Kommentar

Der seltsame Fall aus Dresden über eine vergewaltige Sozialbetreuerin bleibt seltsam, aber wir haben nun ein wesentlich deutlicheres Bild. Die WELT hat nachgegraben zu der Angelegenheit, aber es herrscht nach wie vor viel Schweigsamkeit, die nicht nur die Privatsphäre des Opfers schützen soll, sondern auch der Politik entgegenkommt. Denn der Mann, auf den die Frau traf, war Migrant und wurde jetzt freigesprochen.

„Eine Vergewaltigung, die objektiv geschah, aber vom mutmaßlichen Täter subjektiv nicht so gesehen wurde?“

Es scheint, als stünde einfach Aussage gegen Aussage. Die Frau hätte ihre Aussage gegen den Migranten zum Teil relativiert. Die Beweislage ist damit leider schlecht nach juristischen Maßstäben.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2012 werden generell nur 8,4 Prozent der beschuldigten Vergewaltiger verurteilt. Dies gilt auch für Vergewaltiger ohne Migrationshintergrund. Im Zweifel hat der Angeklagte einfach Glück.

Es müssen also neue Sicherheitsmechanismen her. Wer soll die aber bezahlen? Jedesmal einen Bewacher danebenstellen, wenn eine Sozialbetreuerin eine Person besucht? Muss bald jeder vorher schriftlich festhalten, dass kein einvernehmlicher Sex zustandekommen wird?

Es ist kaum zu rechtfertigen, dass Frauen in Sozialberufen sich an nichtöffentlichen Orten mit fremden Männern treffen müssen. Zu den klassischen Vorbeugungsmaßnahmen gehört die Regel, sich nicht mit Fremden alleine zu treffen und im Vorfeld vertraute Personen zu informieren. Wenn (potenzielle) Täter davon ausgehen müssen, erwischt und verurteilt zu werden, hat dies eine abschreckende Wirkung.

Polizeibeamtinnen sind prinzipiell bewaffnet. Auch ohne Bewaffnung gibt es Optionen:

Weitere Vorbeugemaßnahmen sind begrenzt:

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