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Ein COVID-Impfzwang dürfte schwierig werden in Deutschland

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Kommentar

Es ist nicht einmal klar, ob überhaupt ein halbwegs funktionierender Impfstoff gegen SARS-Cov-2 innerhalb der nächsten zwei Jahre gefunden werden kann. Die Entwicklung ist grotesk kompliziert und ähnliche Versuche scheiterten in der Vergangenheit oder benötigten viele Jahre an Forschung.

Dann gäbe es wohl Nebenwirkungen, die die Menschen abschrecken. Sobald sie sich darüber informieren, wie kompliziert die Entwicklung und Produktion eines Impfstoffs ist, und was dabei alles schieflaufen kann, würde die Impfbereitschaft generell vielleicht sinken. Die Pharmaindustrie ist sich dessen bewusst und macht deshalb vielleicht einen Rückzieher.

Juristisch ist die Argumentation sehr wackelig, denn der Impfstoff ist vielleicht zu unzuverlässig, die Nebenwirkungen zu hoch und es gäbe brauchbare Alternativen zum Schutz. Kinder sind ohnehin wenig betroffen. Und viele haben auch keine typischen Risikofaktoren.

Beim Zwang könnten Leute sich einfach von einem Bekannten mit COVID anhusten lassen, statt den Impfstoff zu nehmen. Viele hätten nähstes Jahr sowieso schon Antikörper, ohne Impfung. Dann könnte man theoretisch einen möglichst schlechten, ungenauen COVID-Test nehmen, der auch auf gewöhnliche Antikörper anspringt, und wäre aus dem Schneider.

Jens Spahn und die Bundesregierung sind nicht die einzigen, die Bürgern Zwangsimpfungen andrehen wollen. Bill Gates und Konsorten sind auch nicht die einzigen, die in Windeseile einen COVID-Impfstoff zusammenpfuschen wollen. Präsident Wladimir Putin sagte höchstpersönlich im nationalen Fernsehen, dass er erwäge, Maßnahmen zu ergreifen, weil “es in Mode gekommen ist, seine Kinder nicht mehr zu impfen”. 2010 erfolgte die Ankündigung, dass der westliche Pharma-Gigant GlaxoSmith-Kline (GSK) eine Allianz eingehen werde mit Binnopharm, um GSK-Impfstoffe in Russland herzustellen. GSK ist einer der mächtigsten Konzerne auf dem Gebiet der Impfstoffe und beeinflusst maßgeblich die Forschung und leider auch die Regulierung. Über diese Partnerschaft schweigen sich die einschlägigen Russlandpropagandisten eher aus.

Bei Nowosibirsk, hinter Betonmauern und Stacheldraht befindet sich das staatliche russische Zentrum für Virologie und Biotechnologie VEKTOR. Dort erforschen die Wissenschaftler seit Wochen das neue Coronavirus SARS-Cov-2 und suchen fieberhaft nach einem Impfstoff.

Im deutschen Bundestag hatte man die rechtlichen Aspekte von Zwangsimpfungen schon mal vorab betrachten lassen. Man findet die Texte im Netz mit den Titeln „Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder“ und „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht“.

Elterliches Erziehungsrecht, Religionsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sollten in der Mülltonne landen, weil das heilige Robert-Koch-Institut (das zum Staat gehört) von der Kanzel predigte über Masern.

Das Robert-Koch-Institut spielt den Ball an die Politiker und die erklären dann, dass der Staat ein „Wächteramt“ auszuführen hat und zudem die körperliche Unversehrtheit Dritter nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützen müsse. Weil Ungeimpfte theoretisch jemand anderen anstecken können, der noch zu jung ist, um sich freiwillig aus eigenem Wunsch heraus impfen zu lassen.

Der deutsche Staat, der Schuldenberge anhäuft, die Bundeswehr nicht einmal anständig mit Klamotten ausrüsten kann, die Grenzen nicht schützte und den Russen Milliarden-Profite ermöglicht hat, erdreistet sich also, ein „Wächteramt“ für sich zu beanspruchen.

Selbstverständlich interessieren sich das Ärzte-Kartell und die Pharmabranche eher wenig dafür, die Risiken des Impfens zu untersuchen. Mehr als Kleinigkeiten beobachtet man nicht an Nebenwirkungen. Man verweist darauf, dass in der Dritten Welt oder bei uns vor über 100 Jahren massenhaft Kinder starben, also als noch nicht geimpft wurde, es kaum sauberes Wasser und zuwenig zu Essen gab. Woher massenhafte Entwicklungsstörungen bei Kindern heute herkommen, das wissen die Herren Wissenschaftler angeblich nicht. Nachdem ein Typ namens Andrew Wakefield gescheitert war, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus nachzuweisen, gilt das Thema im Mainstream als komplett erledigt, obwohl es sich nur um eine einzelne schwache Studie handelte. Bei einer gewöhnlichen schweren Grippe kann theoretisch auch jeder jeden anstecken. Wollen Staat und RKI als nächstes noch die Grippeimpfung verpflichtend machen? Schauen wir uns die rechtlichen Normen an:

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Der Eingriff in das Elternrecht ist jedoch nur gerechtfertigt und damit zulässig, wenn er verhältnismäßig ist. Dafür muss der Eingriff einem legitimen gesetzgeberischen Zweck dienen und im Übrigen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um diesen Zweck zu erreichen.[/penci_blockquote]

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ggf. auch nichts wert:

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Das Grundrecht enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG einen Gesetzesvorbehalt. Somit kann in das Grundrecht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.[/penci_blockquote]

Der Sinn und Zweck einer Verfassung mit Grundrechten besteht darin, dass hiermit ein Rahmen vorgegeben wird, der eben nicht beliebig durch Gesetze verletzt werden kann.

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste. Ein solcher Eingriff wäre verhältnismäßig, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist.[/penci_blockquote]

Diese dehnbaren Begriffe und Wiesel-Worte wie „verhältnismäßig“, „legitim“, „erforderlich“ und „angemessen“ reichen bereits, um fundamentale Rechte in die Mülltonne zu verbannen in Deutschland. Wer legt genau fest, was  verhältnismäßig, legitim, und angemessen ist? Die Herren vom Robert Koch-Institut und das Medizin-Kartell. Letztendlich kann also das RKI Grundrechte aushebeln, genauso wie die Klimawissenschaftler, die die gleichen Welfen-Wurzeln haben wie das RKI.

Mit solchen Standards müssten wir rein rechtlich betrachtet sofort komplette Rauchverbote, Fast-Food-Verbote, Alkohol-Verbote sowie Schleichgeschwindigkeiten im Straßenverkehr beschließen, inklusive harten Strafen. Rauchen und Alkohol und Junk Food lösen schließlich extrem viel Krebs und andere Schäden sowie Todesfälle aus, Verbote würden den Zweck angeblich erfüllen und schließlich braucht kein Mensch Alkohol, Zigaretten und Junk Food um zu überleben.

Sie sehen schon, es hapert hauptsächlich an der Angemessenheit. Das verstehen auch die Juristen beim Bundestag. Der Staat müsse sich auf ein „Interventionsminimum“ beschränken, was bei Impfungen zum Beispiel bedeuten kann, dass nur eine Pflicht zur Masernimpfung verordet werden könnte. Andere Impfungen betreffen häufig individuelle, nicht-übertragbare Krankheiten.

[penci_blockquote style=“style-2″ align=“none“ author=““]In Bezug auf Impfungen wird der Staat daher im Grundsatz auch das Recht der Eltern zu berücksichtigen haben, die Vorteile der Impfung mit ihren möglichen Nachteilen (Nebenwirkungen, „Impfschäden“) für ihre Kinder abzuwägen.[/penci_blockquote]

Da das Kartell behauptet, es treten fast nie nennenswerte Schäden auf, ist dieser Vorbehalt ein Witz. Das alte Spiel ginge weiter: Die Politiker reden viel von Verantwortung, führen aber selber keine Impfungen durch bei den Bürgern. Kinderärzte reden ein paar Sätzchen, erfüllen damit ihre Informationspflichten und sind ansonsten aus dem Schneider. Die Verantwortung wird auf die Impf-Hersteller abgewälzt, die wiederum den Persilschein von der Regierung haben. Die Regierung kann im Ernstfall darauf verweisen, dass sie ja vom Volk gewählt wurde. Der Wähler soll dann auf seinem Schaden sitzenbleiben.

In Frankreich umfasste die Impfpflicht zunächst auch nur wenige Impfungen, wurde aber dann später drastisch ausgeweitet. Dies könnte die Strategie der großen Parteien im Bundestag sein.

AlexBenesch
AlexBenesch
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