pdv
Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Unterschrift mithelfen, der Partei der Vernunft die Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 zu ermöglichen. Um zur Wahl zugelassen zu werden, müssen wir mindestens bundesweit 32.000 Unterschriften bei den Landeswahlleitern einreichen. Daher wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie auch Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn oder Bekannte bitten, ihre Unterschrift zu leisten. Mit dieser Unterschrift erklären die Unterzeichner nicht, dass sie die Ziele der Partei der Vernunft unterstützen, sondern lediglich, dass sie die Möglichkeit der Wahlteilnahme befürworten. Auch verpflichtet man sich mit der Unterschrift zu nichts.
Hinweise zum Ausfüllen
Bitte lesen Sie die Ausfüllhinweise, bevor Sie das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift ausfüllen. Schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Unterstützungsunterschrift an die angegebene
Adresse des Landesverbandes. Sie können nur in Ihrem Bundesland (Hauptwohnsitz) eine Unterstützungsunterschrift abgeben.
Vor und nach der Bundestagswahl finden Landtagswahlen in Niedersachsen, Hessen und Bayern statt. Sie können neben der Unterstützungsunterschrift für die Bundestagswahl gleichzeitig eine Unterstützungsunterschrift für die Landtagswahl abgeben.
BTW = Bundestagswahl
LTW = Landtagswahl
Partei der Vernunft
Landesverband Niedersachsen
Marktstr. 18
21698 Harsefeld
Unterstützungsunterschrift (LTW)
Hinweise zum Ausfüllen
Hinweise für Unterschriftensammler
Nordrhein-Westfalen
Partei der Vernunft
Landesgeschäftsstelle NRW
c/o Markus Lüttgen
Odenthaler Str. 153
51465 Bergisch Gladbach
Unterstützungsunterschrift (BTW)
Hinweise zum Ausfüllen
Hinweise für Unterschriftensammler
PDV Hessen
c/o Peter Abel
Heddersdorfer Straße 6
36275 Kirchheim
Unterstützungsunterschrift (BTW)
Unterstützungsunterschrift (LTW)
Partei der Vernunft
Bacherstr. 36
81539 München
Unterstützungsunterschrift (BTW)
Hinweise zum Ausfüllen
Weitere Verbände folgen in Kürze…
Hinweise zum Datenschutz
Ihre Angaben werden nur zum Zwecke der Unterstützung an der Bundestagswahl verwendet und weder von der Partei der Vernunft noch von einer anderen Person oder Stelle zu einem anderen Zweck erhoben, verarbeitet oder genutzt.
Das heißt auch, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Formulare werden sicher verwahrt und transportiert. Nach ihrer Übergabe an die Landeswahlleiter wird nach den gesetzlich vorgesehenen Regeln mit ihnen verfahren.