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Landesmedienanstalten regulieren mit Mikro-Personalaufwand jetzt „alternative“ Medien

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Kommentar

Neue Regelungen ersetzen den alten Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1991 gilt. Sie ermöglichen nun auch ausdrücklich eine Regulierung von Internetmedien. Seit 20 Jahren ist das Internet eine ernsthafte Angelegenheit und man hat sich dermaßen lange Zeit genommen, um überhaupt zu beginnen, Blogs, Youtube-Kanäle, Facebook-Seiten und künftig auch Telegram-Kanäle gewissen Regeln zu unterwerfen, die noch gar nicht mal richtig konkret ausformuliert sind. Das Personal bei den Landesmedienanstalten tendiert fast gegen null.

Gewöhnlichen Rechtsextremismus in Internetmedien konnte man bisher schon angehen, sofern die Content Producer bekannt und greifbar waren. Was ist aber mit fanatischem Corona-Aktivismus, abgeschriebener Russenpropaganda, oder QAnon-Endzeitfantasien? Was ist mit umstrittenen Fällen?

Man befindet sich bei den Landesmedienanstalten in einer Art mal experimentelle Phase. Großer Aufhänger ist bisher das Corona-Thema und man zielt bereits auf Content Producer ab wie Ken Jebsen oder die Freie Welt.

Diverse Influencer programmierten regelrecht ihr Publikum mit Corona-Aktivismus, das dann solche Inhalte verstärkt auch fordert und den Druck auf die Content Producer erhöht, zu liefern. Youtube und Facebook warfen bereits reihenweise Content Producer raus, die dann auf Telegram auswichen. Aber jetzt kommen die Behörden und wollen regulieren. Auch auf Telegram. Und für die Behörden ist das beim Corona-Thema noch verhältnismäßig einfach.

Zum Streitpunkt wird die die Frage werden, wann ein Medium tatsächlich gegen Sorgfaltspflichten verstößt und was genau „anerkannte journalistische Grundsätze“ sind. Die allermeiste gewöhnlichen Redaktionen übernehmen ohnehin hauptsächlich nur Meldungen von AFP, AP, dpa und Reuters oder Pressemitteilungen. Richtiger Journalismus findet kaum noch statt. Schon gar kein investigativer. Bei den Massenmedien wurden Investigativreportagen heruntergefahren; bei den „alternativen“ Medien herrscht Copy & Paste vor.

Es gibt keinen Zwang für die Medienanstalten, proaktiv gegen Verstöße vorzugehen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich die Behörden die Fälle nach Belieben herauspicken kann. Wer ein Verfahren am Hals hat, könnte dann wohl auch nicht eine Art Gleichbehandlungsgrundsatz einfordern, sodass die Behörde im Endeffekt alle gleichartigen Verstöße oder zumindest einen Großteil verfolgen müsste.

Wie es aussieht, fehlt es ohnehin an Personal. Im Bereich der Medienaufsicht der Anstalten sind nach Recherchen von Netzpolitik meist fünf bis zehn Mitarbeiter zuständig, die häufig aber noch andere Aufgaben übernehmen müssen.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat ein Verfahren gegen das Online-Angebot von Ken Jebsen eingeleitet, hat der Evangelische Pressedienst herausgefunden.

Das weitere Verfahren sieht nach Auskunft der MABB so aus: Sollte KenFM keine „neuen und überzeugenden Argumente vorbringen“ oder „Anpassungen beziehungsweise Änderungen der Inhalte und Beiträge vornehmen“, kann die Landesmedienanstalt bei einem Verstoß „einen förmlichen Bescheid mit den erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen“ erlassen. Möglich sind eine Beanstandung oder gegebenenfalls „eine Untersagung einzelner Aussagen/Beiträge“ auf dem Angebot von KenFM. Oder man macht den Laden komplett dicht.

AlexBenesch
AlexBenesch
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