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In Russland, Internet surft DICH

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In Russland soll es künftig 15 Tage Haft und über 1000€ Strafe geben, wenn man „respektlos“ ist ggü. dem russischen Regime. Die Behörden dürfen praktisch willkürlich entscheiden, was Fake News, Beleidigung und respektlos ist. Sich hinter der Anonymität im Internet zu verschanzen, funktioniert auch nicht, weil es dort keine Anonymität gibt.

Journalisten, die regulär angestellt sind bei klassischen Medien, können eingeschüchtert oder sogar getötet werden. Selbst Blogger werden gezwungen, sich bei der Regierung zu registrieren. Selbst Admins bei Telegram, die Informationen verbreiten, die für den Kreml ungünstig sind, können festgenommen werden.

Russland verwendet landesweit Deep Packet Inspection (DPI), wobei ein Teil der DPI-Infrastruktur für SORM verwendet wird, das landesweite Überwachungssystem. Die Implementierung scheint sich für die Behörden schwieriger zu gestalten als erhofft. Das vom Inlandsgeheimdienst FSB empfohlene SORM-Gerät heißt Omega. Geräte von Cellebrite scheinen in Gebrauch zu sein, ein israelisches Unternehmen.

Das Abhören durch berechtigte Sicherheitsdienste erfordert im Allgemeinen einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl, gleichzeitig dürfen sie jedoch bereits mit dem Abhören beginnen, bevor sie einen solchen Befehl erhalten. Der Durchsuchungsbefehl ist auch nur für Kommunikationsinhalte erforderlich, nicht jedoch für Metadaten.

In Fällen, in denen ein FSB-Mitarbeiter einen Abhörbefehl erhalten muss, ist er nicht verpflichtet, ihn jemandem zu zeigen. Telekommunikationsanbieter haben kein Recht, vom FSB einen Durchsuchungsbeschluss zu verlangen, und ihnen wird der Zugang zu den Überwachungsboxen verweigert. Der Sicherheitsdienst ruft den speziellen Controller in der FSB-Zentrale an, der über ein geschütztes Kabel direkt mit dem im ISP-Netzwerk installierten SORM-Gerät verbunden ist. Seit 2010 können Geheimdienstmitarbeiter die Telefone einer Person abhören oder ihre Internetaktivität anhand der erhaltenen Berichte überwachen, dass sich eine Person auf die Begehung eines Verbrechens vorbereitet. Sie müssen diese Anschuldigungen nicht mit formellen Strafanzeigen gegen den Verdächtigen untermauern. Laut einer Entscheidung von 2011 haben Geheimdienstoffiziere das Recht, jeden zu überwachen, von dem sie behaupten, dass er sich darauf vorbereitet, „extremistische Aktivitäten“ zu fordern.

Auf der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte Dokumente zeigen, wie Telekommunikationsanbieter mit dem Staat Hand in Hand arbeiten. Die 34 als „Russia Spy Files“ bezeichneten Dokumente beschreiben die Zusammenarbeit der russischen IT-Firma „Peter-Service“ mit dem Inlandsgeheimdienst FSB. „Peter-Service“ behauptet demnach, Zugang zum Großteil der Telefondaten und des Internetverkehrs in Russland zu haben und diene sich dem Geheimdienst förmlich als Partner bei der Überwachung an, so Wikileaks. Die Aktivitäten sollen über die von der strikten Überwachungsgesetzgebung in Russland vorgegebenen Maßnahmen deutlich hinausgehen.

Im Jahr 1995 wurde „SORM-1“ für die Telefonüberwachung eingeführt, in 1999 mit „SORM-2“ auf Internetverkehr ausgedehnt und das heute aktive „SORM-3“ umfasst auch soziale Medien. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russlands Überwachungsapparat 2015 nach der Klage des russischen Journalisten Roman Sacharow.

In der russischen Verfassung, die traditionsgemäß nur dafür taugt, leichtgläubige und ahnungslose ausländische Bürger über die schockierende Realität hinwegzutäuschen und der Regierung einen legalen Anstrich zu liefern, wird das Recht auf Privatsphäre, insbesondere der Kommunikationen garantiert, es sei denn natürlich ein Gericht stellt einen Durchsuchungsbeschluss aus.

Wie schnell das geht? Es reicht bereits wenn sie an einer Demonstration teilnehmen, in der gegen die Ausweitung der Befugnisse des Sicherheitsapparats protestiert wird. Oder wenn sie irgendwas anderes kritisieren. Oder wenn sie mit einer „verdächtigen“ Person kommuniziert haben.

Ein spezieller Regierungs-Router, nennen wir ihn einfach „KGB-Box“, kann sämtlichen Internetverkehr eines Providers über eine gesonderte, speziell geschützte unterirdische Hochgeschwindigkeitsleitung an den Geheimdienst übertragen. Benutzt der ausspionierte User irgendwelche halbwegs effektiven Verschlüsselungstechnologien, hat er bereits ein Gesetz gebrochen. Der Provider hat keinen Zugriff auf die KGB-Box, er muss nicht bei einer Abhöraktion informiert werden und er darf auch den Durchsuchungsbeschluss nicht sehen. Der oberste russische Gerichtshof verkündete, dass sich die Häufigkeit der „legalen“ Abhöraktionen in den vergangenen fünf Jahren schrittweise auf eine halbe Million p.a. vergrößert hat. Wieviele Wiretaps ohne Richter passieren, kann man nur schätzen.

Sind sie eine Privatfirma und wollen z.B. einen Konkurrenten ausspionieren, schmieren sie einfach einen Beamten wie General Alexander Bulbow mit umgerechnet 50.000 $ pro Opfer.

AlexBenesch
AlexBenesch
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