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Für AfD-Mitglieder im Staatsdienst wird es bald eng

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Kommentar

Alexander Gauland, die AfD-Flügelanten, Influencer-Medien und Aktivisten verbreiten eine „Uns-doch-egal-„Haltung zu den Aktivitäten des Verfassungsschutzes, was sich als desaströse Strategie entpuppen könnte für die Partei und die Wähler. In wenigen Wochen könnte die gesamte Partei zum „Bobachtungsobjekt“ werden, was soviel bedeutet wie „Infiltrationsobjekt“.

Ein eigenes Gegengutachten gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes wollte die Partei nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Welche Folgen hat die Beobachtung für Parteimitglieder? Laut der Einschätzung der AfD haben Beamte und andere Personen im öffentlichen Dienst ein erhebliches berufliches Risiko.

Wenn sich herausstellt, dass eine Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und dies durch Gerichtsurteil festgestellt worden ist, müssen Beamte die Partei verlassen, wenn sie Disziplinarmaßnahmen vermeiden wollen. Dies setzt voraus, dass sich in der Partei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz so klar durchgesetzt hat, dass es als aussichtslos erscheint, sich innerhalb der Partei für einen verfassungsmäßigen Kurs einzusetzen.

Um sich zu schützen, müssten Beamte in der Partei sich quasi offen gegen den rechten Flügel stellen; ein Kampf der inzwischen aussichtslos scheint und sehr stressig ist:

Jedem Beamten, Soldaten oder Angestellten im öffentlichen Dienst muss daher dringend geraten werden, sich im Falle der Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz von verfassungsfeindlichen Kräften innerhalb der Partei entschieden abzugrenzen und sich für eine verfassungsmäßige Ausrichtung der Partei einzusetzen. Die entsprechenden Bemühungen (Anträge, Redebeiträge, Eingaben an den Vorstand usw.) sollten möglichst dokumentiert werden, so dass gegebenenfalls ein Nachweis gegenüber dem Dienstherrn oder gegenüber Gerichten möglich ist. Funktionsträger sollten auch bei öf-fentlichen Auftritten deutlich für einen verfassungsmäßigen Kurs und gegen verfassungsfeindliche Tendenzen Stellung nehmen.

Ist es nicht interessant, dass einige bekanntere Aussteiger aus der Partei in den letzten Monaten Interviews gaben an die Massenmedien und dabei explizit betonten, dass sie wegen dem Extremismus ausgestiegen wären, der nicht mehr von innen wirkungsvoll bekämpft werden könne? Will man hier, mit anwaltlicher Beratung und/oder auf der Basis des Gutachtens zum Thema Beamte, die nötigen Schritte vollziehen, um sich abzusichern? Um hinterher öffentlich publizierte Beweise vorlegen zu können für den gescheiterten Versuch, den Extremismus in der Partei einzudämmen?

Diejenigen, die auf dem Flügel-Kurs mitschwimmen, müssten ggf. später erklären, wie sie in der Partei bleiben konnten, in der selbst Gauland noch behauptete, Höcke sei in der bürgerlichen Mitte zu verordnen.

Maren Brandenburger, die Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, sprach von abstrakten Definitionen, auf die es generell ankäme. Wirklich in die Karten schauen lassen will sie sich natürlich nicht, damit Rechtsextreme nicht genau wissen, wie sie unter dem Radar bleiben:

Nach unserer Definition erfasst der Begriff Rechtsextremismus also Ideologieelemente, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Dies sind zum Beispiel Antisemitismus, Rassismus, Sozialdarwinismus, aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, Volksgemeinschaftsdenken bzw. völkischer Kollektivismus.

Einerseits hat sie natürlich Recht, dass ein Rechtsstaat logischerweise nicht ohne Gleichberechtigung auskommen kann, ohne ein ebenes Spielfeld, einen einheitlichen rechtlichen Grundrahmen. Jede Diktatur kann beliebig irgendwelche Diskriminierungs-Kriterien wählen, egal ob ethnische Kriterien (wie bei vielen, aber nicht allen rechten Diktaturen) oder rein ideologische (wie im Sozialismus, wo abweichende Meinungen verboten waren). Aber ein Rechtsstaat braucht neben dem rechtlichen Grundrahmen auch verbindliche räumliche Grenzen und klare Regeln, wer diesen Raum betreten und den deutschen Rechtsrahmen genießen darf. Falls theoretisch morgen 5 Millionen verarmte Afrikaner mit niedrigem Bildungsstand Anträge stellen auf Einreise in die Bundesrepublik samt deutscher Staatsbürgerschaft, müsste die Bundesrepublik natürlich ablehnen, ohne dass man ihr vorwerfen könnte, in „menschenverachtender Weise“ Menschen nach ökonomischer Nützlichkeit abgestuft zu bewerten und damit logischerweise eine „Ungleichwertigkeit“ zu unterstellen.

Die Migrationspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte sorgte neben der schwachen demografischen Entwicklung zu massiver Verunsicherung in der Bevölkerung, und es ist natürlich ein Problem, wenn waschechte Extremisten und Psychopathen Bauernfängerei beim Publikum betreiben. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass der Durchschnittsbürger eben nicht unbedingt die abstrakten juristischen Abstufungen kennt und nicht ständig die teure Hilfe eines spezialisierten Fachanwalts heranzieht. Der Staat pocht auf sein Zwangs-Bildungsmonopol in Form des Schulsystems, moniert dann aber hinterher, dass zu viele Bürger von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und auf Bauernfängerei hereinfallen.

Die haarsträubende Politik der großen Parteien sorgte für die klassische täuschende Kontrast-Illusion, bei der die Bauernfänger im Vergleich zu der etablierten Politik legitimer und besser wirken, als sie es in Wirklichkeit sind.

Die Altparteien BRAUCHEN Neonazis und schlechte Verschwörungstheoretiker als Platzhalter, um zu verhindern, dass sich eine echte seriöse Alternative entwickelt.

AlexBenesch
AlexBenesch
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