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Die linke Empörungs-Mafia grummelt über Augsburg, denn der Tatverdächtige hat einen Migrationshintergrund

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Kommentar

Ein Feuerwehrmann stirbt in Augsburg nach einem Schlag durch einen 17-jährigen libanesischer Herkunft. Stellen wir uns den umgekehrten Fall vor: Ein blonder Rechtsextremer hätte einen 49-jährigen Mann mit Migrationshintergrund geschlagen; mit Todesfolge. Die übliche Empörungsmafia hätte eine neue Welle an Überwachung und Gesinnungsjustiz „gegen Rechts“ gefordert.

Brauchen wir also nun eine neue Welle an Überwachung und Gesinnungsjustiz gegen Leute mit Migrationshintergrund? Nein, es würde bereits mehr als ausreichen, wenn der Staat seine Grundfunktionen erfüllen würde: Sicherung der Grenzen, genügend Personal für Justiz und Polizei sowie die Anwendung neuer Forschung der Kriminologie und Prävention.

Mit dem bisherigen Jugendstrafrecht könnte der Tatverdächtige äußerst glimpflich davonkommen. Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer schreibt im Spiegel:

„Die bisher bekannten äußeren Umstände lassen es nach der Lebenserfahrung allerdings wenig wahrscheinlich erscheinen, dass der zuschlagende Jugendliche im Moment seines (einen) Schlags den Tod des Opfers beabsichtigte oder ‚billigend in Kauf nahm‘.“ 

Das heißt: Der Tatverdächtige müsste nur sagen, dass er ja niemanden abmurksen wollte, und schon bliebe nur noch Körperverletzung mit Todesfolge nach softem Jugendstrafrecht übrig. Das Opfer, das vielleicht nach dem Schlag mit dem Kopf auf dem harten Boden zusätzlich aufschlug, oder dem ein großes Blutgefäß abgerissen ist, hätte halt einfach Pech gehabt. Wenn er die milde Strafe hinter sich hat, was für eine Zukunft hat er dann hier in Deutschland? Welcher Arbeitgeber will so jemanden haben? Welche Frau will so jemanden haben? Wenn er sich dann als Versager fühlt und die Realität von seinen hochtrabenden Erwartungshaltungen abweicht und er immer wütender wird, geht er dann wieder saufen und pöbeln? Die Anwälte der verdächtigen Jugendlichen meinten:

So hätten die Jugendlichen zuvor gemeinsam Alkohol getrunken und seien dann auf dem Weg in die Innenstadt gewesen, um feiern zu gehen. Auf dem Königsplatz hätten sie dann gepöbelt und seien von dem Feuerwehrmann aufgefordert worden ruhig zu sein. 

Einige der Festgenommenen seien polizeibekannt. Auch der Hauptverdächtige habe „jugendtypische Delikte“ begangen, unter anderem auch Körperverletzung, so Gerhard Zintl, Leiter der Kriminalpolizei.

Wer als Jugendlicher solche „Delikte“ begeht, müsste nicht einfach nur eine hohle Warnung und gut gemeinte Ratschläge bekommen, sondern eine verbindliche Erklärung erhalten, dass Schläge zu schwersten Verletzungen führen können und dass künftig vor Gericht nicht mehr geltend gemacht werden kann, dass man den möglichen Tod der anderen Person nicht billigend in Kauf genommen hätte. Dann gäbe es später keine Möglichkeit mehr, vor Gericht mit bloßer Körperverletzung davonzukommen. Die Person müsste unterschreiben, dass sie diese Erklärung verstanden hat. Zudem müsste eine einschlägig vorbestrafte Person, vor allem eine minderjährige, ein striktes Alkohol- und Drogenverbot erhalten mindestens bis zum 25. Lebensjahr.

Junge Männer machen Dummheiten. Aber physische Gewalt ist eine völlig andere Kategorie als „Dummheiten“.

AlexBenesch
AlexBenesch
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