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Der Rote und Weiße Terror im russischen Bürgerkriegsjahr 1918/19 – Ein Vergleich

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Von Sebastian Walz

Im russische Bürgerkrieg verloren zwischen den Jahren 1918 – 1922 ca. 10 Millionen Menschen ihr Leben, die wenigsten von ihnen starben in Kampfhandlungen. Ein großer Teil dieser Menschen starben an Epidemien und Hungersnöten,[1] aber auch durch Massenerschießungen und während brutaler Strafaktionen von allen beteiligten Seiten im Bürgerkrieg. In vielen Fällen wurden Massengräber und grauenhaft verstümmelte Leichen gefunden. Viele Opfer wurden offensichtlich zu Tode gefoltert.

Die Quellenlage stellt sich dank der offenen Archive und des hohen Grades der Verschriftlichung von offiziellen Opferstatistiken, Verlautbarungen durch Propagandaorgane, Dekrete und juristische Urteile als umfangreich dar. In der Literatur ist ein klarer Überhang an Untersuchungen von bolschewistische Gewalt zu erkennen, während die Auseinandersetzungen mit der Gewalt der Weißen Bewegung vergleichsweise rar ausfällt. In dieser Weise hat die vorliegende
Arbeit auch einen entsprechenden Überhang bei seiner Forschung.

Beispiele für Weißen Terror

„Wir brachten weder Verzeihung noch Frieden, sondern alleine das grausame Schwert der Rache.“ (Generalleutnant Pjotr Wrangel) [2]

Die Weißen des russischen Bürgerkriegs deckten an der Basis ein weites politisches Spektrum ab, dass von weit rechten Prä-Faschisten über konservative und liberale Kadetten und Sozialrevolutionäre bis Linksliberale reichte und sich im Kampf gegen den Bolschewismus unter der weißen Fahne zusammenschlossen. Die Führung bestand aber in den meisten Fällen aus ehemaligen Monarchisten und militärisch geprägten Nationalisten mit wenig Gespür für politische
Angelegenheiten. [3] Das politische Programm der Weißen Armee zu Beginn des Bürgerkriegs war weder originell noch komplex. Im Kern ähnelte es den Programm der gestürzten Provisorischen Regierung, mit Themen wie der Aufrechterhaltung des Krieges gegen das Deutsche Kaiserreich (und nun auch gegen die Bolschewisten) in Zusammenarbeit mit den Entente Mächten und Schutz der ökonomischen und politischen Interessen Russlands. Fragen über die zukünftige politische Struktur Russlands und die Nationalitätenfrage sollten erst nach den militärischen Sieg der Weißen durch eine Allrussische Konstituierende Versammlung beantwortet werden. Dies wird auch durch das Manifest der Freiwilligenarmee vom Januar 1918 bestätigt. Darin geht es um die Verteidigung Russlands als Großmacht und der Verteidigung der Nation als ganzes (nicht spezieller Klasseninteressen). Es wurde keine Wiedereinführung der Monarchie gefordert, noch sollte die alte politische Ordnung wiederhergestellt werden. Russland sollte sich demnach erst durch eine vom ganzen Volk legitimierte Konstituierende Versammlung eine neue
politische Ordnung geben. [4] Zur Untersuchung des Weißen Terrors werden im Folgenden einige konterrevolutionären Gewalttaten in Archangel`sk, während des Eismarschs der Freiwilligenarmee und durch die Komutsch Regierung und der späteren Militärdiktatur von Kolschak genannt, um einen Vergleich mit den Roten Terror zu ermöglichen.

Weißer Terror in Archangel’sk

Der Norden Russlands um Murmansk und Archangel’sk war sehr dünn besiedelt und kaum geeignet für effektive Landwirtschaft. Von der finnischen Grenze bis zum Ural erstreckte sich eine hoch-militarisierte Region, bestehend aus Roten und Weißen Truppen, Alliierten Armeen und unabhängige Bauernverbänden. Nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Brest-Litowsk kehrten die Frontsoldaten zurück und die Ententemächte inklusive den USA
begann ihre Intervention. Hier überlagerte sich, bis zum Rückzug der Alliierten Armeen im September 1919, der Erste Weltkrieg mit den revolutionären Bürgerkrieg in Russland. Für eine Intervention hatten die Alliierten nur wenig Einstiegspunkte, weswegen Archangel’sk und Murmansk wegen ihrer großen Häfen und Eisenbahnverbindungen die bestmögliche Option darstellten (neben Wladiwostok). In diesen Regionen hatten die Bolschewiken nur wenig
politischen Rückenhalt und Militär stationiert. Nach den Abschluss des Friedensvertrags zwischen der Bolschewiki und den Deutschen Kaiserreich am 3. März landeten die ersten Alliierten Verbände im Norden Russlands und konnten im Laufe des Jahres die wichtigsten Häfen und Eisenbahnverbindungen einnehmen. Im Juni standen 600 britische Soldaten in Murmansk und am 1. August wurde der Hafen von Archangel’sk durch 600 britische und französische
Soldaten eingenommen. Im September formierte sich eine „Oberste Administration der nördlichen Regionen“, welche weder den russischen, noch den britischen Offizieren passte und schon ein Monat später von ihnen gestürzt wurde.5 Das folgende Beispiel bezieht sich auf die darauffolgende Regierung und birgt gut erforschte Fälle des juristischen Vorgehens der Weißen, aber auch der Gewalt in dieser Region. Die Justiz der im Oktober 1918 gegründeten Provisorischen Regierung in Archangel’sk beschränkte sich auf Gefangenschaft und Zwangsarbeit für linke Politiker und Aktivisten, Meuterer, Deserteure, bolschewistische Kriegsgefangene, Kriminelle, Spekulanten und unautorisierte
Reisende. Die Zahl der Gefangenen lag etwa bei 15.000. Todesurteile wurden durch das Kriegsgericht vergleichsweise selten ausgesprochen und beliefen sich auf einige hundert Fälle, wobei diese sich selten auf Zivilisten bezogen.

Weitaus brutalere Gewalt ging dagegen von außergerichtlichen und eigenmächtigen Aktionen diverser Gefängniswächter und Kommandanten aus. So gibt es Berichte über die Folterungen und Ermordungen von 20 Gefängnisinsassen im Iokanga Gefängnis. Laut Berichten der Bolschewiken der späten 1919er sollen 100 unbewaffnete oder entwaffnete Personen in der Vologda Provinz exekutiert worden sein. Aufgrund des geringen Erfolgs der Weißen Militäroperationen in den nordwestlichen Provinzen blieben solche Ausfälle jedoch vergleichsweise selten. [6] In Archangel’sk wurde 1918-20 ein erbarmungsloser Partisanenkrieg im Namen der jeweiligen Parteien ausgetragen und führte zu einer Spirale der Gewalt an der Basis der Gesellschaft. [7] Dieses Thema wird weiter unten noch explizit behandelt.

Weißer Terror während des Eismarsches

Anfang des Jahres 1918 konstituierte sich in der Don-Region die sogenannte Freiwilligenarmee unter den wohl bekanntesten ex-zaristischen Generälen Michail Alexejew und Lawr Kornilow. Unter den ersten 3.000 Soldaten dieser Armee waren fast ausschließlich höherrangige Militärs und nur ein paar Dutzend gemeine Soldaten. Die geringe Anzahl an Soldaten, ständige Kompetenzrangeleien, die schlechte Zusammenarbeiten der Führung, ein fehlendes Konzept
für politische Kriegführung und unzureichende Unterstützung durch Kosakenstämme führten zu einer militärischen Niederlage auf ganzer Linie und zwangen die Freiwilligenarmee zum Rückzug nach Süden in die Region um den Fluss Kuban. [8] Während des Rückzugs der Freiwilligenarmee aus der Don-Region Richtung Süden, der als Eismarsch in die Geschichte eingehen sollte, steigerte sich die Gewalt dieser Weißen Armee proportional zur immer feindlicher werdenden Umgebung der bolschewistisch dominierten kubanischen Steppe. Hier entfaltete sich in Kleinen die Dynamik zwischen Klassenhass und Weißen Terror als Werkzeug der Satisfaktion. So rächten sich Offiziere der Freiwilligenarmee für den Roten Terror in Rostow, indem sie im bolschewistischen Dorf Leschanka sechzig Menschen, darunter viele Ältere und Frauen, brutal ermordeten. Dutzende weitere bolschewistische Sympathisanten wurden ausgepeitscht. [9]

Weißer Terror an der Wolga und in Sibirien

Während des kurzen Zwischenspiels des rechten Flügels der Sozialrevolutionäre in der Wolgastadt Samara und auch unter den Regime des Weißen Führers Alexander Kolschak lassen sich ähnliche Mechanismen des Terrors zu Herrschaftssicherung und Aufstandsbekämpfung, wie die der Bolschewiken, erkennen. Nachdem die Tschechische Legion auf Bitten der Sozialrevolutionäre Samaras die Stadt am 08. Juni 1918 eroberte, wurde ein Komitee der Mitglieder der Konstituierenden Versammlung – kurz Komutsch – etabliert, welches einen liberalen Mittelweg zwischen der revolutionären Bolschewiki und den konterrevolutionären Weißen Armee zu gehen versuchte. Die bedrohlichen und ideologisch aufgeheizten Umstände des Bürgerkrieges ließen jedoch keinen Erfolg für liberale Experimente zu, und so sammelten sich in den Gefängnissen der Komutsch trotz Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit 4.000 politische Gefangene (überwiegend Bolschewisten). [10]
Auch in der Landreform versuchte die Komutsch einen Kompromiss zwischen den alten Landadel und den Bauern. Sie erkannten die Abschaffung von privaten Landbesitz zwar formal an, erlaubten den ehemaligen Landbesitzern jedoch bereits bestellte Winterfelder zurückzufordern. Auf Grundlage dieses Zusatzdekret kam es zu teilweise brutalen Rücknahmen von Land und Strafaktionen durch adelig-privaten Milizen gegen Bauern. [11] Im August/September geriet die Führung Samaras unter starken militärischen Druck durch die anrückende Rote Armee und einer hohen Desertionsrate aufgrund der Erntesaison auf dem Land. Um die Reihen der Milizen zusammenzuhalten und aufzufüllen, entsandte das Komutsch kosakische Kommandos in die Dörfer mit der Vollmacht, die Deserteure und ihre Familien zu bestrafen. Bauernführer wurden öffentlich ausgepeitscht oder gehenkt. Um die Deserteure
zur Aufgabe zu zwingen, wurden Geiseln genommen oder ganze Dörfer niedergebrannt. [12] Mit den Verlust von Samara am 7. Oktober waren die Sozialrevolutionäre gezwungen, nach Omsk zur sibirischen Weißen Armee zu fliehen und sich ihrer Gnade auszuliefern. In den wirren diverser politischer Intrigen zwischen den Flügeln der „Provisorischen Allrussischen Regierung“ zogen die Sozialrevolutionäre den Kürzeren und am 17. November wurden deren
wichtigste politische Führer festgenommen. Als Admiral Kolschak am 18. November den Titel als „Oberster Herrscher“ akzeptierte, veranlasste er blutige Vergeltungsschläge gegen die restlichen Sozialrevolutionäre, nahm Hunderte als Geiseln gefangen und ließ zehn von ihnen nach einem Ausbruch von Unruhen erschießen. [13]

Bolschewismus und der Roter Terror

Die bolschewistische Partei war der Hauptprofiteure der Oktoberrevolution 1917 und war infolge dessen in der Lage, ihre Macht in den wichtigsten westlichen Industriezentren zu konsolidieren. Ideologisch folgte sie der marxistischen Doktrin des Klassenkampfes, welche vom u.a. vom Parteiführer Lenin den Umständen des frühen 20. Jahrhunderts angepasst und weiter radikalisiert wurde. Ihr Ziel war die vollständige Machtergreifung in Russland und weitergehend
der Export der Revolution zur Umsetzung eines internationalen Sowjetkommunismus. [14] Die militärische Macht der Bolschewiki fußte auf den 35.000 Mann starken und gut ausgebildeten lettischen Brigaden. Diese reichten jedoch bei weiten nicht für die vollständige Machtergreifung in Russland aus, weswegen am 15. Januar 1918 die Rote Armee gegründet wurde. Diese war anfangs aus ideologischen Gründen als eine Arbeitermiliz konzipiert, was sich im
Laufe der Eskalationen jedoch schnell ändern sollte. Sie bestand hauptsächlich aus ehemaligen Frontsoldaten und Arbeitslosen mit der Hoffnung auf Teilhabe an Nahrung, Bekleidung und Unterkunft. Sie waren schlecht ausgestattet und ausgebildet, besaßen nur unzureichende Disziplin und bestanden auf demokratische Teilhabe in der Tradition der früheren Soldatenräte. Der militärische Oberbefehlshaber Trotzki erkannte die desaströsen Folgen dieser Praxis
und begann früh mit der „Rezarisierung“ der Roten Armee. Dafür erließ er den Befehl Nr. 228, durch welchen die Anzahl ausgebildeter ehemaliger zaristischer Offiziere stark erhöht und die Rote Armee professionalisiert werden sollte. Dieser Befehl wurde mit einem Sonderbefehl von 30. September unterstrichen, welcher bei Dienstverweigerung die Geiselnahme von Familienmitgliedern erlaubte. [15] Die Herrschaft der Partei stand insbesondere im ersten Bürgerkriegsjahr auf wackliger Grundlage. Militärisch war kompetentes Führungspersonal knapp, die gemeinen Soldaten undiszipliniert und wenig professionell und die Ausrüstung gering und von schlechter Qualität. Die Wirtschaft lag aufgrund der Kriegsbelastung am Boden und die radikalen Einschnitte in die wirtschaftliche Freiheit durch den Kriegskommunismus führte zu Ausfällen in der Produktion wichtigster Versorgungsgüter. Politisch war die bolschewistische Partei nirgendwo fest im Sattel und die Befehlsstruktur zwischen dem Zentralkomitee und den Sowjets in den Dörfer war noch nicht allgemein anerkannt. Die Spannungen zwischen der mehr oder weniger gut
organisierten Opposition und den Bolschewisten stieg bis Sommer 1918 auf ein so hohes Maß, dass die Partei ohne radikale Maßnahmen die Kontrolle verloren hätte. Diese Maßnahmen sollten sie dann auch ergriffen.

Die Tscheka

„We are exterminating the bourgeoisie as a class. During the investigation, do not look for evidence that the accused acted in deed or word against Soviet power. The first question that you ought to put are to what class does he belong? What is his origin? What is his education or profession? And it is these question that ought to determine the fate of the accused. In this lies the significance and essence of the Red Terror“ (Martin Latsis, 1918) [16]

Das Organ des Roten Terrors war die„Außerordentliche Allrussische Kommission zur Bekämpfung von Konterrevolution, Spekulation und Sabotage“, kurz WeTscheKa bzw. Tscheka, welche am 6. Dezember 1917 gegründete wurde. Anfangs war die Tscheka nicht befugt selbst Todesurteile zu vollstrecken, sondern nur sogenannte Revolutionstribunale. In der Praxis änderte sich dies jedoch schon Anfang 1918 mit dem Aufrufen in diversen bolschewistischen
Propagandaorganen, wie der Prawda oder der Iswestija. So heißt es in der Prawda vom 23. Februar:

„Die Wetscheka war bis jetzt im Kampf gegen die Feinde des Volkes immer noch tolerant. Aber nun, wo die Hydra der Konterrevolution, durch den verräterischen Überfall der Deutschen ermutigt, mit jedem Tag dreister wird, und die Weltbourgeoisie die Avantgarde der revolutionären Internationale – das russische Proletariat – ersticken will, sieht die Wetscheka kein anderes Mittel gegen Konterrevolutionäre, Spione, Spekulanten, Gewalttäter, Straßenlümmel, Saboteure und andere Parasiten, als deren unbarmherzige Vernichtung am Ort ihrer Tat.“ [17]

In der Iswestija, dem Propagandablatt des Petrograder Sowjets, lassen sich Anfang 1918 ähnlich lautende Aufrufe zum Mord an „gegenrevolutionären Agitatoren“ und vermutliche Flüchtige in das Don-Gebiet finden. Des weiteren sollten Bürger, die sich nicht an die stark restriktive Handelsgesetzgebung hielten, enteignet und erschossen werden. Auch die Verweigerung, Kontributionen zu zahlen, sollte mit dem Tode bestraft werden. In einigen Regionen sollte gar für Trunkenheit, Übertretung der Ausgangssperre und für Versammlungen die Todesstrafe verhängt werden. Die zuständigen Sowjets gaben ihren Tschekisten großen Freiraum zur Ausführung der Todesstrafe und riefen offen zur Lynchjustiz auf. Der exilierte russische Historiker S. P. Melgunow gab an, dass nach seiner Untersuchung diverser zeitgenössischer Quelle 884 Todesurteile im ersten Halbjahr 1918, sprich vor der offiziellen Erklärung des Dekrets über den Roten Terror, vollstreckt wurden. [18]
Typisch für solche Geheimdienste wie der Tscheka ist, dass sie andere gewaltmonopolistische Organisationen überlagern, weswegen in den folgenden Fällen von Terror durch Requierungstrupps und Strafexpeditionen nicht trennscharf zwischen Tscheka und Rote Armee unterschieden werden kann.

Strafexpeditionen und gewaltsame Requirierungen

Die Praxis der Strafexpeditionen und gewaltsamen Requirierungen begannen auch schon vor dem Dekret über den Roten Terror. So errichtete die Rote Armee nach der Verdrängung der Freiwilligenarmee und verbündeter Kosaken aus der Don-Region von Ende Februar bis Mitte April 1918 ein Regime, welches den ansässigen Bauern und Kosakenstämme auf brutale Weise Ressourcen und Steuern abzwang. Es kam zu wahllosen Hinrichtungen von Geiseln und
Plünderungen.19 Beispielsweise wurden in der Staniza Ladyschenskaja 74 Offiziere und 3 Frauen hingerichtet, Nowotscherkassk zählte 43 hingerichtete Offiziere. Jedoch wurden auch Zivilisten wie bspw. Kirchenvertreter ermordet. Laut Augenzeugenberichten wurden viele Leichen mit Foltermalen aufgefunden. [20] Während die Bolschewisten einerseits für ihre politische Auseinandersetzung den Bürgerkrieg favorisierten, stolperten sie andererseits oft über ihre vormals propagierte dezentrale Form von lokalen Räten. [21] So weigerten sich viele lokal orientierte Räte, die schlechten Tauschangebote für Nahrung und Rekruten vom Zentralkomitee aus den Städten anzunehmen. Demagogisch
erklärte Lenin solche Räte und deren Bevölkerung als „Kulaken-Wucherer“ und befahl seinen Beschaffungsarmeen von Rotgardisten und Tschekisten, die widerspenstigen Dörfer zu besetzten und geforderte Ressourcen zu requirieren. Diese Beschaffungseinheiten wurden aus den arbeitslosen, armen und gewaltbereiten Bewohnern der Städte rekrutiert und nahmen nicht nur die offiziell verlangten Ressourcen, sondern vergriffen sich darüber hinaus auch
an anderen lebenswichtigen Vorräten, Waffen und an den Bauern selbst. Der Volkskommissar für Lebensmittelbeschaffung musste selbst zugeben, dass es: „den Anschein [hatte], als eiferten die Beschaffungstrupps den Methoden der zaristischen Polizei nach“. Ein weiter Beamte aus Jelez musste zugeben: „Die Art und Weise der Eintreibung erinnert an die mittelalterliche Inquisition“. Bauern verglichen diese bolschewistischen Truppen mit Iwans zaristischen
Opritschniki und flohen schon nach Gerüchten von anrückenden Beschaffungseinheiten aus ihren Dörfern. Die sogenannte „Getreideschlacht“ war ein Feldzug der Bolschewiki gegen die Bauernschaft als Klassenfeind, welche sich nur vor massiven bolschewistischen Repressionen und den Roten Terror schützen wollte. [22]

Auch die Zwangsrekrutierungen von Bauern im Umland von Petrograd, Moskau und zeitweise eroberten Gebieten während des Eisenbahnkrieges stießen auf erheblichen Widerstand der Bauernschaft. Die Dörfer versuchten oft, eine neutrale und unabhängig Stellung zwischen den Bürgerkriegsparteien zu halten und wehrten sich gegen Zwangsrekrutierungen und Ressourcenrequirierungen. In vielen Provinzen kam es deshalb zu Aufständen und die Rekrutierungsbüros der Roten Armee wurden geplündert und ausgebrannt. Die Bauernaufstände wurden daraufhin oft blutig niedergeschlagen und die Dörfer mit Strafexpedition überzogen. So wurde der Aufstand von 500 Bauern in Tula bspw. durch 2.000 (teilweise zwangsrekrutierten) Fabrikarbeiter unter Führung von Dmitri Oskin beendet. Oskin sprach selbst von hunderten Hinrichtungen als Strafaktion und er ließ dutzende Familienmitglieder erhängen. [23]
Die regelmäßigen Wellen an Desertionen, insbesondere während der landwirtschaftlich nutzbaren Sommerzeit, führte zu weiteren harten Repressionen gegen die Bauernschaft. Bußgelder und andere Kontributionen waren noch die harmloseste Bestrafung der Familien von Deserteuren. Geiselnahmen, Hinrichtungen und das Niederbrennen ganzer Dörfer waren dagegen keine Seltenheit. Die Aggression der Tschekisten und Rotgardisten führte zu Bildung bewaffnete Bauernarmeen, wie die berüchtigte „Grüne Armee“, welche einen Sabotage- und Guerillakrieg gegen die Rote Armee führte. [24]

Das Dekret über den Roten Terror

Der Rat der Volkskommissare verkündete am 5. September 1918 das Dekret über den Roten Terror, welches die Tscheka durch Einberufung von Parteimitglieder vergrößern sollte und ihr weitgehende Befugnisse gab. Mit diesen begann die Praxis der massenweisen Verbringung von Zivilisten als Geiseln in Konzentrationslager und die Massenerschießungen. Die Tscheka wurde mit diesen Dekret offiziell zum Richter und Henker im „Klassenkampf“. Des weiteren wurde bestimmt, dass die Namen der Hingerichteten und der Grund für das Urteil zum Zwecke der psychologischen Kriegführung veröffentlicht werden sollte. Neben den organisierten Terror der Tschekisten wurde auch jeder Sowjetbürger dazu angehalten, über den Klassenfeind zu richten, was zu einer hohen Zahl an willkürlichen Morden und Lynchjustiz durch das Lumpenproletariat (nach Karl Marx) führte.25 Eine belastbare Statistik über die tatsächliche Anzahl an Hinrichtungen während des „hysterischen“ Roten Terrors der Wochen nach den Attentatsversuch gibt es nicht, da die offiziellen Zahlen und die Schätzungen weit auseinander liegen, sie liegt aber vermutlich im hohen vierstelligen Bereich. [26]

Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Grundbedürfnisse der Bürgerkriegsparteien

Ein Bürgerkrieg unterscheidet sich in seinen Grundbedürfnissen nicht von einen konventionellen Krieg. Jede Kriegspartei braucht Geld, Rekruten, Essen, Waffen, Kleidung, Ausbildung, Unterkunft, logistische Mittel und gutes Führungspersonal. Vor allen die ersten drei Kriegsressourcen wurden von allen Seiten per Zwang eingezogen. Keiner der Bürgerkriegsparteien konnte eine Mehrheit für freiwillige Unterstützung finden und ohne Zwangsarbeit,
Zwangsrekrutierungen und gewaltsame Beschlagnahmungen sah keiner der Parteien ein langes überleben im Bürgerkrieg. So führten die bolschewistischen Gruppen beispielsweise einen langanhaltenden „Getreidekrieg“ rund um ihr politisches Machtzentrum und schlugen dutzende Arbeiteraufstände in den Städten nieder. Ähnliche Probleme hatte auch die kurzlebige sozialrevolutionäre Regierung in Samara und auch die Weiße Armee unter Kolschak. Dabei ließen
sich ähnliche Vorgehensweisen finden, in Relation der Opferzahlen übertraf das bolschewistische Regime jedoch oft seine Konkurrenten. Alle Bürgerkriegsparteien plünderten insbesondere die Bauernschaft bis weit unter den Punkt
jedweder wirtschaftlicher Nachhaltigkeit aus. Die Substanz der Bauernschaft verschließ so sehr durch Zwangsrekrutierungen, Ressourcenrequirierungen und willkürliche Strafaktion, dass es zu landesweiten schweren Hungersnöten kam. Ausländische Hilfsangebote von kirchlichen Hilfsorganisationen (insbesondere aus den USA) wurden erst 1921 angenommen und kurz danach aufgrund von Spionageverdacht wieder eingestellt. [27]

Juristische und ideologische Legitimation

Formal basierte die Rechtsprechung der ex-zaristischen Militärs und der Bolschewiken auf dem Standrecht, demzufolge ist der letzte Konfliktentscheider in militärischen und zivilen Fragen der oberste (anwesende) Befehlshaber und ein Standgericht. Die obersten Befehlshaber beider Bürgerkriegsparteien hatten entsprechende Organe als Standgerichte: Die Kriegsgerichte der ex-zaristischen Militärs und die Revolutionstribunale der Bolschewiken. In beiden
Fällen sah die Kriegsgerichtsbarkeit zumindest formal vor, dass Todesurteile nur durch ein Standgericht von mehreren Personen ausgesprochen werden darf. [28]

So behauptete der Chef der allrussischen Tscheka Feliks Dserschinski am 8. Juni 1918 gegenüber einen Berichterstatter der Nowaja Schisn, dass Hinrichtungen nur nach einstimmigen Urteil aller 18 Kommissionsmitglieder möglich sei. [29] In der Realität wurden der formalen Ansprüche eines mehrköpfigen Standgerichts jedoch von keiner der Bürgerkriegsparteien konsequent angewendet und insbesondere durch die Bolschewiken nicht einmal als Leitlinie betrachtet. 30 Rechtsstaatliche Prozesse gab es auf keiner Seite, da der Zustand der bolschewistischen und ex-zaristischen Herrschaft im beobachteten Zeitraum proto-staatlicher Natur war. Im Unterschied zur Weißen Armee schuf die Bolschewiki eine politische Geheimpolizei, welche spätestens mit dem Dekret über den Roten Terror offiziell das Recht zum Urteilsspruch und Ausführung von Todesurteilen zugesprochen bekam. Das Dekret selbst beinhaltet nur wenige Vorgaben für ordentliche Rechtsprechung, sondern ist formal die Vergabe der Standrechtsprechung an insbesondere die Tscheka. Solch ein geheimpolizeiliches Organ war bei keiner Weißen Armee juristisch vorgesehen, noch gab es dies informell in vergleichbarer Form. Es gab auch keinen vergleichbaren juristische Blankokarte für weißgardistische Einheiten, die dem Dekret über den Roten Terror entsprechen würde. Während die Justiz der Weißen Armeen im Groben auf der Rechtsprechung der zaristischen Militärgerichte basierte, war die bolschewistische Justiz von neuartigen Formen revolutionärer Rechtsprechung durchzogen, welche spätestens nach den Dekret über den Roten Terror keine Beschränkungen von Gewalt mehr zuließ.

Die bolschewistischen Führer wollten auch keine bürgerlichen Gerichte, sondern Werkzeuge im Kampf gegen Konterrevolutionäre, sprich gegen die „Volksfeinde“ und „Suspekten“. Die Gesetzgebung war so allgemein gehalten, dass praktisch jeder Oppositionelle unter eines der zu Strafen stehenden Verbrechen, wie „Vergehen gegen den proletarischen Staat“, „Sabotage“, oder auch sog. „Machtmissbrauch“, verdächtig und abgeurteilt werden konnte. [31] Ähnliche
Fälle von Willkürjustiz waren auch durch Weiße Armeen zu beobachten. Ein weiterer und mit vorherigen Thema zusammenhängender Unterschied war die ideologische Legitimation von Gewalt durch die jeweilige Führung. Es lässt sich anhand der Durchsicht unzähliger Schriften und Verlautbarungen der bolschewistischen Führer und Funktionäre ein hohes Maß an ideologisch motivierter Gewalt erkennen. So gab es schon früh radikale Forderungen nach einen ausartenden Bürgerkrieg. Die bolschewistische Avantgarde erklärte den Bürgerkrieg zur logischen Konsequenz des marxistischen Konzept des Klassenkampfes und zogen diesen schon lange vor der Oktoberrevolution ernsthaft in Erwägung. So schrieb Lenin 1916:

„Wer den Klassenkampf akzeptiert, muss auch den Bürgerkrieg akzeptieren, der in Klassengesellschaft für die natürliche Weiterführung, Entwicklung und Zunahme des Klassenkampfes steht.“ [32]

In einen Brief an einen bolschewistischen Parteigenossen Alexander Schljapnikow schrieb er außerdem:

„Die ganze Kraft unserer Arbeit (beharrlich, systematisch und vielleicht von langer Dauer) gilt dem Bestreben, den Krieg in einen Bürgerkrieg zu verwandeln. Wann sich dass verwirklichen wird, ist eine andere Frage, es ist jedenfalls noch nicht klar. Wir müssen den Augenblick reifen lassen und ihn systematisch ‚zur Reife treiben‘.“ [33]

Beide Aussagen wurden noch vor der Oktoberrevolution getroffen und beweisen, dass Lenin bewusst einen Bürgerkrieg provozieren wollte und dass dieser nach seiner ideologischen Vorstellung heraus notwendig sei. Weiter fordert er, dass die „ganze Kraft“ ihrer Arbeit dem Auslösen eines Bürgerkriegs gewidmet werden und „systematisch“ vorangetrieben werden soll. Dagegen gibt es keine Indizien dafür, dass ein bedeutender Teil des Militärs der späteren Weißen
Bewegung bewusst einen Bürgerkrieg forderten oder gar provoziert haben. Hätten die radikalen Elemente der bolschewistischen Partei durch ihre Machtergreifung nicht der Versammlung des geplanten II. Allrussischen Sowjetkongress vorgegriffen, wäre ein Militärputsch durch ex-zaristische Militärs zugunsten einer Militärdiktatur (im Stil des Kornilow Putschversuchs) zumindest im Bereich des Denkbaren gewesen. Ein ausufernder Bürgerkrieg,
der so vielen großrussischen Landsleuten das Leben kosten und soviel Leid mit sich bringen würde, lag nicht im Interesse der Ex-Zaristen und ihren Streben nach einen vereinigten allrussischen Großreich.

Die Geiselnahmen und Massenerschießungen

Die Geiselnahmen und Massenunterbringungen der Geißeln wurde von den Bürgerkriegsparteien als eine Art Versicherung verstanden, jedoch zahlenmäßig von den Bolschewiken auf die Spitze getrieben. Die Geiseln wurden als Faustpfand gehalten und sollten im Falle eines wie auch immer gearteten Angriffs getötet werden. Da die Gefängnisse oft gefüllt waren mit den Familienmitgliedern der politischen Gegner, war das Drohpotenzial entsprechend groß. Als
am 30. August 1918 der Chef der Petrograder Tscheka, M. S. Uritskij, öffentlich ermordet wurde und es einen Attentatsversuch auf Lenin gab, wurden beispielsweise spontan 500 Geiseln in Petrograd erschossen (nach offiziellen Angaben). [34] In ihren Ausmaßen übertrafen die Geiselnahmen durch die Bolschewiken die der anderen Parteien bei weiten, da sie ein regelrechtes Netz an Konzentrationslagern errichteten und Kriegsgefangene oder politische Feinde oft in weit entfernte Regionen verbrachten. Dies ist als Teil eines primitiven Aufstandsbekämpfungsprogramms zu verstehen, indem zu befriedende Gebiete nachhaltig von Aufständischen gesäubert werden sollten. Hier ist schon rudimentär ein System der Verschleppung zu erkennen, welches später durch Stalin perfektioniert werden sollte.

Auch die Strafexpeditionen und Massenerschießungen gehörten zur Aufstandsbekämpfung. Zweck war es durch öffentliche Folter und Hinrichtung vermeintlicher oder echter Gegner des Regimes die Bevölkerung unterwürfig und in Schockstarre und Todesangst zu halten. Im Gegensatz zu der Weißen Armee war der Massenmord für die Bolschewiken mehr als nur ein Mittel der Rache oder ein notwendiges Übel zum Machterhalt, sie waren für die Bolschewiken
ein Mittel zur Umerziehung der Massen für die angestrebte kommunistische Utopie. So schrieb Nikolai Bucharin 1920:

„Der proletarische Zwang in allen seinen Formen, angefangen mit Erschießen […] ist eine Methode der Verarbeitung des kommunistischen Menschen aus dem Menschenmaterial des kapitalistischen Zeitalters.“[35]

In keines der Weißen Regime lässt sich eine durch die Befehlshaber so stark juristisch unterfütterte, willkürliche Gewaltausübung finden, noch war die Gewalt der Weißen dermaßen durch ideologische Vorstellungen gerechtfertigt worden.

Partisanenkrieg im Norden Russlands

Die Gewalt, die von der Basis während der Partisanenkriege ausging, ist nur schwerlich als ideologisch motiviert zu beschreiben. Kaum einer der Soldaten, Arbeiter und Bauern im Dienste der Bolschewisten verstanden marxistisch-leninistische Konzepte wirklich. Die Anhänger der Bolschewisten ließen sich mittels einfacher, populistischer Rhetorik von der „Umverteilung des Landes“, „Räteherrschaft“ und Verstaatlichung der Produktionsmittel locken. [36]
Viele Dörfer hatten aber auch keine andere Chance, als sich einer der Partisanengruppen anzuschließen. Besonders im nordwestlichen Archangel’sk bedeutete Neutralität zu wahren, von beiden Seiten geplündert und ermordet zu werden. Dort führten die Weißen, zeitweise unterstützt von den Alliierten, und die Bolschewiken einen Bürgerkrieg mit freiwilligen Partisanen-, und Guerillagruppen. Da die Nahrungsmittel insbesondere im Winter in dieser Region
rar waren und der Handel durch die harte Hand der Regime und den chaotischen Umstände des Bürgerkriegs stark eingeschränkt war, ließen sich die Bewohner leicht für paramilitärische Unternehmungen rekrutieren. Sie schworen bspw. der Bolschewiki die Treue und kämpften ab und an in deren Operationen. Dafür durften sie Teile des geplünderten Gutes (Nahrung, Vieh, Industrieprodukte und Waffen etc.) behalten. Oft erhielten sie zusätzlich Essensrationen und Geld für ihre jeweiligen Dörfer. Der Anteil von bolschewistischen Partisanen an der Gesamtbevölkerung betrug etwa 10%. [37]
Auch hier bekamen Partisanenführer die Erlaubnis zu willkürlichen Mord an Gefangenen. So berichtete ein roter Partisanenführer:

„Nach unseren persönlichen Gutdünken fassten wir Entschlüsse über die Erschießung schädlicher Elemente. […] Wir erschossen – das war möglicherweise ein Verbrechen – jeweils 18-20 Personen […] Aber das Kreisexekutivkomitee und die örtlichen Exekutivkomitees hielten das eigentlich für richtig.“ [38]

Im Gegensatz zu den Bolschewisten, waren die Weißen eher skeptisch gegenüber Partisanengruppen und wollten lieber mit disziplinierte und kontrollierbaren Truppenverbände arbeiten, akzeptierten Ende 1918 jedoch die Nachteile und unterstützten Partisanen in ähnlichen Maße, wie die Bolschewiken. [39]
Umso länger der Partisanenkrieg wütete, umso schneller drehte sich die Gewaltspirale. Es wurden Massengräber von Opfern beider Seiten gefunden, viele Opfer trugen Foltermale. Der Organisationsgrad durch beide Parteien waren jedoch niedrig und die Gewalt beruhte oft auch auf individuellen Konflikten, wie langandauernde Blutfehden zwischen Familien und Dörfern. Eine gezielte Strategie des ideologischen Terrors lässt sich erst Ende 1919 erkennen, was auch daran lag, dass die Terrororganisation der Tscheka im Laufe der ersten beiden Bürgerkriegsjahre noch im Aufbau befindlich war. [40]

Ausblick

Was sich ab 1920 – 1924 an Gewalt in Russland abspielte, lässt sich anhand des Beispiels Nordrusslands entsprechend veranschaulichen. Im Vakuum des stetigen Rückzugs der Alliierten aus den Engagement mit den ex-zaristischen Militärs konnten die Bolschewiki ihre Macht festigen und ausbauen. In der zweiten Jahreshälfte 1920 kam es zu Massentötungen von mehr als 16.000 Menschen in den nördlichen Städten um Archangel’sk. Viele der Opfer waren
„Bauern und Kosaken aus Südrussland“, sprich „Volksfeinde“ und „Suspekte“, aus der Don und Kubanregion, welche in den Norden in Konzentrationslager verschleppt wurden. [41] Hierbei handelt sich sich um gründliche Aufstandsbekämpfung mittels Massenverschleppung, Massenmord und Terror. Da es dutzende ähnliche Beispiele für solch ein Vorgehen der Bolschewiken in den eingenommenen Gebiete gibt, ist eine offiziell vorgegebene Mordquote
wahrscheinlich und auch teilweise belegbar. [42] Ein ähnlich hohes Maß an Organisation von Massenterror durch die Weißen, lässt sich bei keinen der untersuchten Fälle weiter oben erkennen. An dieser Stelle lässt sich nur spekulieren, wie weit die ex-zaristischen Militärs für den Falle eines Sieges gegen bolschewistische Kader vorgegangen wäre und ob das Ausmaß der ideologischen Säuberung der Bolschewiken entsprochen hätte. Aussagen über Schaffung von Konzentrationslagern und Massenerschießungen für diesen Fall sind den Autor jedenfalls nicht bekannt. Diese Form der organisierten Aufstandsbekämpfung und ideologischen Säuberung begann im
Sommer 1918 und wurde mit der Schaffung der OGPU in ein komplexes und bürokratisiertes System überführt und durch Stalins NKWD auf die Spitze getrieben. Das Sowjetimperium wurde buchstäblich aus Blut geboren, aus einem Massaker heraus, welches die Exzesse der Zarenzeit in den Schatten stellen sollte.

Bibliographie:
Literatur:
1.) Aust, Martin: Die russische Revolution – Vom Zarenreich zum Sowjetimperium, München
2017.
2.) Figes, Orlando: Die Tragödie eines Volkes – Die Epoche der russischen Revolution 1891
bis 1924, Berlin 1998.
3.) Landis, Erik: Who Were the „Greens“? – Rumor and Collective Identity in the Russian Civil
War, in The Russian Review 69, No. 1, 2010, pp. 30-46, online unter:
http://www.jstor.org/stable/20621166?seq=1#page_scan_tab_contents (Stand 05.01.2018).
4.) Lewytzkyj, Borys: Die rote Inquisition, Frankfurt 1967.
5.) Mawdsley, Evan: The Russian Civil War, Edinburgh 2017.
6.) Melgunow, Sergej: Der rote Terror in Russland 1918 – 1923, 2te durchgesehene Auflage
und Nachdruck von 1924, Berlin 2017.
7.) Novikova, Liudmila: Russia’s Red Revolutionary and White Terror 1917–1921 – A Provincial
Perspective, in Europe-Asia Studies 65:9, 2013, pp. 1755-1770, online unter:
http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/09668136.2013.842362 (Stand 05.01.2018).
8.) Procyk, Anna: Russian Nationalism and Ukraine – The Nationality Policy of the Volunteer
Army during the Civil War, Toronto 1995.
9.) Werth, Nicolas: Ein Staat gegen sein Volk – Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion,
in: Courtois, Stéphane (Hrsg.): Das Schwarzbuch des Kommunismus, München
1998.
16
1 Aust, Martin: Die russische Revolution, München 2017, S. 196.
2 Zitiert nach Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 596
3 Vgl. Aust: Die russische Revolution, S. 158, Figes, Orlando: Die Tragödie eines Volkes, Berlin 1998, S. 591ff
4 Procyk, Anna: Russian Nationalism and Ukraine, Toronto 1995, S. 39ff
5 Mawdsley, Evan: The Russian Civil War, Edinburgh 2011, S. 68ff.
6 Novikova, Liudmila: Russia’s Red Revolutionary and White Terror 1917–192, in Europe-Asia Studies 65:9, 2013, S.
1760f.
7 Vgl. Aust: Die russische Revolution, S. 171ff.
8 Vgl. Figes: Die Tragödie eines Volkes, S.592, Mawdsley: The Russian Civil War, S. 27.
9 Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 596.
10 Ebd. S. 613.
11 Ebd. S. 614.
12 Ebd. S. 617.
13 Ebd. S. 620ff. Vgl. Aust: Die russische Revolution, S.163.
14 Siehe dazu bspw. innerbolschewistischer Streit um Expansionsstrategie nach 1920 in: Figes: Die Tragödie eines
Volkes, S.744.
15 Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 624 ff.
16 Zitiert nach Mawdsley: The Russian Civil War, S. 111.
17 Zitiert nach Lewytzkyj: Die rote Inquisition, S. 25.
18 Melgunow, Sergej: Der rote Terror in Russland 1918 – 1923, S. 57ff.
19 Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 597f.
20 Melgunow: Der rote Terror in Russland, S.166.
21 Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 652.
22 Ebd. S. 654
23 Ebd. S. 631
24 Ebd. S. 635, Vgl. Landis, Erik: Who Were the „Greens“?, in The Russian Review 69, No. 1, 2010, S. 30-46
25 Lewytzkyj, Borys: Die rote Inquisition, Frankfurt 1967, S. 35f.
26 Melgunow: Der rote Terror in Russland, S. 29ff.
27 Lewytzkyj: Die rote Inquisition, S. 53
28 Vgl. Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit, 4. Auflage,
Band 16, Altenburg 1863, S. 682, online unter: http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Standgericht (Stand: 05.01.18)
29 Vollständiges zitat SM 208. Ende 1918 wurde die Anzahl notwendiger Personen für ein Revolutionstribunal auf 3
Personen gesenkt (Trojki), siehe Lewytzkyj: Die rote Inquisition, S. 45.
30 Siehe sm kapitel Die Willkür der Ausserordentlichen Kommission
31 Werth, Nicolas: Ein Staat gegen sein Volk – Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion, in: Courtois,
Stéphane (Hrsg.): Das Schwarzbuch des Kommunismus, München 1998, S. 68.
32 Zitiert nach Werth: Ein Staat gegen sein Volk, S. 62.
33 Zitiert nach Ebd, S.61.
34 Melgunow: Der rote Terror in Russland, S. 30.
35 Zitiert nach Melgunow: Der rote Terror in Russland, S.55.
36 Vgl. Aust: Die russische Revolution, S. 162.
37 Novikova: Russia’s Red Revolutionary and White Terror, S. 1763ff
38 Zitiert nach Aust: Die russische Revolution, S. 173.
39 Novikova: Russia’s Red Revolutionary and White Terror, S. 1764.
40 Vgl. Aust: Die russische Revolution, S. 172F und Werth: Ein Staat gegen sein Volk, S. 75.
41 Melgunow: Der rote Terror in Russland, S.107.
42 Indizien für Mordquoten sie bspw. Werth: Ein Staat gegen sein Volk, S.86.

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