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Kandel-Killer „derzeit“ nicht volljährig, maximal zweieinhalb Jahre Haft zu erwarten

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Kommentar

Abdul D. erhält nach der Bluttat von Kandel wohl von seinem Anwalt die übliche Schulung: Mund halten, „Reifeverzögerungen“ andeuten, Minderjährigekeit behaupten und jede Tötungsabsicht abstreiten.

Er muss vor Gericht also nur sagen: „Ich wollte doch gar nicht, dass die stirbt! Mir ist nur das Messer ausgerutscht! Tut mir echt voll Leid, ey, ich schwör!“ Und schon hat die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten, niedere Beweggründe, Tötungsabsicht und Planung nachzuweisen.

Zu dem Alter des Kandel-Killers heißt es schmallippig von der verantwortlichen Behörde:

„Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.“

Das Zauberwort in dem Satz ist „derzeit“. Das kann sich also noch ändern. Man verweist auf eine Untersuchung in Frankfurt von 2016, die sein Teenager-Alter bestätigt hätte, plus/minus 1 Jahr Genauigkeit. Das heißt im Klartext: “Wir nix schuld. Der Dienstweg wurde von uns eingehalten. Damit endet unsere Verantwortung.” Normalerweise werden jedoch genaue Untersuchungen gar nicht vorgenommen. In den Presseberichten und den Presseerklärungen hält man sich bedeckt, mit welchen Methoden das Alter überprüft worden sein soll.

Der deutsche Staat ist jetzt in der Zwickmühle. Wenn man keine neuen Tests vornimmt und der Täter bekommt eine Strafe nach Jugendstrafrecht, sind die Bürger stinksauer. Wenn man neue Tests durchführt und es kommt heraus, dass Abdul viel älter ist, sind die Bürger sauer weil die bisherigen Testverfahren und Einschätzungen nichts taugen, und außerdem müsste man dann künftig bessere Tests durchführen, was bei der Bundesregierung nicht auf Begeisterung stößt. Denn im nächsten Schritt müsste man ja rückwirkend einen Haufen Fälle nachprüfen, was zu massenhaft Abschiebeverfahren führt, die dann mit allen Tricks verzögert und verhindert werden.

Für die Regierung ist die ganze Sache ein Loose-loose-Szenario.

Wenn man in die meisten Länder der Welt (per Flugzeug) einreist, glauben die Beamten dort erst einmal gar nichts ohne eindeutige Beweise. Da werden auch Handys gefilzt, Profile in den sozialen Medien durchgesehen und im Zweifelsfall schickt man die Besucher wieder fort.

Wenn bei Abdul also nur Totschlag vor Gericht zu beweisen wäre statt Mord und er als minderjährig gilt, sind maximal 5 Jahre Haftstrafe möglich. Nach der Hälfte der Haftzeit könnte er abgeschoben werden nach Afghanistan, wo er keine Reststrafe absitzen müsste. Macht unter dem Strich maximal (!) zweieinhalb Jahre Haft für das Abstechen eines Mädchens in aller Öffentlichkeit.

In Afghanistan angekommen, könnt er sich erneut auf die Reise machen nach Europa. Mit neuer Identität. Als „minderjähriger unbegleiteter Flüchtling.“

 

AlexBenesch
AlexBenesch
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