spot_img

Operation „Leuchtboje“ – Das geplante Lagersystem der Stasi für Regimegegner

Datum:

Bild: Norbert Kaiser/CC BY-SA 4.0

Für den Fall einer bewaffneten Konfrontation oder innerer Unruhen gab es in der DDR detaillierte Pläne zur Überwachung und Inhaftierung echter und vermeintlicher Regimegegner. Einer der möglichen Haftorte war die vom nationalsozialistischen Regime als frühes Konzentrationslager genutzten Burg Hohnstein in der Sächsischen Schweiz.

Rund 86.000 DDR-Bürger waren bei der Stasi auf einer besonderen Liste geführt, dem sogenannten Vorbeugekomplex. Im Spannungsfall sollten geeignete Objekte mit Stacheldraht und Wachtürmen umgeben und auf diese Art und Weise das ganze Land mit Isolierungslagern überzogen werden. Bis Anfang der sechziger Jahre lässt sich die Planung von Isolierungslagern zurückverfolgen

„In diese Kennziffer sind aufzunehmen: Personen, von denen aufgrund ihrer verfestigten feindlich-negativen Grundhaltung gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und unter Berücksichtigung ihres bisherigen Auftretens, ihrer offiziell und inoffiziell bekannt gewordenen Äußerungen, ihrer Kontakte und Verbindungen sowie bestimmter Lebens- und Verhaltensweisen mit Wahrscheinlichkeit im Verteidigungszustand eine akute Gefährdung der staatlichen Sicherheit und Ordnung ausgehen kann oder die solche Handlungen dulden oder unterstützen.“

Das Thema war eine „Geheime Verschlusssache“ von höchster Stufe. Wenige eingeweihte Personen durften die Instruktionen nur öffnen, wenn das Kennwort übermittelt wurde.

Die Behandlung der Zielpersonen war geregelt in den „Grundsätzen zur Vorbereitung und Durchführung der Isolierung sowie der Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Isolierungsobjekte“, die eine Ähnlichkeit aufweisen zu den Ordnungen und Vorschriften des NS-Regimes zu den frühen Konzentrationslagern.

Die Einweisung in das Lager sollte einer ritualisierten Prozedur zur Einschüchterung folgen; die Häftlinge wurden getrennt nach Geschlecht, Alter und Gefährlichkeit aus Sicht der Stasi.

„Der Leiter des Isolierungsobjektes ist ermächtigt, mit Unterstützung der eingesetzten Sicherungskräfte die Maßnahmen zur Isolierung und Gewährleistung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit, erforderlichenfalls mit zweckentsprechenden und angemessenen Zwangsmaßnahmen, durchzusetzen.“

Es gab spezielle Strafblöcke oder Zellenbauten mit Einzelzellen. Dort wurden auch körperliche Strafen ausgeführt.

Speziallager

In der unmittelbaren Nachkriegszeit führten die Sowjets auf DDR-Gebiet sogenannte Speziallager, in denen 120.000 Menschen eingesperrt waren.

Informationen über die Gründe der Verhaftung oder Gerichtsverfahren gibt es meist nicht – wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Auch das Alter der Häftlinge, manche gerade mal 12 Jahre, oder die Zahl der vielen Toten werden erst später bekannt.

Selbst Jugendliche im Alter von 13-17 Jahren werden in Buchenwald eingesperrt.

Insgesamt gibt es anfangs zehn solcher Lager in der sowjetisch besetzten Zone: Mühlberg, Buchenwald, Berlin-Hohenschönhausen, Bautzen, Ketschendorf, Jamlitz (zuvor Frankfurt Oder), Weesow, Sachsenhausen, Torgau und Fünfeichen.

Die Verhaftungspraxis der sowjetischen Besatzer wurde von Anfang an durch die neuen, von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten und von ihr abhängigen deutschen Behörden unterstützt. Waren zunächst die in den Landesverwaltungen bestehenden Ämter für Information beteiligt, übernahmen diese Aufgabe ab 1947 die 5. Kommissariate der Volkspolizei, deren Gründung auf einen SMAD-Befehl zurückgeht. Dort arbeiteten viele frühere Mitglieder des illegalen Militärapparates der KPD mit der sowjetischen Geheimpolizei NKWD zusammen, ab 1950 wechselten sie ins neu gegründete Ministerium für Staatssicherheit. Der spätere Minister für Staatssicherheit Erich Mielke war einer von ihnen. Sie überstellten zunehmend politisch missliebige Personen an die Besatzungsmacht. Der Vorwurf der faschistischen Tätigkeit wurde immer seltener erhoben; die Internierungen dienten mehr und mehr der Unterdrückung jeglicher politischer Opposition – oder dessen, was dafür gehalten werden konnte.

Nach der Verhaftung erfolgten regelmäßig tage- oder auch wochenlange Verhöre beim örtlichen NKWD, oft auch unter Folter. Die dann zu unterzeichnenden Verhörprotokolle waren oftmals nur auf Russisch verfasst und enthielten gelegentlich Geständnisse, die von den Betroffenen nicht oder nicht so wie protokolliert gemacht worden waren. In den allermeisten Fällen reichten die Vorwürfe nicht für ein Gerichtsverfahren, dann wurde der Betreffende in einem der Speziallager interniert. Andernfalls kam der oder die Betreffende vor ein Sowjetisches Militärtribunal (SMT).

Die Verfahren vor dem Sowjetischen Militärtribunal waren nicht rechtsstaatlich, sondern verliefen nach sowjetischem, stalinistischem Rechtsverständnis, demzufolge es nicht auf Feststellung individueller Schuld ankam, sondern darauf, dass vor allem als Gegner des sowjetischen Systems Verdächtigte aus dem Verkehr gezogen werden. Hierbei wurde sowjetisches Recht rückwirkend angewandt, wobei hauptsächlich der Paragraph 58 des Strafgesetzbuches der UdSSR vom 22. November 1926 angewandt wurde. Dieser befasst sich mit sogenannten „konterrevolutionären Verbrechen“ und deckt nahezu alles ab, was der „Schwächung der Herrschaft der Räte der Arbeiter und Bauern“ diente sowie gegen die „grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationaler Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet ist“. In dem üblichen Schnell-Verfahren von 15 bis 20 Minuten Dauer waren 25 Jahre Zwangsarbeit eine häufige Regelstrafe. Weder Verteidiger noch Entlastungszeugen waren zugelassen und es gab keine Berufungsmöglichkeit. Eine Schuld musste nicht nachgewiesen werden, als Urteilsbegründung genügte dem Tribunal der „Vorwurf“, um in die UdSSR deportiert, sofort erschossen oder in eine SMT-Strafvollzugsanstalt auf deutschem Boden eingewiesen zu werden.

Margot Honeckers Kiddie-KZs

Kerstin Gueffroy hat ihre Erlebnisse 25 Jahre nach der Wiedervereinigung in ihrem Buch „Die Hölle von Torgau“ niedergeschrieben. Der „Geschlossene Jugendwerkhof Torgau“, eine von 32 solcher Einrichtungen für bis zu 300.000 Jugendliche, die als probloematisch galten.

Der Gebäudekomplex war von ca. 5 Meter hohen Mauern umgeben, die zusätzlich mit Stacheldraht und Glasscherben gesichert waren. Einer der beiden Höfe war mit einer Sturmbahn ausgestattet. Infolge der unerträglichen Lebensverhältnisse, gezielten Demütigungen und körperlichen Misshandlungen kam es zu einer Reihe von Selbstmorden und Selbstverstümmelungen, deren Anzahl bis heute nicht endgültig festgestellt werden konnte.

Enthält Auszüge aus wikipedia

AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Related articles

Covid und die Zukunft der Biosicherheit

Neue Auflage von 2024, Softcover, 306 Seiten Klicken Sie hier für das Buch im Recentr Shop Die verschiedenen Staaten wussten...

Neue erweiterte Version von „Das Böse entschlüsselt“

Die neue, erweiterte Version von "Das Böse entschlüsselt" von 2024: Klicken Sie hier für das Buch im Recentr Shop Die...

10% Rabatt auf ausgewählte Vorräte bis 17. März 2024 im Recentr Shop!

Der Rabatt wird im Warenkorb automatisch abgezogen! LINK: Vorräte im Recentr-SHOP

Recentr LIVE (12.03.24) ab 19 Uhr: No-Brainer

Die erweiterte, dritte Version von "Das Böse entschlüsselt" ist erschienen. Außerdem gibt es einen Recap der letzten Sendung...