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Bundesbank veröffentlicht PSEUDO-Barrenliste der Goldvorräte

Datum:

Von Peter Boehringer

 

2015-06_Peter_Boehringer_kleinDie nun veröffentlichte Liste sieht mit 2300 Seiten imposant aus. Doch leider hat die Bundesbank zumindest für die Standorte Frankfurt, Paris (Banque de France) und London (Bank of England) auch heute keine exakten, nachprüfbaren Barrennummern veröffentlicht, sondern nur interne sogenannte „Inventarnummern“! Diese erlauben leider keinen Rückschluss auf Hersteller, Herstelldatum und weitere wichtige Barrenmerkmale.

Damit wird es für die in dieser Sache, nach unserer fünfjährigen Erfahrung, extrem sensible Weltöffentlichkeit leider auch weiterhin nicht möglich sein, denkbare Doppelerfassungen dieser Barren auch auf anderen Zentralbank- oder Gold-ETF-Bilanzen abzuprüfen, was aber buchhalterisch ganz entscheidend ist, um den exklusiven Eigentumsanspruch der Bundesbank bzw. Deutschlands sicherzustellen! Diese Liste ist somit zwar lang, es fehlt aber weiterhin diese aus unserer Sicht sehr entscheidende Angabe!

In meinem eben neu erschienenen Buch Holt unser Gold heim – der Kampf um das deutsche Staatsgold wird die seit (mindestens) 1990 skandalöse Geschichte der komplett intransparenten Lagerung des Bundesbank-Goldes seit 1951 nachgezeichnet. Es wird darin minutiös dargelegt, dass die Bundesbank über Jahrzehnte eine devote „Kultur des Nichtwissenwollens“ gegenüber dem deutschen Gold im Ausland lebte.

Und dass sie nicht einmal wissen konnte, welche Entleihungen und andere Swap-Spielchen etwa die Fed, die BoE, die BdF oder auch die BIZ oder der EFWZ mit deutschem Gold anstellten.

Die Debatte dazu ist uralt. Seit sehr vielen Jahren wurde in den Forendebatten immer wieder die Offenlegung unserer Barrennummernlisten gefordert. Nicht weil diese alleine und ohne glaubhafte externe Audits anhand dieser Listen viel beweisen würden – aber immerhin mal als ein Anfang von Transparenz und als ein Anscheinsindiz, dass wir überhaupt physisches Gold jenseits der in aktuellen BuBa-Videos seit 2014 immer mal wieder gezeigten 77 Tonnen im Show-Room der Bundesbank in Frankfurt haben! 77 Tonnen sind übrigens ca. 2% des deutschen Soll-Bestands…

Unsere Initiative „Holt unser Gold heim!forderte bereits im Herbst 2011 die Veröffentlichung aller Barrenlisten an allen Standorten der Bundesbank. Ein Ansinnen, das von der Bundesbank unter absurdem Verweis auf Sicherheitsbedenken (!) abgelehnt wurde. Zitat aus dem entsprechenden Antwortschreiben“ der Bundesbank von Ende 2011: „Es gibt für jede [unserer Gold-]Lagerstelle[n] eine Barrenliste, in welcher die eindeutigen Barrennummern des aktuellen Bestands aufgeführt sind. Die Listen befinden sich im Original bei der Bundesbank.“ Mit diesem durch uns kurz danach publik gemachten Schreiben erfuhr die Öffentlichkeit erstmals von der Existenz dieser Listen. Seitdem gab und gibt es Dutzende bzw. international Hunderte Anfragen und Aufforderungen nach Offenlegung dieser Listen. Die Bundesbank hat diese bis heute konsequent abgelehnt – fast immer wegen lächerlicher „Sicherheitsbedenken“.

Bedenken, die übrigens nicht einmal die Federal Reserve bzw. das Schatzamt zum US-eigenen Staatsgold haben. Die USA veröffentlichten bereits vor Jahren die fast kompletten und detaillierten Listen zum US-Gold über 8100 Tonnen. Ganz offiziell auf der US-Regierungswebseite Financialservices.house (gov). Ob dieses über 1200-seitige Dokument (unten nur das Titelblatt) wirklich glaubhaft ist, ist zwar eine andere Frage. Und selbstredend bleiben auch Fed und Treasury jeden Beleg der unkompromittierten und unverliehenen Existenz des Goldes an allen vier US-Goldstandorte schuldig (Denver, West Point, Fort Knox; die gut 400 Tonnen US-Gold in New York fehlen hier).


Doch immerhin hat die interessierte Goldwelt damit einen Knochen, an dem sie nagen kann. Und in vielen Jahren sind bislang aus dieser Liste auch keine Nummern-Doubletten aus anderen Goldbarrenlisten aufgetaucht (etwa ETFs o.ä.) – was ihr mit der Zeit eine gewisse Glaubwürdigkeit verlieh – obwohl die zugehörigen über 700.000 Einzelbarren auch in den USA seit 70 Jahren praktisch niemand je zu Gesicht bekommen oder gar sie auditiert hat.

Wie auch immer: Diese Listen zum deutschen Gold wären ein Anfang von Transparenz – weswegen wir die nun erfolgte erste zaghafte „Ankündigung“ der Bundesbank zur Veröffentlichung (dazu weiter unten) zunächst begrüßen. Man hätte das schon 2011 oder früher tun können – ja müssen. Es wäre auf Knopfdruck supereinfach mit einem einzigen Upload möglich gewesen, wenn denn die oben zitierte Behauptung der Bundesbank von 2011 zum Vorliegen aller Listen zutraf…

Wir verkneifen uns an dieser Stelle den Versuch der Klärung der Frage, warum die Bundesbank zum nun offenbar sehr bald anstehenden Schritt viele Jahre benötigt hat. Lassen wir heute einfach mal die „verschwörungstheoretische“ Feststellung beiseite, dass man in dieser elend langen Zeit ganz viele Listen präparieren oder evtl. gar die (2011 vielleicht noch gar nicht physisch sondern nur auf Papier vorhandenen) Barren erst herbeischaffen und nun daraus Listen erstellen konnte. Beispiele amtlich-staatlicher Belegfälschungen gibt es unendlich viele. Je mehr Zeit eine offizielle Stelle hat – desto einfacher wird es. Colin Powell hatte damals im Februar 2003 bei seiner berüchtigten „Saddam Hussein hat Massenvernichtungswaffen“-Präsentation offenbar nicht genügend Vorbereitungszeit: Sonst wäre seine plumpe Belegfälschung später niemals aufgeflogen – und die damalige „Verschwörungstheorie“, die direkt zum zweiten Irakkrieg und indirekt zu vielen anderen Kriegen geführt hat, wäre heute nicht offizielle „Verschwörungsrealität“ – inzwischen durch Powell selbst als größter Schandfleck meiner Karriere bezeichnet. Ein Schandfleck, der Hunderttausende von Menschen ihr Leben in ungerechtfertigten (Öl-)Kriegen gekostet hat!

Interessant übrigens auch die Antwort der Bundesbank an uns in ihrem Schreiben 2011: „Die [uns vorliegenden] Barrenlisten werden bei Bestandsveränderungen jeweils aktualisiert.“ Seltsam, nicht: Damals 2011 gab es nicht den Hauch einer Planung zu „Bestandsveränderungen“ beim deutschen Gold. Weder sollte die Bundesbank mit dem Gold „handeln“ oder Verleihgeschäfte tätigen – noch tat sie es offiziell – von ganz wenigen Ausnahmen vor Jahrzehnten abgesehen (etwa einige Rückführungen aus London und eine offizielle Verleihung an den EFWZ – siehe dazu Buch). Und schon gar nicht wusste die Welt damals 2011 etwas von geplanten Heimholungen des Bundesbankgolds – diese wurden erst nach unserem massiven öffentlichen Druck 2012 angedacht und schließlich auch zögerlich angegangen. „Bestandsveränderungen“ hätte es somit damals seit dem Ankaufsstop durch den US-devoten BuBa-Chef Blessing 1967/68 schlichtweg seit 45 Jahren praktisch keine geben dürfen…

Doch wie auch immer: Tempi passati – lassen wir auch diese Intransparenz der Vergangenheit ruhen. Freuen wir uns stattdessen über die folgende, nach der elend langen verzögernden Vorgeschichte sensationelle Ankündigung der Bundesbank: Am 5. März 2015 antwortete die Bundesbank einem uns bekannten Fragesteller: „Sehr geehrte(r) … wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank eine Auflistung aller Goldbarren auf ihrer Internet-Seite voraussichtlich Mitte des Jahres 2015 veröffentlichen wird.“  Und fast zeitgleich äußerte sich auch Bundesbank-Vorstand Thiele auf Nachfrage im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 9. März in Hamburg: „Wir werden im Laufe dieses Jahres [Gold-]Inventarlisten veröffentlichen.“ [Quelle: uns bekannter Ohrenzeugenbericht].

Woher der Sinneswandel? Plötzlich also keine „Sicherheitsbedenken“ bei der Bundesbank mehr? Nun – da diese Bedenken ohnehin nie glaubhaft und geradezu lächerlich waren, ist die Frage müßig. Der öffentliche, inzwischen internationale Druck (dazu v.a. Kapitel IV meines Buches) hat die Bundesbank mürbe gemacht. Sie muss hier nun offenbar endlich reagieren. Doch das war es nicht alleine: Die nun angekündigte Veröffentlichung der Barrennummernlisten wurde auch juristisch schon seit Mitte 2014 erzwungen durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)! Im Rahmen dieses Gesetzes kann jedermann Auskünfte von öffentlichen Stellen verlangen. Die auskunftspflichtigen Einrichtungen können die Bekanntgabe sicherheitsrelevanter Informationen zwar verweigern; es öffnet sich jedoch in diesem Fall die Möglichkeit, die Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.

Hier der Wortlaut der Anfrage nach IFG – schon vom 28. Juni 2014:
„Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller Barren aus dem Beständen der deutschen Goldreserven mit Angabe des Gewichts, der Feinheit, den Hersteller, die Seriennummer und das Produktionsjahr sowie deren Lagerort. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie … Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. … Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in.“

Ich erspare Ihnen das nachfolgende über zehnmonatige PingPong-Spiel des Antragstellers mit einer zunächst komplett ignoranten Bundesbank, die sich nicht entblödete, als „Antwort“ auf diese Frage ernsthaft zunächst auf den „Tag der offenen Tür der Bundesbank vom 12./13. Juli 2014“ hinzuweisen – einer absurden medialen Showveranstaltung mit einer „Goldtapeten“-umrahmten 0,0004%igen Ausstellung des deutschen Goldes, die ich ebenfalls in meinem Buch „adäquat würdige“.

Nach x Nachfragen jedenfalls, nach x Vertröstungen weit über die im IFG gesetzlich vorgeschriebene Antwortzeit hinaus; und nach der Einschaltung des Bundesbeauftragten für Datenschutz wurde schließlich am 5. März 2015 die o.g. Ankündigung der Bundesbank erzwungen: „Sehr geehrte(r) … wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank eine Auflistung aller Goldbarren auf ihrer Internetseite voraussichtlich Mitte des Jahres 2015 veröffentlichen wird.“

Kurz danach am 9. März 2015 folgte noch Herrn Thieles unvermeidliche Bestätigung „Wir werden im Laufe dieses Jahres Inventarlisten veröffentlichen.

So weit, so überfällig – aber immerhin so gut. Wir sind gespannt – auch wenn Barrenlisten alleine ohne externe beeidigte Audits und/oder Heimholung des Goldes noch keinerlei Beweiskraft haben.

Auch der 5. März ist nun schon wieder viele Wochen vorbei. Die Bundesbank bestätigte uns bereits 2011, dass sie auf Knopfdruck die (vermutlich vier) Inventarlisten in Frankfurt, NY, London und Paris innerhalb von fünf Minuten veröffentlichen könnte! Worauf wartet man nun also noch immer? Vorstand Thiele meinte dazu wörtlich [Ohrenzeugen-Mitschrift]:

„Es ist allerdings dabei zu berücksichtigen, dass wir natürlich an unterschiedlichen Lagerstellen unterschiedliche Techniken der Lagerführung und der Lagerung vorfinden. Das muss alles in einen gewissen Zusammenhang gebracht werden. … Aber das muss so sein, das muss in sich nachvollziehbar sein.“

Wie meinen – Herr Vorstand? Sie haben eine ganz einfache Aufgabe gegenüber Uns-den Eigentümern: Zeigen Sie uns einfach die Listen, die Sie heute haben – die Sie (hoffentlich identisch) seit 2011 haben, die Sie eigentlich seit 1968 fast unverändert haben sollten! Was ist an diesem Upload so schwierig? Sie hatten seit unserer ersten Aufforderung fast vier Jahre Zeit! Seit sechs Wochen haben Sie nun endlich gemerkt, dass es hier wohl doch keine „Sicherheitsbedenken“ gibt, und Sie haben sich nun endlich (!) zur Veröffentlichung entschlossen. Und nun tun Sie dies IMMER noch nicht!?! Wofür brauchen Sie so viel Zeit? Umschichtung von Barren, Beschaffung passender Barren?? Die Erstellung oder Beschaffung von plausiblen Listen, die es eben bislang doch nicht gab oder die NY bislang nicht rausgerückt hat?

Überlassen Sie doch bitte Uns-den-Eigentümern die Klärung der Frage, ob die bei Ihnen seit Jahren angeblich vorhandenen Listen „nachvollziehbar“, plausibel, vollständig, ausreichend genau und glaubhaft sind! Im „Zusammenhänge herstellen“ ist das kollektive Wissen der internationalen Goldexperten seit Jahrzehnten viel größer als das aller Angestellten und „Listendesigner“ der Bundesbank zusammen – da seien Sie ganz unbesorgt!

Es ist ja schön, wenn Sie, Herr Thiele, berechtigte Kritik an Ihren Vorgängern üben: „Denn – ich glaube es hat sichtbar [?] in der Vergangenheit nicht die Transparenz gegeben.“ Und es ist auch OK, wenn Sie sich selbst loben: „Es ist [seit 2012] erheblich mehr an Transparenz geschaffen worden.“ Nicht in Ordnung ist es aber, dass Sie noch immer nicht die Unverschämtheiten gegenüber Uns-den-Eigentümern einstellen – und solche Sprüche klopfen: „Es gilt nun auch den letzten Nichtgläubigen [von der Umsetzung des neuen transparenten BuBa-Lagerstellenkonzepts] zu überzeugen. Und eine gewisse Skepsis ist ja auch der Bundesbank zu eigen.“ Lächerlich: Der Bundesbank-Vorstand lebte beim Gold jahrzehntelang die Kultur des Nichtwissenwollens – was sogar die angelsächsische Presse inzwischen attestiert. Ohne öffentlichen Druck geschieht in Frankfurt beim Gold genau gar nichts. Zu jedem Trippelschritt hin zu Transparenz und (Teil-)Heimholungen müssen wir die Bundesbank tragen! Das ist so absurd, öde und entgegen allen Pflichten eines ehrbaren Treuhänders.

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AlexBenesch
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