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Unsinniges Waffenverbot für Udo Lindenberg

Datum:

Im November 2014 wurde bei Lindenbergs Flug nach Paris im Handgepäck ein ungeladener Taschenrevolver im Kal. .22 und die passende Munition gefunden. Eine Untersuchung in seiner Hotel-Suite wurde auch gleich angeordnet, aber nichts Verdächtiges gefunden.

Lindenberg bekam dennoch seinen Flug nach Frankreich und meldete sich aus Paris bei der ‘Hamburger Morgenpost’: “Alles cool. Keine Panik. Das war ‘ne Waffe meines Bodyguard-Teams. Gruß von den Champ Elysées.” Neben dem Ermittlungsverfahren gegen Lindenberg bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wird auch noch gegen einen Bodyguard ermittelt. Die Polizei erließ ein Waffenverbot für den Musiker.

Udo Lindenberg bekommt Waffenverbot erteilt (MSN vom 03,08.2015)

Ein Waffenverbot bedeutet, dass Lindenberg weder Schreckschuss-, noch Luftpistolen besitzen darf; auf keiner Kirmes darf er an eine Schießbude gehen und jede künftige Situation (auch Notwehr) wird für ihn belastend, falls er mit einem Baseballschläger, Küchenmesser oder was die Polizei sonst noch auf ihrer „Waffenliste“ führt, angetroffen wird.

Die Hamburger Polizei findet, dass man Udo Lindenberg weniger Vertrauen als einem durchschnittlichen Volljährigen schenken darf.

Warum?

Ich habe mir die letzten zwei Wochen diverse Urteile und Gesetzestexte zum Waffenverbot durchgelesen, meine Erkenntnisse in einer PDF zusammengestellt und wende diese jetzt im Fall “Waffenverbot für Udo Lindenberg” an.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es einzelne Personen gibt, die durch ihr konkretes Verhalten ex negativo bewiesen haben, dass sie das Vertrauen, das der Gesetzgeber in den durchschnittlichen Volljährigen setzt, nicht verdienen. In diesen Fällen ist ein Waffenverbot für den Einzelfall zulässig, wenn eine auf Tatsachen gestützte Annahme fehlender Eignung oder Zuverlässigkeit besteht.

Schauen wir uns Herrn Lindenberg an. Dieser ist voll geschäftsfähig, führt Touren, Plattenaufnahmen, Musikals durch und ist nicht durch rohe Gewaltedelikte aufgefallen, stattdessen engagiert er sich bei “Rock gegen rechte Gewalt”.

Ja, er hat gegen das Waffengesetz und Luftsicherheitsgesetz verstoßen, weil er eine – vermutlich – illegale Waffe und Munition im Bordgepäck hatte und damit erwischt wurde. Dieser Verstoß führt dazu, dass er – falls er verurteilt wird – für mindestens 5 Jahre nicht zuverlässig genug ist, um legale Waffen zu erwerben.

Ist er aber auch so unzuverlässig, dass man ihm unbefristet den Umgang mit jeder erlaubnisfreien Waffe verbieten muss?

Ein Waffenverbot ist laut Gesetz insbesondere sinnvoll, wenn eine konkretisierte Gefahr durch Tatbestände vorhanden ist. Wir durchleuchten einmal Lindenberg hinsichtlich der konkretisierten Gefahren:

konkretisierte Gefahr lt. Gesetzgeber trifft zu?
Begangene Tat, die auf rohe oder gewalttätige Gesinnung schließen lässt nein
Schwäche (kann den Zugriff Dritter, z.B. minderjähriger Kinder, nicht unterbinden) nein
begangene schwere Straftat mit Hilfe oder unter Mitführung von Waffen/Sprengstoff nein
Besonders leichtfertiger Umgang mit Waffen (grob fahrlässig) nein
Überlassung von Waffen an Nichtberechtigte nein
Umbau von erlaubnisfreien Waffen zu erlaubnispflichtigen Waffen nein
Begangene Straftat, bei der üblicherweise Waffen mitgeführt werden, wie Einbruchsdiebstahl, Raub nein
Häufige Trunkenheit/Rauschmittelzustände ??

Der letzte Punkt wäre zu prüfen. Sofern diese Rauschzustände jedoch nicht in Gewalttaten münden oder dazu führen, dass Minderjährige Zugriff erhalten, dürften auch das keine erhöhte Gefahr darstellen, die ein Verbot erfordert.

Ich habe ein sehr gutes Urteil aus Dresden gefunden, in dem das Waffenbesitzverbot bei einem angeblich Suizidgefährdeten u.a. mit diesen Worten ablehnt wurde:

Das Waffenbesitzverbot wird als Ermessensentscheidung getroffen. Eine Ermessensreduktion auf Null ist jedoch nicht anzustreben.

Dabei muss das Interesse der Allgemeinheit an einem umfassenden, auf Dauer ausgesprochenen Waffen- und Munitionsverbot mit dem Interesse des Klägers, von einem solchen Verbot verschont zu bleiben, unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände abgewogen werden.

VG Dresden, 4K1761/11, vom 02.04.2014, LDJR

M.E. sind die Bedürfnisse des Herrn Lindenberg von einem Verbot, das i.d.R. nur kriminelle Gewalttäter erhalten, verschont zu bleiben, höher zu bewerten als eine spekulative Gefahrensreduktion.

An Udo Lindenberg – man kann ihn mögen, muss es aber nicht – wurde ein sinnfreies Exempel statuiert.

Höchstwahrscheinlich kannte Lindenberg sich nicht mit dem Waffenrecht aus. Noch wahrscheinlicher ist, dass sein Bodyguard bei dem restriktiven deutschen Waffenrecht niemals einen Waffenschein erhalten würde und trotzdem Lindenberg schützen soll.

Bei uns in Deutschland laufen Hunderttausende von Menschen mit illegalen Schusswaffen rum, doch passieren tut kaum was. Waffenbesitz führt nicht zu Gewalt, aber manche Menschen sind Zielscheiben für Gewalttäter – insbesondere Promis.

Aus dem Grund hatte sicherlich auch Dieter Bohlen eine illegale Flinte zu Hause, mit der er in vermeintlicher Putativnotwehr ungezielt auf Polizisten schoss, bevor er nackt mit seiner Freundin Estefania in den angrenzenden Wald floh. Dessen Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes wurde gegen eine – sehr hohe – Geldbuße eingestellt.

Mir kommt das wie Willkür oder Rache vor.

  • Lindenberg steht aufgrund seiner Popularität permanent im Rampenlicht – welche Gefahr sollte von ihm ausgehen?
  • Was soll das Verbot für freie Waffen nützen?
  • Wollen wir in einem Staat leben, der repressiv statt gerecht und nachsichtig ist?

Die Allgemeinheit kennt Lindenberg als exzentrischen, aber harmlosen und pazifistischen Star. Eine solche Strafe mag sicherlich die üblichen Verdächtigen erfreuen, dient aber der Allgemeinheit überhaupt nicht und es wird dadurch nichts sicherer.

Waffenverbot

Lindenbergs Waffenbesitzverbot zeigt den Geist der rot-grünen Koaltion von 2002-2006. In dieser Zeit wurde das Waffengesetz verabschiedet und in der Erklärung tauchen die Wörter repressiv und präventiv sehr häufig auf.

Erst die Waffen-Verwaltungs-Vorschrift, die 2012 verabschiedet wurde, ging wieder von etwas mehr Selbstkontrolle statt Kontrolle aus. Es mag daher nicht wundern, dass gerade Hamburg eine solch unrechte Ermächtigung erlässt.

Die Begründungen 2001/2002 und auch 2011/2012 habe ich meiner PDF kommentiert und im Wortlaut zitiert. Es lohnt sich, dies nachzulesen.

AlexBenesch
AlexBenesch
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