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Tödlicher Einbruchsversuch: Notwehr oder Selbstjustiz?

Datum:

Foto: Shutterstock

KATJA TRIEBEL/Legalwaffenbesitzer Blog

Der Besitzer einer Autowerkstatt sagte laut Staatsanwaltschaft aus, er habe nächtliche Geräusche gehört, drei Unbekannte auf seinem Gelände erblickt, von denen einer auch bewaffnet gewesen sei. Das Wohnhaus grenzt unmittelbar an die Werkstatt. Er hätte deshalb seine eigene Waffe geholt  und die Haustür geöffnet. Er glaubte, einer der drei Unbekannten hätte eine Waffe gehabt und der andere hätte “Schieß!” gemurmelt. Daher habe er auf die “bedrohlich wirkenden Eindringlinge” aus unmittelbarer Nähe einen Schuss abgeben. Die drei seien geflüchtet. Er informierte sofort die Polizei. Diese fand 200 Meter vom Haus/Werkstattkomplex den verwundeten Unbekannten und ließ ihn ins Krankenhaus bringen, wo er verstarb.

Mittlerweile wurden die beiden anderen Geflüchteten gefunden und sagen als Zeugen aus. Auch ein Video einer Überwachungskamera wird ausgewertet.

SPON berichtet:

Oberstaatsanwalt Klinge sagte, Notwehr sei “mehr als unwahrscheinlich”. Am Mittwochabend war Haftbefehl gegen den Schützen erlassen worden.

Der Inhaber einer Autowerkstatt beruft sich auf eine Notwehrsituation. “Die Videoaufnahmen werden beweisen, dass unser Mandant die Wahrheit gesagt hat”, sagte sein Verteidiger Fritz Willig.

Im deutschen Blätterwald und den Foren wirbelt dieser Vorfall heftig die Gemüter auf. Auch werden Parallelen zu Sittensen und Montana gezogen.

Sittensen: Der an Krücken gehende Rentner in Sittensen wurde in seinem Haus überfallen. Die Täter waren im Wohnzimmer und hielten ihm eine – wie sich später herausstellte – Waffenattrappe an den Kopf. Er musste ihnen seinen Safe öffnen. In diesem Safe lag seine legale Pistole, die er als Jäger rechtmäßig besaß. Die fünf Räuber flüchteten mit seinem Bargeld (2000 Euro). Er schoss ihnen hinterher und traf einen der Räuber tödlich im Rücken. Neben dem Räuber wurde später eine Softair gefunden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten auf Freispruch wegen Notwehr. Nur der Richter sah das anders und verurteilte den Rentner auf Bewährung. Gegen das Urteil wurde von beiden Seiten Revision eingelegt.

Montana: Ein rechtmäßiger Waffenbesitzer wurde mehrfach beklaut. Er legte eine Falle: offene Garagentür, Handtasche der Frau als Lockmittel und eine Babyfon-Kamera als Überwachungsmittel. Als ein jugendlicher Austauschschüler aus Deutschland beim “Garage-Hopping” (Suche nach Alkohol, der in Montana für Jugendliche verboten ist) diese Garage betrat, schoss er mehrmals in den dunklen Raum. Der Schüler wurde tödlich getroffen. Der Hausbesitzer wurde zu 70 Jahren Haft verurteilt.

Bevor Näheres zu Montana bekannt war, hatte ich die deutsche und US Gesetzgebung verglichen und für den dortigen Vorfall Notwehrprovokation vermutet, die durch das Urteil bestätigt wurde. In beiden Ländern gibt es sowohl die “Castle Doctrine” als auch das “Stand your Ground-Law“. Bei uns heißen diese Notwehr und “Recht muss Unrecht nicht weichen“. Definitionen dazu befinden sich hier in meinem Blog: Castle Doctrine wird in Deutschland falsch interpretiert.

Hannover: Hier stellen sich mehrere Fragen:

1. Hat der Hausbesitzer den Angriff schuldhaft verursacht?
2. Hat es einen Angriff der drei Unbekannten gegeben (dazu zählt auch ein Angriff auf das Eigentum)?
3. Lag wirklich Notwehr vor?

In den USA ist  – im Gegensatz zu Deutschland – in einigen Staaten die Notwehr nicht mehr schwammig formuliert, sondern exakt ausgearbeitet:

“Eine Person ist berechtigt, Gewalt oder tödliche Gewalt anzuwenden, wenn diese Person glaubt, dass sie sich in Gefahr von Tod oder Körperverletzung befindet. Und eine vernünftige und vorsichtige Person soll dies in Sekunden entscheiden. ”Marbut fügte hinzu, dass er in seinen Selbstverteidigungskurse die Teilnehmer warnt, dass tödliche Gewalt Folgen hat, die weit über den Gerichtssaal hinausgehen.

Gary Marbut ist der Präsident der Montana Shooting Sports Association und war maßgeblich an der Auslegung der Castle Doctrin in seinem Staat beteiligt. Seitdem 2009 das Gesetz eingeführt wurde, muss nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss seine Schuld beweisen.

Update: Anwalt schildert Tathergang beim NDR

Nach dem tödlichen Schuss auf einen 18-jährigen mutmaßlichen Einbrecher in Hannover-Anderten spricht Fritz Willig, der Anwalt des 40-jährigen Schützen, von einer “sehr eindeutigen Notwehrsituation”. Sein Mandant habe in der Nacht auf Dienstag Angst um sein Leben gehabt und sich massiv bedroht gefühlt, so Willig. Seinen Angaben zufolge lief die Situation wie folgt ab: Es ist 1 Uhr morgens, als sein Mandant sowie dessen Lebensgefährtin und ihr Kind von einem mehrmaligen Klopfen gegen die Fensterscheibe des Schlafzimmers geweckt werden. Der 40-Jährige hebt die Gardine. Vor seinem Fenster stehen mehrere Vermummte. Einer von ihnen hält eine Pistole in der Hand. Der Mann versucht, seine Familie zu beruhigen, ist selbst zittrig. Er lädt seine Pistole, geht zur Haustür. Als er sie öffnet, steht er drei Vermummten gegenüber, sie kommen auf ihn zu, bedrohen ihn mit einer Pistole. Der Familienvater schießt. “Er wusste gar nicht, auf wen er geschossen hat”, so die Darstellung des Anwalts. Alles sei sehr schnell passiert.

Was mir an Hannover sauer aufstößt

Bisher sind wenige Fakten bekannt. Überwachungskamera und Zeugenvernehmungen werden mehr Fakten ans Tageslicht holen. Von daher kann ich nur mit dem arbeiten, was aktuell bekannt ist.

Zu Lasten des Hausbesitzers frage ich mich, warum er überhaupt die Tür geöffnet hatte. Warum hatte er nicht erst die Polizei gerufen und abgewartet, ob sie wirklich einbrechen? Warum glaubte er, er könne mit einer geladenen Waffe, Unberechtigte an einem Einbruch hindern, wenn er sie auf “frischer Tat” ertappt? Das Einzige, was ich ihm zu Gute halte, ist die möglicherweise kurze Zeitspanne.

Falls zwischen den nächtlichen Geräuschen, der Türöffnung und der Schussabgabe nur Sekunden lagen, ist kaum ein Mensch in der Lage, vernünftig zu reagieren – stattdessen regiert das Angstzentrum und der Adrenalinausstoß die Aktionen. Da aber legale Waffen in Deutschland ungeladen in Tresoren verwahrt werden müssen, hätte man beim “Waffe holen und laden” eventuell auch Zeit gehabt, die Polizei zu rufen.

Als Entlastung für den Hausbesitzer kann sein Background gelten. Laut Zeitung ist er – wie auch die “vermutlichen” Einbrecher – osteuropäischer Herkunft. Es kann sein, dass er Dinge, die er als “Hänschen” gelernt hatte, als Hans einfach irrational in dieser Gefahrensituation umgesetzt hat. Menschen sind so gepolt. Sobald Angst auftritt, ist die Vernunft ausgeschaltet.

Unser Gehirn ist biologisch darauf programmiert, dass die Vernunft abgeschaltet wird, sobald Angst auftaucht. Wenn wir einen Stock für eine Schlange halten, springen wir weg. Für das nackte Überleben ist es besser, zu viel Angst zu haben als umgekehrt. Denn stellt sich der von der Vernunft als Stock deklarierte Gegenstand doch als Schlange dar, könnten wir sterben.

 

Zu Lasten der Staatsanwaltschaft frage ich mich, warum die beiden “mutmaßlichen Einbrecher” als Zeugen vernommen werden und nicht gegen sie ermittelt wird. In einigen Staaten der USA würden die beide des Mordes angeklagt werden, weil der beabsichtigte Einbruch zum Tod des dritten Einbrechers geführt hat. In Deutschland müssten sie zumindest auf “unterlassene Hilfeleistung” verklagt werden, da sie ihren verwundeten Kameraden zurückgelassen haben. Der Hausbesitzer hatte die Polizei informiert, nicht die beiden Flüchtigen. Und auch die Flucht in drei unterschiedliche Richtungen mindert nicht ihre Schuld, sofern der getötete Einbrecherkamerad in ihrem Beisein verwundet wurde.

Zur Entlastung der Staatsanwaltschaft fällt mir momentan nichts ein. Ich hoffe auch, dass die Fluchtgefahr für den Hausbesitzer, der Gewerbe, Frau und Kind in Deutschland hat, so minimal vom Haftrichter beurteilt wird, dass er bis zum Urteil auf freien Fuß gesetzt wird.

“In dubio pro reo” lautet unser Credo, d.h. im Zweifel für den Angeklagten. So lange es keine Verdunklungs- und Fluchtgefahr gibt, dürfen Angeklagte in Deutschland nicht inhaftiert werden. Dieser Grundsatz führte letztes Jahr zu einem Aufschrei bei den polizeilichen Vertretern. Damals hatte ein Russenstämmiger, der seit 22 Jahren mit Familie in Deutschland lebt, sich einer polizeilichen Durchsuchung, wo er lediglich Zeuge war, entzogen und beim Zugriff mit seiner illegalen Waffe einen Polizisten angeschossen. Der Mann wurde – meines Erachtens zu Recht – aus der Untersuchungshaft entlassen, weil weder Verdunklungs-, noch Fluchtgefahr vorlag. Ob er anschließend wegen Totschlags und/oder illegalem Waffenbesitz verurteilt wird oder einen Freispruch erhält, ist für die U-Haft nicht von Belang.

Völlig anders verfuhr das Gericht in Baden-Württemberg kurz nach Winnenden. Eine ehemalige Sportschützin hatte in Plochingen ihren Mann mit mehreren Schüssen aus dessen legalen Waffe getötet, weil der Mann nach ihren Angaben und auch nach den Indizien der Polizei, die gemeinsamen Kinder bedroht hatte. Die Frau kam in U-Haft und verblieb dort auch. Die Kinder mussten vor Urteilsverkündung in ein Waisenhaus oder zu Verwandten.

Ich hatte damals – noch ohne Blog – “Beziehungsdramen” recherchiert.

Familientragödie, Beziehungsdrama oder Killer-Schützin? Bestimmt das Geschlecht, die Tatwaffe und das Bundesland die Schlagzeilen?

Weiterlesen: Plochingen 2011

Damals wurde mir von “Mitstreitern” vorgeworfen, dass ich überhaupt über Tötungen mit Schusswaffen berichtet hatte, egal ob aus illegalem oder legalem Bestand. Niemand hat jedoch bemerkt, dass wir vor Gott, der Justiz und den Medien nicht alle gleich sind. Der Frau und deren Kinder aus Plochingen wurde Unrecht angetan, weil sie ihre Tat in Baden-Württemberg kurz nach dem Amoklauf in Winnenden beging. Ohne dem Urteil, das niemals in die Schlagzeilen kam – ich habe jahrelang danach gesucht -, vorgreifen zu wollen, kam sie vor Verurteilung ohne Verdunklung- oder Fluchtgefahr in U-Haft. Ähnliches kann dem Mann aus Hannover passieren, weil der mediale Aufschrei zur Haftentlassung vorprogrammiert ist. Es gibt nur noch wenige Richter, die wie der des Bochumer Landgerichts dem Gesetz nach urteilen. Die meisten Richter beugen sich dem medialen Shitstorm und erlassen U-Haft bei medial aufgeputschten Untersuchungen.

Ich würde mich sehr freuen und bekäme wieder etwas mehr Vertrauen, wenn das zuständige Gericht die U-Haft aufhebt. D.h. nicht, dass ich den Haus/Werkstattbesitzer von aller Schuld freispreche. D.h. nur, dass in diesem Fall das – nicht gerechtfertigte – Vertrauen in die Justiz einen Pluspunkt erhielte, da die Schuld noch nicht bewiesen ist; die Zeugen i.d.R. nicht objektiv sein können, weil sie sonst selber straffällig werden und Zeugenaussagen in der Regel immer subjektiv sind, und die Auswertung der Überwachungskamera mit hoher Sicherheit unterschiedliche Interpretationen zulassen wird. Ich habe immer noch, obwohl mir viele Landesgerichtsrichter/innen häufig das Gegenteil beweisen, ein gewisses Vertrauen in die Justiz (sofern der Rechtsanwalt gut ist und die Kohle für Revisionen vorhanden ist).

AlexBenesch
AlexBenesch
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