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Edathy bekommt durch "Fehlereingeständnis" Einstellung des Verfahrens gegen 5000€

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KOMMENTAR

In seinem Exil hatte Sebastian Edathy noch gegenüber einem Reporter behauptet, er sei nicht pädophil, er habe legales Material besessen das niemanden etwas angehe und allein künstlerischer Natur sei. Jetzt hat er über seinen Anwalt laut Medienberichten zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop auch die ihm in der Anklage vorgeworfenen Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben.

„Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es in der Erklärung. Er bereue, was er getan habe.

Gegen eine Zahlung von 5000€ an den Kinderschutzbund Niedersachsen wird nun das Verfahren eingestellt. Edtahy gilt somit nicht als vorbestraft und muss nicht um seine Rentenpensionsansprüche als ehemaliger Bundestagsabgeordneter fürchten. Die Alternative wäre gewesen, den Prozess bis zum bitteren Ende zu führen und eine Verurteilung zu riskieren. Selbst wenn Edathy erklärt hätte, irgendwelche unbekannten Personen hätten mit seinem Dienst-Laptop illegale Seiten besucht und nicht er, so wären doch die fraglichen Bilder und die Videos im Gerichtssaal und somit den Reportern gezeigt worden.

Immer wieder drangen Akten im Vorfeld an die Presse durch. Die BILD und die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitierten aus dem Beweismaterial, das gegen ihn verwendet werden sollte: Bildbände wie „Boys in ihrer Freizeit“, „Adam Junior“ und „Buben – in Freiheit dressiert“, geschredderte Zettel mit Beschreibungen wie „älterer PT (wahrscheinlich ist Preteen gemeint, ein vorpubertärer Junge) befummelt von einem Mann“ plus Beschreibung eines sexuellen Missbrauchs, fiktionale Geschichten über Inzest und Missbrauch, Logdateien seines als gestohlen gemeldeten Laptops die auf russische Kinderpornoseiten deuten, Zugriffe auf Bildarchive, sowie angeblich heruntergeladene Videos laut den Gerichtsmitteilungen. Er soll auch mit dem Anonymisierungs-Nezwerk TOR das sogenannte Deep Web betreten haben. Die Welt spekulierte:

Es gibt Hinweise darauf, dass in seiner Wohnung einst Computer standen, die dort heute nicht mehr zu finden sind. Offenbar hat Edathy Staubspuren nicht weggewischt. Aus den Wänden der zwei durchsuchten Wohnungen hingen noch die Anschlusskabel für nicht mehr vorhandene PCs aus der Wand.

Sein Bundestags-Laptop sei angeblich gestohlen worden. Dem SPIEGEL gegenüber hatte er erklärt, kein Beweismaterial vernichtet zu haben.

Auf die Spur Edathys gelangte die Staatsanwaltschaft durch dessen Einkäufe beim inzwischen geschlossenen kanadischen Anbieter Azov. Die Azov-Streifen sind rechtlich umstritten und galten nach landläufiger Meinung in der Boylover-Szene als legal. Als amerikanische und kanadische Gerichte plötzlich eine andere Auslegung praktizierten, landeten die Azov-Kundendaten bei internationalen Polizeibehörden. Selbst wenn beispielsweise in Deutschland das Material nicht strafrechtlich relevant ist, so rechtfertigt es Durchsuchungen um eventuell vorhandenes strafbares Material zu finden.

Selbstverständlich tauschten sich sofort nach der Razzia gegen Azov die Anhänger der Boylover-Szene in einschlägigen Foren untereinander aus, wie man nun vorgehen solle um möglichst ungeschoren davonzukommen:

Einen neuen Computer zu kaufen und den alten wegzuwerfen/zu zerstören ist keine schlechte Lösung. Er [der Anwalt] sagte nicht dass ich das tun soll, aber er meinte dass [die Behörden] nichts in der Hand haben wenn kein Computer da ist, keine DVDs und kein Geständnis.

Edathy suchte Berichten zufolge nach Möglichkeiten, um Spuren von Dateien zu tilgen und ein iPad auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen. Sein Anwalt beklagte die Berichterstattung und meinte, damit scheine die Durchführung eines Strafprozesses hinfällig zu sein.

Offiziell wurden die Ermittlungen gegen Azov-Kunden im November 2013 enthüllt, während manche Nachrichtenquellen bereits im Dezember 2012 darüber berichteten und Szene-Foren bereits 2011.

Denn auch in deutschsprachigen Szeneforen setzten schon frühzeitig juristische Diskussionen über den Fall des kanadischen Versandhändlers ein.

Unter Überschriften wie „Haben Azov-Kunden in Deutschland Hausdurchsuchungen zu erwarten?“ oder „Tipps für Azov-Films-Kunden“ tauschten dort User im Juli 2011 beziehungsweise im Oktober 2012 ihre Informationen und Einschätzungen zur deutschen Rechtslage aus.

taz

Es wurde auch in der Szene empfohlen, spezielle Programme zur wirklich gründlichen Löschung von Dateien zu verwenden oder Festplatten verschwinden zu lassen.

Ryan Loskarn, der Stabschef des US-Senators Lamar Alexander, beging Selbstmord, nachdem auf seinen Computern Hardcore-Kinderpornografie gefunden wurde. Die Fahnder kamen ihm auf die Schliche über die Kundendatei von Azov Films. In seinem Abschiedsschreiben gab er an, selbst als Kind missbraucht worden zu sein. Die Behörden hatten seine Tür eingebrochen und seine Behausung in Washington D.C. durchsucht. Ermittler erklärten, Loskarn hätte noch versucht, eine Festplatte über ein Dachfenster auf seinem Dach zu verstecken. Zu seinen Sammlungen gehörten Videos mit Titeln wie “6-jähriges Mädchen entführt und in den Wäldern vergewaltigt”.

AlexBenesch
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