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Tugce-Schläger wird abgeschoben nach Serbien

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Kommentar

Der arbeitslose Sanel M., der der Lehramtsstudentin Tugce A. im November 2014 eine Verletzung mit Todesfolge zufügte, soll nach Absitzen seiner dreijährigen Haftstrafe laut BILD-Informationen nach Serbien abgeschoben werden, ohne Chance, jemals wieder nach Deutschland einzureisen. Der Mann habe mit vielen Straftaten „die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“.

Vor seiner Verurteilung hätte er mit seinem serbisch-montenegrinischem Pass ausreisen und sich somit der deutschen Justiz entziehen können, saß aber in Haft. Durch seinen Anwalt beantragte er gar eine Haftentlassung, weil sein „Lebensmittelpunkt“ in Deutschland läge und folglich keine Verdunklungsgefahr bestünde.

Was die Befürworter von lascher Immigrationspolitik und doppelter Staatsbürgerschaften nicht verstehen ist, wie man ein solches System eiskalt ausznutzen kann: Wird es in Deutschland zu heiß, geht man einfach und wartet bis eine Sache verjährt ist oder besorgt sich in der Türkei oder im Balkan eine neue Identität, durch den Kauf eines falschen Passes oder der Beantragung eines neuen Passes mit falschen Angaben. Denn schließlich gibt es im Ausland oft kein verlässliches Geburtenregister für die vergangenen Jahrzehnte. So könnte ein Straftäter mit neuer Identität einfach versuchen, wieder in die Bundesrepublik einzureisen und dort erneut seinen „Lebensmittelpunkt“ zu genießen in Form von Sozialleistungen, Kumpels und anderen Annehmlichkeiten.

Bei Sanel M. munkelten Juristen, ob er entweder eine milde Jugendstrafe erhält oder möglicherweise nur eine Bewährungsstrafe. Sein Risiko, ernsthafte Konsequenzen schultern zu müssen, war also gering. Richtig clevere Gestalten haben gleich von vorneherein mehrere Identitäten und Pässe, können also jederzeit eine Identität wegwerfen wenn sie verbraucht ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm als „Jugendlichem“ Körperverletzung mit Todesfolge vor, da „kein Tötungsvorsatz“ vorgelegen hätte. Können die Juristen rückwirkend Gedanken lesen und in den Kopf von Sanel M. zum Tatzeitpunkt blicken? Warum hat er aber nicht eindeutig mit der flachen Hand geschlagen oder Tugce nur zu Boden geschubst? Warum deuten die Verletzungen Tugces auf einen heftigen Faustschlag hin, der angeblich einen Ohrring getroffen und einen Schädelbruch verursacht haben soll? Das Signal, das die Justiz aussendet, lautet: Es passiert nicht viel, wenn man unterhalb von 18 Jahren bzw, unterhalb von 21 Jahren bei „Reifeverzögerungen“ auf der Straße jemanden an den Kopf schlägt und derjenige entweder an den Verletzungen stirbt und beim Fallen noch mit dem Kopf die Bordsteinkante trifft. Der „Resozialisierungsgedanke“ stehe im Vordergrund. Das angesichts eines dicken Vorstrafenregisters.

Dei Welt berichtete über einen ähnlichen Fall:

In Hamburg spazierte der 19-Jährige Onur K. mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht, nachdem er einen 44-Jährigen getötet hatte. K. hatte den Mann angeschnorrt, doch der hatte die 20 Cent verweigert. Daraufhin schlug ihn K. mit der Faust auf die Brust, der Mann stürzte und fiel auf den Hinterkopf. K.s Begleiter Berhan I. trat noch auf den Mann ein.

Die Richter sprachen K. schuldig und gaben ihm drei Jahre und vier Monate Haft, doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil als zu streng. Der Resozialisierungsgedanke sei nicht hinreichend gewürdigt. In einem zweiten Verfahren lautete das Urteil dann zwei Jahre auf Bewährung. Als einzige Auflage musste Onur K. ein soziales Training machen.

Haben die Juristen und Politiker selbst noch ein sicheres Gefühl dabei, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, U-Bahnen zu benutzen, ins Kino zu gehen, die Fußgängerzone zu betreten? Wie ist es mit deren Kindern, die irgendwo studieren gehen und nicht in einer bewachten Nachbarschaft leben?

Noch ein Fall: Sechs volljährige Männer „mit Migrationshintergrund“ prügelten laut Darstellung der Staatsanwaltschaft in der Nacht zum 14. Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz den 20-jährigen Jonny K. – ebenfalls mit Migrationshintergrund – besinnungslos, der am Tag darauf an Hirnblutungen starb. Willkommen in der Hauptstadt! Manche der Täter mit Migrationshintergrund hatten auch noch die doppelte Staatsbürgerschaft, zwei Tatverdächtige flohen einfach in die Türkei. Die Berliner Jugendgerichtshilfe empfahl dem Gericht unverbindlich, drei der sechs angeklagten Männer wegen „Reifeverzögerungen“ nur nach dem Jugendstrafrecht zu „Arrest, Verwarnung und Arbeitsleistungen“ zu verurteilen. Der 20-jährige Sozialhilfeempfänger Onur U., der als einer der Haupttäter gilt und nach seiner Flucht in die Türkei wieder nach Deutschland zurückkehrte, soll mit einer Haftstrafe auf Bewährung praktisch einen Freispruch zweiter Klasse erhalten. Das türkische Strafrecht interessiert sich übrigens nicht für sogenannte „Entwicklungsverzögerungen“ bei Personen bis 21 Jahren Alter, sondern berücksichtigt lediglich geistige Behinderungen:

„Die strafrechtliche Verantwortung beginnt mit dem 12. Lebensjahr und mit 18 Jahren ist die volle Straffähigkeit erreicht. Personen zwischen 12 und 15 Jahren sowie zwischen 15 und 18 Jahren werden bestraft und gleichzeitig einer Sicherheitsmaßnahme unterzogen. Falls ein Täter zwischen 12 und 15 Jahren nicht in der Lage ist, die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu erkennen oder unfähig ist, seine Handlungen zu kontrollieren, wird er nicht bestraft. Statt dessen werden Maßnahmen der Besserung und Sicherung angewendet. Alle Personen dieser Gruppen werden als Kinder bezeichnet. Der Begriff „Jugendliche“ wird nicht verwendet, und mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird sofort die volle Straffähigkeit angenommen. Es gibt keine Sondergruppe für Personen zwischen 18 und 21 Jahren.“

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150100/IWAS/Materialien/Dtt_UEnver.pdf

Bei dem Fall um die erstochene und lebendig verbrannte hochschwangere Maria ergibt sich eigentlich die Diskussion um eventuelle Reifeverzögerungen, sondern die angeklagten zwei Freunde wirken eher moralisch behindert. Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen haben für den deutschen Staat. In der Vergangenheit war es der Fall um „Mehmet“ alias Muhlis Aris, der die Nation bewegte. Seine Biografie in Buchform ist ist viel, viel mehr als nur der Versuch, politischen Druck in Deutschland aufzubauen um endlich wieder eine Aufenthaltsgenehmigung für seine Wunschheimat Deutschland zu bekommen. Es ist eine gigantische Manipulation, die aufzeigt wie der Rechtsstaat in Deutschland ausgehöhlt werden soll und mit welchen harten Bandagen und welchen Tricks um die Köpfe der Menschen beim Thema Migration gekämpft wird.Der Fall Mehmet, der eigentlich die Migrationsgegner in ihrer Haltung bestätigt, soll umgedreht und FÜR einne lockere Einwanderungspolitik zurechtgebogen werden.

Bereits der Titel des Buchs erinnert an Western-Filme: „Sie nannten mich Mehmet“. Warum nicht „Für eine Handvoll Euros?“ Oder „Ein glorreicher Halunke“? Und weshalb ist Muhlis Ari ein „Ghettokind“? Ist München-Neuperlach jetzt die Bronx oder Compton? Man traut dem Autor zu Beginn vielleicht noch ein wenig Fähigkeit zur Ironie zu. Er hat aber keine. Er lebt wirklich in seiner eigenen Welt. Die Gesellschaft hätte ihm nicht genug gegeben, ist das Mantra, das bei den Linken auf begeisterte Ohren stößt. Die Eltern hätten nicht genug gegeben. Böse, rechte Politiker hätten ihn aus seiner „Heimat“ vertrieben. Seine Heimat, die er eigentlich ständig als langweilig, dumm und bevormundend beschreibt. Wo er aber 14 Jahre lang das Leben eines unantastbaren Kleingangsters führen durfte, obwohl er nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Wo man sich vor ihm fürchtete und er es den eigenen Worten nach genoss. Er genoss es, Kiddie-Gangster zu sein, der in Punkto Gewalt mit Erwachsenen mithalten konnte. Dennoch, so der typische Narzisst, erwartet er von der Welt, im Gegenzug mit dem Goldstandard der Gerechtigkeit behandelt zu werden. Er erwartet, dass andere sich an die Regeln halten. Er selbst springt in seiner Geschichte und in seinem Buch hin und her: Mal war er „Deutscher“ weil es ihm da gerade passte, dann wieder wählt er aber die Türkei als Heimat weil es opportun war. Dann will er wieder Deutscher sein. Mal will er „ein Kind“ gewesen sein „das den falschen Leuten in die Hände geraten ist“ und von bösen Politikern instrumentalisiert wurde, dann erzählt er wieder im Nachhinein, wie er schon mit 12 oder 13 oder 14 ein „Mann“ gewesen sei, der alles besser verstand als die Erwachsenen.

Bereits mit rund 10 Jahren terrorisierte er seine Umgebung, genoss die Furcht, die seine Opfer hatten vor ihm und seiner kleinen Gang aus Verlierern. Es waren unprovozierte Faustschläge ins Gesicht von wehrlosen Neunjährigen, gefolgt von Tritten „mit ganzer Wucht in den Bauch“ und dem Entwenden des Geldbeutels. Die ganze Zeit beschimpft er dabei noch wütend sein Opfer. Durch diese Softie-Behandlung wurden die Migrantenjungs erst so richtig verzogen und verbogen. Sind sie erstmal 14 oder dann 18, bricht für sie eine Welt zusammen, weil die Welt sich nicht für sie interessiert, weil sie keine Erfolg haben, ihre Fantasien nicht wahr werden. Schuld sind natürlich dann die „Scheißdeutschen“ oder wer auch immer. Eine Untersuchung beschied ihm „überdurchschnittliche Intelligenz“, was bedeutet, dass er zumindest einen IQ über 100 hat. Wenn es ihm nützt, kann er sehr wohl logisch sein. Wenn Logik gegen ihn arbeitet, dann biegt er sich die Welt zurecht.

Muhlis hörte selbstverständlich Gangster-Rap von Künstlern, die sich (zumindest in den Song-Texten) nahmen was sie wollten und richtig Kohle einfuhren. Die echten Ghetto-Gangster auf der Welt sterben aber meist bevor sie 21 werden oder merken ziemlich schnell, dass man eher im Lotto gewinnt als mittel- und langfristig als Krimineller erfolgreich zu sein ohne im Knast zu landen und dort für 20 Cent die Stunde zu arbeiten, während die Showbusiness-Gangster sich den nächsten Bentley kaufen und die Bosse der Platten-Studios eine goldene Nase verdienen mit einer Fantasiewelt, die auf CD gepresst wird für die Kunden, die drigend männliche Vorbilder suchen.

Unter Kriminellen fühlte er sich prinzipiell wohl und verstanden. Da fühlte er sich Zuhause. Beeindruckt hatten ihn Gewaltkriminelle wie der 16-jährige Jörg oder Murat, der genüsslich erzählt, wie er jemandem die Armbanduhr gestohlen hat:

„Ich hab dem aufs Maul gehauen, bis der endlich ruhig war, und den angebrüllt: Gib mir die Uhr oder ich bring dich um. […] Ich hab‘ die Uhr dann genommen und dann noch ein paarmal in den reingetreten, der Bastard. Und dann hat die Fotze mich richtig angefleht, ich soll den in Ruhe lassen. Ohne Scheiß, bring mich nicht um, hat der gesagt.“

 

AlexBenesch
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