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Gesundheitsgefährdung durch windradgenerierten Infraschall

Datum:

windpark-640

Von Dr. Joachim Schlüter (Dipl.-Physiker) – EIKE

Die These, dass Infraschall vom menschlichen Organismus nicht wahrnehmbar sei, wurde von Wanka und Höppe widerlegt, indem sie nachwiesen, dass mit Föhn oder besonderen Witterungsbedingungen verknüpfter Infraschall in München maximal eine Verdreifachung der durch Suizid, Suizidversuch oder psychischen Störungen bedingten täglichen Rettungsdiensteinsätze bewirkt. Die Wahrnehmbarkeit hängt nicht vom Schalldruckpegel, sondern vom Signal-Rausch-Verhältnis einer schmalbandigen Störung ab, die sich dem aus natürlichen und technischen Quellen stammenden Infraschallrauschen überlagert.

Es wird die die Hypothese vertreten, dass dieses Signal durch den Gleichgewichtssinn wahrgenommen und als Bedrohung  interpretiert wird, auf die der Mensch mit Aggression oder Depression reagiert. Windradgenerierter Infraschall besitzt ein ähnliches diskretes Schallspektrum wie Föhn, folglich sollte er auch die gleichen  Gesundheitsstörungen bewirken, die beim Föhn nachgewiesen wurden und die tatsächlich im Umkreis von Windkraftanlagen beklagt werden.  Daher  sollte an bewohnten Orten die windradgenerierte  Infraschallamplitude das dort bei  der gleichen  Frequenz  vorhandene Rauschniveau nicht wesentlich übersteigen.

Im Internet,  aber auch in der wissenschaftlichen Literatur /1/  findet man zahlreiche Beobachtungen, die darauf hinweisen, dass der von Windrädern ausgehende Infraschall Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen, Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Herz- und Kreislaufprobleme bis hin zu Depressionen verursacht. Während diese Hinweise in Australien, Kanada, Niederlande, Schweden, UK und den USA ernst genommen werden und dort teilweise zur Ausweitung der Schutzzonen und zur staatlichen Initiierung  von relevanten Forschungsprogrammen geführt haben, vertreten die Behörden und  die Windenergieindustrie in  Deutschland den Standpunkt, dass  Infraschall  nicht schädlich sein könnte, da er nicht hörbar sei /2/. Auch liege die Schmerzschwelle für Infraschall so hoch, dass sie selbst am Fuße von Windradtürmen nicht überschritten werden könnte.

Als erste amtliche Stellungnahme wird häufig das Bayerische Landesamt für Umweltschutz mit der Aussage /3/ zitiert, dass  „….die im Infraschallbereich liegende Schallimmissionen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der Menschen liegen und daher zu keinen Belästigungen führen.“ Diese Aussage wurde zunächst von fast allen  anderen bundesdeutschen Umweltämtern und -ministerien übernommen, später aber doch vorsichtiger formuliert /2/ „….dass alle derzeit vorliegenden Infraschallmessungen übereinstimmend zeigen, dass der Infraschall von Windkraftanlagen auch im Nahbereich deutlich unterhalb der menschlichen Hörschwelle und damit auch deutlich unterhalb einer denkbaren Wirkschwelle liegt“. Hier hat man  Wahrnehmungsschwelle durch Hörschwelle ersetzt.  Offensichtlich wollte man nicht ganz ausschließen, dass der menschliche Organismus für Infraschall über andere Wahrnehmungsorgane verfügen könnte und dass dann durchaus eine wesentlich tiefer liegende Wirkschwelle denkbar wäre.

Diese verbleibende Denkbarkeit hat vor drei Jahren das Bundesumweltministerium veranlasst, das Bundesumweltamt mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Wirkung von Infraschall, Entwicklung von Untersuchungen für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedlichen Quellen“ zu beauftragen. Offensichtlich war die Planung der Entwicklung solcher Methoden – keineswegs bereits deren Bereitstellung und Anwendung – äußerst schwierig, denn die Studie wurde erst Anfang Juni 2014, drei Jahre nach Auftragserteilung,  veröffentlicht /4/, allerdings ohne ausdrückliche Distanzierung von den zuvor geäußerten falschen Auffassungen. Schwierig ist es sicher, eine Verknüpfung extrem kleiner Druckschwankungen mit Symptomen vorwiegend psychischer Art experimentell nachzuweisen, dabei  über eine hinreichend große Anzahl von Probanden zu verfügen, um akzeptable Signifikanz zu gewährleisten, weiterhin die Verträglichkeit epidemiologischer Untersuchungen mit ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz zu gewährleisten und schließlich  die Auskünfte der Probanden mit der gebotenen Vorsicht zu bewerten.

Nicht erwähnt wird in /4/, dass bereits 2003 (nach Vorarbeiten von A. Delyukov /5/) die Münchener Meteorologin Eva R. Wanka all diese Probleme auf überzeugende Weise in ihrer Diplomarbeit gelöst hat, die sie 2005 auszugsweise  mit P. Höppe veröffentlichte /6/. Sie untersuchte ein Jahr lang in einem natürlichen Experiment die Wirkung des föhngenerierten Infraschalls auf 1,8 Millionen Probanden, den Einwohnern von München und Umgebung. Dazu setzte sie die Zahl der täglichen, durch psychische Erkrankungen, Suizidversuch und Suizid bedingten Rettungsdiensteinsätze in Korrelation zu den Schwankungen des Luftdruckes im Frequenzbereich des Infraschalls. Sie konnte so mit extrem hoher Signifikanz nachweisen, dass  föhngenerierter Infraschall maximal eine Verdreifachung  dieser Einsätze bewirken kann. Damit werden frühere Beobachtungen /7/, dass Föhn zu Suizid verleitet, bestätigt. Zugleich wurde Infraschall als das Vehikel identifiziert, mit dem der Föhn auf den menschlichen Organismus einwirkt. Es erscheint kurios, dass dieser naheliegende Zusammenhang erst vor wenigen Jahren erkannt wurde, obwohl das Phänomen des Föhns, das schon den alten Römern aufgefallen war, schon seit 200 Jahren wissenschaftlich untersucht worden ist.

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