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Bürgerwehren, die Zivilcourage und machtlose Politiker

Datum:

Polizei-pfefferspray-500

Marc/German Rifle Association

http://german-rifle-association.de/kbx64

Bundespräsident Gauck forderte uns in seiner letzten Weihnachtsansprache zu mehr Zivilcourage auf. Wenn sich jedoch einige Bürgerinnen und Bürger tatsächlich zusammen tun, um gegen Kriminalität präventiv tätig zu werden, dann warnt der Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) in NRW davor, “eigenmächtig auf Verbrecherjagd zu gehen” und die Unabhängige Wählergemeinschaft mahnt, “das Gewaltmonopol geht vom Staat aus, nicht von den Bürgern”. Anlass für diese widersprüchlichen Aussagen unserer Volksvertreter ist die Einrichtung einer “Bürgerstreife” im Kreis Euskirchen, nach dem es dort mehrere Wohnungseinbrüche gegeben hatte.

Der Innenminister in NRW setzt eine Bürgerstreife also kontextuell in die Nähe eines Lynchmobs, der “eigenmächtig auf Verbrecherjagd” geht. Vermutlich möchte Herr Jäger von den katastrophalen Aufklärungsquoten im Bereich der Wohnungseinbrüche ablenken, anders ist es nicht zu erklären, dass er kritisiert, wenn Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit freiwillig Streife laufen, um ihr Eigentum zu schützen.

Dabei geht es gewiss nicht um “Verbrecherjagd”, sondern schlichtweg um ein Signal an Kriminelle, dass sie in dieser Nachbarschaft nicht ungestört “arbeiten” können. Es wäre besser, wenn die Polizei durch intensiveren Streifendienst dieses Signal senden würde, doch lässt das die Personallage der Polizei offenbar nicht zu. Letztendlich basiert die Durchführung einer Bürgerstreife auf genau dem, was Bundespräsident Gauck gefordert hat: Zivilcourage. Recht muss nicht Unrecht weichen.

Zudem haben sich die Bürgerinnen und Bürger nicht organisiert, weil es keine Grund gäbe, sondern weil es in kurzer Zeit zu mehreren Einbrüchen gekommen ist. Da ist es selbstverständlich, dass die Nachbarschaft gemeinsam versucht dies in Zukunft zu verhindern. Was sollen die Bürgerinnen und Bürger denn auch tun, wenn die Polizei diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann?

Glücklicherweise denken wohl nicht wenige Menschen so wie wir, denn auf DerWesten.de gab es zu dem Thema eine Umfrage mit inzwischen immerhin 7.206 Teilnehmern. Die Frage lautete “Aus Angst vor Einbrecherbanden gründen Anwohner Bürgerwehren , um sich zu schützen. Können Sie das nachvollziehen?” und 56% der Teilnehmer beantworteten das mit “Ja, darüber habe ich auch schon nachgedacht”. Anhand dieses Ergebnisses lässt sich vermuten, wie die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die Quantität der Polizeistreifen beurteilen.

Das Wort “Bürgerwehr” wird von den Gegnern des wehrhaften und freien Bürgers immer als Kampfbegriff benutzt und ist deshalb negativ besetzt. Dabei ist eine Bürgerwehr doch nicht per se etwas schlechtes, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der vorhandenen Gesetze bewegen. Die Zivilcourage findet immerhin auch im § 127 Abs. 1 der StPO Ausdruck:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Jeder Bürger darf eingreifen, jeder Bürger muss eingreifen, das ist das von dem Bundespräsident Gauck gesprochen hat.

Wer aber mehr Zivilcourage einfordert, der muss den Bürgern auch effektive Mittel zur Selbstverteidigung zugestehen. Es darf nicht sein, dass Zivilcourage, wie bei Dominik Brunner, der sich in München im September 2009 zwei gewalttätigen Jugendlichen in den Weg stellte, zum Tod führt.

Die Frage muss lauten: Welche Mittel sind effektiv bei der Selbstverteidigung gegen gewalttätige Täter?

Nun, wer hätte in einer Notwehrsituation denn nicht gerne sechs Freunde im Kaliber .357 Magnum dabei? Dabei geht es gar nicht darum die Schusswaffe auch einzusetzen: Oft reicht es, wenn das Opfer mit dem Einsatz der Schusswaffe droht, um die Täter in die Flucht zu schlagen. Nur sind das Tatsachen, die leider in keiner Statistik auftauchen. Da hilft nur gesunder Menschenverstand.

Gary Kleck, ein Kriminologe der Florida State University, analysierte u.a. Daten des National Crime Victimization Survey des Justizministeriums und schlussfolgerte:

“Allgemein sind Maßnahmen zur Selbstverteidigung aller Arten effektiv; im Bezug auf die Reduzierung des Risikos des Besitzverlustes bei Raubüberfällen und Einbruchdiebstählen mit direkten Konfrontationen, verglichen mit Tatenlosigkeit oder Kooperation mit dem Täter. Die effektivste Form der Selbstverteidigung ist der Gebrauch einer Schusswaffe. Bei Raubüberfällen produzierten jene Selbstverteidigungsmaßnahmen die niedrigsten Verlustraten, bei denen die Opfer den Täter mit einer Schusswaffe angriffen und bei denen die Opfer den Täter mit einer Schusswaffe bedrohten. Bei Einbruchdiebstählen mit direkter Konfrontation produzierten Angriffe mit einer Schusswaffe die zweitniedrigste Verlustrate aus sechzehn Selbstverteidigungsmaßnahmen, nur noch übertroffen von einer anderen Art des bewaffneten Selbstschutzes: Die Bedrohung des Täters mit einer anderen Waffe als eine Schusswaffe.”

Armed: New Perspectives on Gun Control, Kleck, 2001

AlexBenesch
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