spot_img

Das Schweigen über den viel krasseren Polit-Pädoskandal „Sachsensumpf“

Datum:

leipzig-640

Alexander Benesch

Das Wort „Sachsensumpf“ bezeichnet eine bis heute unaufgeklärte Affäre um die mögliche Verwicklung hochrangiger Persönlichkeiten aus Justiz, Politik und dem Geheimdienstmilieu in Kinderprostitution, Immobiliengeschäfte und die damit in Zusammenhang stehenden kriminellen Machenschaften in Sachsen, insbesondere in Leipzig. Offiziell gilt die Sache inzwischen als „erledigt“, als widerlegte Hysterie die auf ein paar wenige übereifrige Beamte zurückzuführen sei. Ins Rollen gebracht hatte den Skandal nicht eine angeblich „strafrechtlich irrelevante“ Pornoseite wie im Fall Edathy, sondern gleich das Ausheben eines Kinderbordells.
Es wurde im Nachhinein festgestellt, dass in dem gesamten Verfahren zum Jasmin-Komplex kein einziges Mal nach den Freiern gefragt worden war. Das folgende ist ein Auszug aus der Rede Klaus Bartl, Mitglie des sächsischen Landtags und Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum SOG Sachsensumpf, am 3. Oktober 2013 in Berlin. Natürlich wurde seine Rede von keinen Medien zitiert:

Raus kamen mit der Geschichte Anfang Mai 2007 zuerst das Magazin “DER SPIEGEL” und die Leipziger Volkszeitung.

Nachdem kurz darauf, am 12. Mai 2007 auf dem Blog des bundesweit bekannten und ausgewiesenen Publizisten und Enthüllungsjournalisten Jürgen Roth aus Frankfurt am Main ein offensichtlich vom Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz selbst stammendes Dossier unter der Bezeichnung “Abseits III” bzw. “Abseits Leipzig” erschien, dass quasi “amtlich” den Verdacht der Verbandelung selbst von Polizeibediensteten, Richtern und Staatsanwälten mit Strukturen der Organisierten Kriminalität bis hin zu in Sachsen agierenden Ablegern der italienischen und osteuropäischen Mafia belegte, brach ein schon bundesweit verbreiteter Medienhype los bzw. über die Sächsische Obrigkeit herein. Selbige gelobte, beginnend beim damaligen Ministerpräsidenten Georg Milbradt, in einem Wechselbad von Verunsicherung und Erklärungsnot zunächst maximalen Aufklärungswillen. Man sah sich in der Bredouille, weil eben im Raum stand, dass es der Sächsische Verfassungsschutz gewesen ist, der auf ca. 15.000 Seiten  diese ungeheuerlichen Verdachtsfälle dokumentierte.

Diese Vorgeschichte, diesen Zusammenhang muss ich zum Verständnis alles Weiteren kurz beleuchten. Die in der 3. Wahlperiode noch allein regierende CDU kam 2002 auf die Idee, im Kontext mit dem generellen Heißlaufen des Überwachungsstaates nach 9/11 dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen eine neue Aufgabe zuzuordnen, nämlich die Beobachtung der Organisierten Kriminalität.

Gegen das entsprechende Gesetz reichten wir, die damals 30-köpfige PDS-Fraktion eine Normenkontrollklage ein. Dies, weil es unsere Überzeugung und Auffassung war, dass die Aufklärung, Verfolgung und Prävention von Organisierter Kriminalität allgemein nicht Sache von Geheimdiensten, sondern der Polizei ist und das Gesetz deshalb gegen das in der Sächsischen Verfassung verankerte Trennungsverbot verstößt.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab uns Übrigens in einem im Juli 2005 ergangenem Urteil weitestgehend recht. Dem Landesamt sollte fernerhin nur noch gestattet sein – und dagegen hatten wir gar nichts – die Organisierte Kriminalität dann zu beobachten, wenn deren Wirken vermeintlich die so genannte freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet.

Der damalige Innenminister des Freistaates Sachsen, Thomas de Maiziere, heute in anderem  Zusammenhang als Bundesverteidigungsminister ins Gerede gekommen, legte die Hände an die Hosennaht. Er versprach, die Tätigkeit des betreffenden, 2003 eingerichteten Referates 33/34 des Landesamtes für Verfassungsschutz genau in diesem Sinne anzulegen bzw. zu beschränken.

Damit war die Sache im Grundsätzlichen für uns befriedet.

Wir waren ausgesprochen überrascht, als dann plötzlich im späten Frühjahr 2006 holter die polter ein Gesetzentwurf der inzwischen seit der Landtagswahl 2005 gemeinsam regierenden CDU und SPD auftauchte, der dem Landesverfassungsschutzamt generell die Beobachtung der Organisierten Kriminalität wieder entzog. Mit der Konsequenz, dass dieses Referat, dem wie wir heute wissen, zuletzt 12 Beamte, eine Referatsleiterin und ein zur Hälfte seines Geschäftsbereichs zuständiger Abteilungsleiter angehörten, mit Wirkung zum 30. Mai 2006 aufgelöst wurde.

Ob und was bis dahin von diesen geheim agierenden Verfassungsschützern in puncto OK-Beobachtung herausgebracht wurde, war nicht einmal der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden.

Im Herbst 2006 monierte dann der Sächsische Datenschutzbeauftragte in einer so genannten Beanstandung, dass das Landesamt ohne nunmehr gesetzliche Grundlage die Daten weiter verwahre bzw. nicht sachgerecht an zuständige Institutionen abgegeben habe. Erst jetzt wurde die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages aufmerksam und ganz langsam sickerte durch, dass die Verfassungsschützer offensichtlich nicht faul und zudem im Herangehen an die Beobachtung der OK-Strukturen in diesem Falle auch mitnichten zurückhaltend oder obrigkeitshörig waren.

Nachdem die Medien quasi in Vorleistung die besagten Erkenntnisse des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz über Korruption und kriminelle Beziehungsgeflechte im Bereich der Justiz, der Polizei, der Wirtschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik des Freistaates ans Licht der Öffentlichkeit gebracht hatten, fasste sich nun, wesentlich gedrängt von unseren beiden Mitgliedern, die 5-köpfige Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages ein Herz und empfahl am 15. Mai 2007 dem Sächsischen Staatsminister des Innern, die Aktenbestände des Landesamtes für Verfassungsschutz zu 4 Fallkomplexen unter der Bezeichnung: “Italienische OK” bzw. “Mafia”, “Osteuropäische OK”, “Abseits II” bzw. “Abseits Vogtland” sowie “Abseits III” bzw. “Abseits Leipzig” an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft bzw. eine eigens zur Thematik “Sachsensumpf” bei dieser gebildete Ermittlungseinheit leitete dann tatsächlich auch erste Ermittlungsverfahren gegen im Verdacht der Verwicklung in schwerstkriminelle Handlungen und Strukturen stehende Funktionsträger, darunter auch Richter und Staatsanwälte, ein.

In der gleichen Situation öffentlichen Drucks hielt dann im Juni 2003 der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo vor dem Landtag eine Rede, in der er nahezu wörtlich davon sprach, dass wir nun “zusammenrücken müssten”, da „dieses Netzwerk aus mafiosen und korruptiven Strukturen zurückschlagen“ werde. Viel Genaueres freilich ließ er nicht verlauten. Das wollte nun aber die Opposition im 4. Sächsischen Landtag wissen. In dessen 83. Sitzung am 04.07.2007 brachten insgesamt 44 Abgeordnete der Linksfraktion.PDS, der Fraktion von FDP und Bündnis 90/Grüne einen Dringlichen Antrag zur Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses ein.

Von dieser Sitzung an begannen dann die Spielchen der Regierungskoalition, die offensichtlich schon das Zustandekommen dieses Untersuchungsausschusses verhindern wollte. Unter Berufung auf Minderheitenrechte und mit dem dankenswerten heftigen Rückenwind der Medien setzten sich die beantragenden Oppositionsfraktionen durch. In der 86. Sitzung am 19. Juli 2007 wurde dann ein Untersuchungsausschuss mit der Kurzbezeichnung “Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen” eingesetzt. Ich wurde, da unsere Fraktion den Vorsitz zu beanspruchen hatte, zu dessen Vorsitzenden gewählt.

Was dann passierte, war ein Lehrstück parlamentarischer Demokratie in den Farben Sachsens. Die Staatsregierung zog sich flugs und total auf den Standpunkt zurück, der Einsetzungsbeschluss des Landtages sei verfassungswidrig. 13 Monate lang gab sie kein Blatt Papier heraus, erteilte nicht einem einzigen Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen, den der Ausschuss als Zeuge benötigte eine Aussagegenehmigung. Erst, nachdem der “Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss” beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof Klage erhoben hatte und dieser qua Urteil Ende August 2008 der Staatsregierung gravierenden Verfassungsbruch bescheinigte, trudelten im Herbst 2008 – 9 Monate vor Ende der damaligen Legislaturperiode, die nach dem so genannten Diskontinuitätsprinzip auch das Ende der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bedeutete, die ersten Papiere ein.

Von den über 80 seinerzeit benannten Zeugen konnten trotz damals bis in die Nachtstunden reichender Sondersitzungen die teils mit martialischen Geheimhaltungsritualen verbunden waren, nur 30 Zeugen vernommen und nur ein Bruchteil der beigezogenen 788 Aktenordner aufgearbeitet werden.

Mit der Begründung, nur ein Drittel des Einsetzungsauftrages sei überhaupt abgearbeitet, bekundeten Ende Juni 2009 in der letzten Sitzung des damaligen 4. Sächsischen Landtages 5 der im Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss vertretenen 6 Fraktionen die Auffassung, dass die Frage nach der Existenz derartiger krimineller Netzwerke noch nicht beantwortbar ist und empfahlen dem Landtag der 5. Wahlperiode einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Arbeit der Beweisaufnahme fortsetzen solle. Dies geschah dann durch den 5. Sächsischen Landtag nach einigen hier aus Zeitgründen nicht näher ausführbaren Querelen auf Antrag der Fraktion DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Grüne Ende Juni 2010.

Inzwischen hat dieser 2. UA der 5. Wahlperiode, zu dessen Vorsitzenden ich wiederum durch den Landtag gewählt worden bin, in 34 Sitzungen 33 Zeugen vernommen. Die Wortprotokolle der Anhörungen umfassen inzwischen über 2.300 Seiten.

Das Zwischenfazit, das man aus heutiger Sicht ziehen kann, fasse ich wie folgt zusammen:

1.

Alle ehemaligen Mitarbeiter des Referats Organisierte Kriminalität, die inzwischen durch den UA als Zeugen gehört wurden, ebenso dessen Leiterin sowie der zuständige Abteilungsleiter und der seinerzeitige, im Frühsommer 2007 quasi als Bauernopfer abgelöste Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, bis Anfang der 2000er Jahre im Übrigen Polizeipräsident von Dresden, bekundeten vor dem Ausschuss, dass sie noch heute überzeugt sind, im Zuge ihrer OK-Beobachtung zwischen 2003 und 2006 zu Teilen durchaus substanzielle Erkenntnisse zur Problematik kriminelle und korruptive Netzwerke unter Beteiligung von herausgehobenen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Polizei und Justiz gesammelt zu haben. Allerdings sei man mit der Verdichtung, der näheren Aufklärung dieser Verdachtsanhalte deshalb nicht fertig geworden, weil die Arbeit des Referats im Mai 2006 für dessen Mitarbeiter völlig unverständlich plötzlich abgestoppt worden sei..

2.

Die Sächsische Staatsregierung hat, wie nach meiner Überzeugung der Ausschuss, wenn man ihn lässt und nicht qua Abstimmungsmehrheit daran hindert, bis Ende seiner Tätigkeit im Frühsommer nächsten Jahres wegen des Auslaufens der Landtagswahlperiode beweisen wird, mit assistierender Unterstützung eines Teils der Staatsanwaltschaft Dresden, dem Arbeitsbereich “Sachsensumpfermittelungen”, ab Ende Juni 2007, just ab dem Moment, in dem die demokratischen Oppositionsfraktionen die rückhaltlose Aufklärung der im Raum stehendem Vorwürfe qua Untersuchungsausschuss einforderten, ein Krisenszenario entwickelt und initiiert, das ebenso ausgeklügelt wie infam war.

Von herausgehobene Vertretern und Beauftragten der Staatsregierung, etwa dem neu eingesetzten Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Boos, der inzwischen im Zuge der bisherigen Aufklärung des Versagens des sächsischen Verfassungsschutzes im Komplex “Nationalsozialistischer Untergrund” seinen Hut nehmen musste, vom damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt der ermittelnden Dresdner Staatsanwaltschaft, wie von der Regierung eingesetzten angeblichen Unabhängigen Kommissionen wurde quasi unisono erklärt: Der Sachsensumpf existiert nicht! Alles, was die Verfassungsschützer aufgeschrieben hätten, sei “heiße Luft”, “alte Teebeutel mit neu aufgegossenem Inhalt”.

Seine Ursache habe dies in einer Überambitioniertheit, Übereifrigkeit vor allem der Leiterin des Referats Organisierte Kriminalität im Landesamt für Verfassungsschutz, von der man plötzlich entdeckte, dass sie noch in den letzten Jahren der Existenz der DDR Staatsanwältin geworden war. Selbige Staatsanwältin war in den 90er Jahren eine in Sachsen hochdotierte Ermittlungsführerin und Anklägerin in den sogenannten Dresdner Kinderschänderprozessen, bis sie ein erstes Mal unter schweres Feuer geriet, weil sie sich wagte, ihre Ermittlungen auch auf einen Minister der damaligen CDU-Regierung auszudehnen, von welchem sie nach ihrer Überzeugung hinreichende Verdachtsanhalte der Verwicklung in das Umfeld der Dresdner Kinderschänder hatte.

Sie schied damals von sich aus aus der Justiz aus und war danach Leiterin einer Kriminalpolizeiinspektion in einem Landkreis, wo sie wiederum mit hervorragenden Aufklärungserfolgen in verschiedenen Verfahren der Schwerstkriminalität glänzte. Dieserhalb wurde sie vom damaligen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, eben jendem, der als Bauernopfer im Sommer 2007 als Erster seinen Hut nehmen musste, mit der Aufgabe der Konstituierung und des Aufbaus des Referats Organisierte Kriminalität betraut.

Anfang Juli 2007 wurde gegen diese Referatsleiterin, die noch wenige Tage vorher durch den Innenminister selbst belobigt und prämiert worden war, ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ein sofort vollziehbares Verbot des Führens der Dienstgeschäfte auferlegt. Gleichzeitig wurde sie mit mehreren Ermittlungsverfahren überzogen. Allein vier kamen im Frühjahr 2009 hinzu wegen angeblich uneidlicher Falschaussage, falscher Verdächtigung oder Verleumdung u. Ä., eingeleitet durch die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, nachdem sie im Januar und Februar 2009 ein erstes Mal vor dem Landtagsuntersuchungsausschuss aussagte.

In gleicher Weise wurde ein Leipziger Kriminalhauptkommissar, viele Jahre Leiter des zuständigen Dezernats für die Aufklärung der organisierten Kriminalität, später Leiter der Morduntersuchungskommission der Polizeidirektion Leipzig, der,  längst als unzutreffend widerlegt, ihr Hauptinformant gewesen sein soll, mit Beurlaubung und Strafverfahrenseinleitung überzogen. Gemeinsam mit der ehemaligen Referatsleiterin ist er in einer am 10.11.2010 durch die Generalstaatsanwaltschaft erhobene Anklage des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger angeschuldigt. Dies Anklage hängt nun knapp drei Jahre beim Landgericht Dresden, ohne, dass auch nur das Hauptverfahren eröffnet ist. Warum wohl nicht?

In Verfolg dieses Krisenszenarios sind ebenso sich als Zeugen zur Verfügung stellende, von ekelhafter Zwangsprostitution betroffene Frauen, die – damals im 14., 15. Lebensjahr in einem Leipziger Kinderbordell namens “Jasmin” missbraucht – aussagten, dass sie später Richter und Staatsanwälte als Kunden wiedererkannt haben wollen, mit Strafverfahren überzogen worden. Auch dieses dauert derzeit, anhängig beim Amtsgericht Dresden, noch an.

Über 20 eingeleitete Ermittlungsverfahren auch gegen Journalisten, die über “Sachsensumpf-Sachverhalte” berichteten. Ein Musterprozess lief gegen die beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel, die für den SPIEGEL und den MDR recherchiert hatten. Beide sind inzwischen rechtskräftig frei gesprochen.

Noch anhängig ist des Weiteren ein Strafverfahren wegen Verdachts des Geheimnisverrats gegen einen weiteren Beamten des früheren OK-Referates, gegen den sogar ein Haftbefehl erlassen wurde, dessen Vollstreckung lediglich zur Aussetzung kam.

Als  zuletzt gehörte Zeugen berichteten zwei weitere Verfassungsschutzbeamte des gleichen OK-Referates über unvorstellbare Repressalien, die sie hinnehmen mussten, weil sie sich gegenüber dem vom Innenminister neu eingesetzten Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz weigerten, von ihnen geführte, hochgefährdete Quellen preiszugeben. Versetzung zum Streifendienst bei der Polizei war noch das geringere Übel. Gesundheitlichen Schäden, die betroffene Mitarbeiter erlitten, gingen soweit, dass die frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand erfolgen musste.

Der Ehrgeiz der den Untersuchungsausschuss einsetzenden Minderheit, auch mein ganz persönlicher, ist es, bis zum Ende der Legislatur nachzuweisen, dass diese Verfolgungsorgie System hatte, dass man die, die berechtigt oder unberechtigt der Frage nachgehen wollten, ob in Sachsen derartige kriminelle und korruptive Netzwerke existierten, nach allen Regeln der Kunst mundtot machen wollte. Was nicht sein durfte, sollte nicht sein. Insoweit zumindest existiert ein “Sachsensumpf”.

AlexBenesch
AlexBenesch
Senden Sie uns finanzielle Unterstützung an: IBAN: DE47 7605 0101 0011 7082 52 SWIFT-BIC: SSKNDE77 Spenden mit Paypal an folgende Email-Adresse: [email protected]
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Related articles

Alexander Benesch bei „konsequent frei“ über die Stile der Imperien

Alex Benesch bei "konsequent frei" über Russland und die unterschiedlichen Stile der Imperien. https://youtu.be/WJJ4Me-cXxE

Alex Benesch zu Gast live bei Irfan Peci (19.04.24) ab 20 Uhr

Die Themen: Adel & MachtstrukturenInfluencer wie Alex Jones, Tucker Carlson, Jordan Peterson: Wie sinnvoll ist deren Arbeit und was...

Zwei Deutschrussen verhaftet wegen mutmaßlichen Sabotage-Vorbereitungen im Auftrag Russlands

Kommentar Generalbundesanwalt Jens Rommel hat nach Presseberichten zwei mutmaßliche Agenten festnehmen lassen, die im Auftrag des russischen Geheimdiensts Sabotageaktionen...

Israel wählt anscheinend Bodeninvasion von Rafah statt größeren Angriff gegen Iran

Laut einem Bericht der katarischen Zeitung The New Arab vom Donnerstag haben die USA einer möglichen israelischen Rafah-Operation...