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Bundesverfassungsgericht zu feige für Urteil gegen unbegrenzten Schuldenaufkauf der EZB

Datum:

bvg-500
Nicht im Namen des Volkes (V)

von Peter Boehringer

Eilkommentar aus gegebenem Anlass: Auf diese Meldung warten Leser dieses Blogs seit mehr als zwei Jahren:

„Das BVerfG hat das Verfahren zum EZB-Anleihenprogramm OMT ausgesetzt und legt es dem Luxemburger EuGH vor.“

Es war alles vorhersehbar. Für diese nunmehr offizielle Arbeitsverweigerung des BVerfG, garniert mit ein wenig EZB-kritischer Rhetorik ohne jede Konsequenz brauchten Voßkuhle und Co fast zwei Jahre!! Der EuGH wird die EZB-Anleihenkäufe (OMT) entgegen allen ehernen Verboten der monetären Staatsfinanzierung und entgegen sogar dem WORTLAUT des Art 123 AEUV dann durchwinken. Vermutlich ca. 2017.

Art 123 EU-Verfassung:

„Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank … für … Zentralregierungen … der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank.“

Und „ganz nebenbei“ schreibt der EuGH hier noch fatale Rechtsgeschichte, denn es ist das erste Mal überhaupt, dass sich das BVerfG selbst kastriert und einen Fall (noch dazu einen Billionen-schweren!) an den EuGH verweist. Und damit natürlich ein weiteres zentrales Element nationaler Souveränität aufgibt – das Monopol auf letztinstanzlich nationale Rechtssprechung. Nicht im Namen des Volkes! Das BVerfG hätte ebensogut abdanken können.

Es kann doch nur noch als ganz schlechter Witz bezeichnet werden, wenn das BVerfG einerseits und natürlich völlig zurecht in seinem Beschluss andeutet (ungleich sanktioniert), die EZB handle „ultra vires“ – also außerhalb ihrer Zuständigkeiten, welche den EUropäischen Institutionen gemäß EU-Recht von den nationalen Mitgliedsstaaten zugestanden seien. Um dann andererseits nur eine Minute später zu erklären, es gebe SELBST seine nationale Zuständigkeit auf ultimativ nationale Rechtssprechung des Noch-immer-Nationalstaats Deutschland auf – zugunsten eines EUropäischen Gerichts namens EuGH! Wir wiederholen: ein derart unlogisch und verfassungsfremd argumentierendes Verfassungsgericht hätte ebenso direkt abdanken können. Und Deutschland dankt hier wohl oder übel gleich mit ab – zugunsten des „N-EU-en D-EU-tschland“ [Ein Slogan übrigens, den ich hier gleich einmal schütze, bevor ihn wieder eine wildgewordene d-EU-tsche AfD-Führung usurpiert und verfremdet.]

Andererseits ist das alles perfide „logisch“ aus Sicht der EUliten – denn alles andere als entweder ein Durchwinken der EZB-Anleihenkäufe oder eben nun eine Verzögerung der Entscheidung um viele Jahre hätte an den Börsen binnen Sekunden den Exitus des seit 2010 letal kranken „permanent rettungs-bedürftigen“ EUR bedeutet! Und binnen Tagen dann in der Folge das Ende der EU!

HB von heute, 9:34 Uhr: EuGH soll über EZB-Anleihenprogramm entscheiden [BVerfG-Originallink hier]

„Ist der von der EZB in Aussicht gestellte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern der Euro-Zone mit EU-Recht vereinbar? Diese Entscheidung verweisen die Karlsruher Richter an den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der so genannte OMT-Beschluss des EZB-Rates vom September 2012 über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehe und „gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. … Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem EuGH.“

Quod erat demonstrandum. You´ve heard it here first (GS-Blog vom 2.10.2012 bzw. eigentlich hier schon vor der Klageeinreichung im Sommer 2012 prognostiziert):

Nachfolgend ein Auszug aus Selektive Korruption: Voßkuhle verzögert und verweigert Entscheidung zu EZB, ESM und EuGH (2.10.2012):

„Wahrscheinlicher ist daher ein ‚Spielen auf Zeit‘: Lange kein Urteil, Verzögerung so lange wie möglich. Und Ende 2013/14 ist dann eine Ablehnung des ESM oder eine Abgabe [der EZB-Fragen und der Art.136-Problematik] an den EuGH [erwartbar]. Karlsruhe wird Recht beugen und verzögern und damit Billionen-schwere Fakten zu Lasten Deutschlands schaffen.“

Die Rechtsbeugung ist ja bereits mit der Ablehnung der Einstweiligen Anordnungen gegen den ESM am 12.9.2012 vollzogen worden. Nun tritt also der zweite Teil der Prognose ein (Verzögerung und Arbeitsverweigerung), den der „Nicht im Namen des Volkes“-Richter heute (2.10.2012) im Handelsblatt schon mal ankündigt. Zitat Voßkuhle:

„Wir versuchen, das so schnell wie möglich zu schaffen. Ob es uns aber gelingt, hängt von vielen Faktoren ab.“

RICHTIG abstrus wird aber dann der Folge-Absatz. Lesen Sie dieses Zitat bitte einmal, zweimal, dreimal. Es wird Ihnen nicht gelingen, darin Logik zu erkennen. Außer natürlich die Logik des lügenden Verfassungsfeindes in roter Robe (ja, das ist der mit dem Einser-Jura-Examen, der der Logik mächtig sein sollte):

„Auf die Frage des Korrespondenten [von LeMonde], ob ein nationales Gericht denn über die EZB [und deren Ankündigung vom 6.9. zur offenen Staatsfinanzierung, ggf. zusammen mit dem ESM] urteilen könne, antwortet Voßkuhle: ‚Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine Vertragsverletzung handeln könnte, die Rückwirkung auf das nationale Verfassungsrecht hat, würden wir diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.‘ “ [sic!]

Was lernen wir hier mal wieder: Logik ist inzwischen sogar im Obersten Gericht unwichtig bzw. störend geworden. Gerade wenn nationales Verfassungsrecht tangiert ist, muss Karlsruhe natürlich selbst entscheiden und eben nicht den Fall an den EuGH verweisen (was Voßkuhle übrigens rein technisch seit sechs Monaten längst hätte tun können)!

Es geht nur um Zeitgewinn. Die omnipotenten und über jeglichem Recht stehenden Gouverneure des ESM und die EZB brauchen noch einige Jahre, um 3+ Billionen deutscher Bonität und Steuersubstanz „auszugarantieren“ bzw. an die Banken umzuverteilen. Genau und nur diesem Ansinnen dient Voßkuhles Verzögerungsankündigung!

Alles andere sind Nebelkerzen, wobei dieses Thema natürlich ganz nebenbei auch gut in den seit Jahren andauernden Machtkampf zwischen BVerfG und EuGH passt, der dank den Voßkuhles der Welt inzwischen zugunsten des EuGH ausgehen wird … Die Frage der Rechtskonformität der „EZB-Monetisierungen“ wird nun also -falls überhaupt jemals- in Luxemburg und nicht mehr in Karlsruhe verhandelt werden. Entscheidung über diese Abgabe des Casus durch KA dann wohl irgendwann in 2013, Verhandlungsstart in LUX beim EUropäischen Gerichtshof des illegalen Staats namens „VEU“ irgendwann 2014, Urteil dort vielleicht 2016/17! Den Rechtsstaat und die Souveränität verliert man in kleinen Scheibchen – wie die Freiheit auch!

 

AlexBenesch
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