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Partei der Vernunft veröffentlicht besseres Waffenrechtspapier als FDP

Datum:

 

Alexander Benesch

Nicht radikal-revolutionär, aber dennoch weit der Konkurrenz von der FDP voraus, sowie mit Aussicht auf noch liberalere Forderungen später, so lässt sich das neue Waffenrechtspapier der Partei der Vernunft beschreiben. Die FDP veröffentlichte ihr neues Positionspapier bereits vor ein paar Wochen und hofft damit auf einen dringend benötigten Anstoß für die Bundestagswahlen durch die rund 1,5 Millionen Legalwaffenbesitzer in Deutschland.

Die PDV hält an dem Zuverlässigkeitsnachweis und der Sachkundeforderung fest, will diese aber entscheidend modifizieren:

Ein anerkanntes Bedürfnis darf nur als Erwerbsvoraussetzung und nicht auch als Besitzvoraussetzung verlangt werden, da andernfalls in das Eigentumsrecht eingegriffen wird. Bei einem Bürger, der sich langfristig als verlässlich im Umgang mit Waffen gezeigt hat, besteht keinerlei rechtsstaatliche Veranlassung, seine Erlaubnis zu widerrufen.

Bisher kann einem Legalwaffenbesitzer durchaus wegen völlig waffenfremden strafrechtlichen Bagatellen, wie etwa Beleidigungen oder unzutreffenden Detailangaben in der Steuererklärung, die Unzuverlässigkeit attestiert werden, auch wird ein Ausscheiden aus einem Schützenverein oder ein Mangel an Wettkampfteilnahmen sofort der zuständigen Behörde gemeldet und kann die Besitzvorraussetzung der meist teuren Waffen erlöschen lassen. Selbst wenn ein zuverlässiger, sachkundiger Sportschütze nach 10 oder 20 Jahren eine Pause einlegen möchte, dürfte er nicht weiterhin seinen Besitz behalten.

„Waffenrechtliche Bedürfnisse aus Gründen des Sports sollen wieder von anerkannten Schützenvereinen unterstützt werden und nicht von deren Dachverbänden.“

Dies würde tatsächlich eine merkliche Liberalisierung bedeuten – der Schütze ist nicht mehr so stark in der Pflicht, erhebliche Zeit für Vereins- und Sportaktivitäten aufzuwenden.

Das Schießen in Schießstätten unter Aufsicht muss ohne Altersbeschränkung möglich sein, wenn der Erziehungsberechtigte einverstanden und der Beaufsichtigende für diese Aufgabe qualifiziert ist.

Dies würde die bisherige Regelung stark umkrempeln, wo man selbst noch zwischen 18 und 25 Jahren eine psychologische Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht.

Bei Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillingen, Einlaufflinten, Doppelflinten und Bockflinten ist keine höhere Deliktrelevanz gegeben als bei alltäglichen Gebrauchsgegenständen, wie etwa Küchenmessern oder Hämmern. In vielen europäischen Ländern einschließlich Österreich unterliegt ihr Erwerb nur sehr geringen staatlichen Restriktionen. Für solche Waffen muss dem zuverlässigen und sachkundigen Bürger, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, ein Bedürfnis aus Gründen des Sports ohne Vereinszugehörigkeit – oder des Schutzes des Heimes für mindestens eine einzelne Waffe anerkannt werden. Weitere Erlaubnisse liegen im Ermessen der Behörde.

Das wäre bereits ein Riesenfortschritt: Büchsen und Flinten kaufen zu können nur mit Sachkundenachweis und sauberer Strafakte. Selbstschutz im Zuhause wäre damit endlich ein anerkanntes Bedürfnis! An dem Punkt schweigt sich sogar das FDP-Positionspapier aus…

Folgendes ist wiederum ein seltsames Deliberalisieren, das wie ein sich wohl an den grassierenden Entwicklungsverzögerungen junger Erwachsener orientiert:

Obwohl auch legale Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen und Repetierflinten in der Statistik der Gewaltverbrechen nur eine marginale Rolle spielen, erscheint es aus verschiedenen Gründen angemessen, hier das Mindestalter für die Erteilung einer Erlaubnis, die sich aus einem Bedürfnis aus Gründen des Sports ohne Vereinszugehörigkeit – oder des Schutzes des Heimes, analog Punkt 5., auf 25 Lebensjahre zu erhöhen.

Desweiteren gibt es eine klare Ablehnung von Waffensteuern, zentraler Lagerung, weiterer Aufbewahrungsvorschriften, des zentralen Waffenregisters und verdachtsunabhängiger Kontrollen.

Alles in allem ist das Positionspapier viel liberaler als es oberflächlich betrachtet zunächst den Eindruck erweckt, dagegen ist das FDP-Papier – wenngleich jenes oberflächlich gut klingt – inhaltlich deutlich unterlegen.

Was fehlt? Haltungen zu Amnestieregelungen beispielsweise über alte DDR-Bestände die in Privathände gelangt sind, Haltungen zu essentiellen Waffenteilen aus 3D-Druckern sowie zu verdecktem Tragen außerhalb des eigenen Zuhauses, was nicht nur in vielen US-Bundesstaaten möglich ist, sondern auch in der tschechischen Republik.

AlexBenesch
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