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Staat macht sich unglaubwürdig mit geringen anvisierten Strafen im Fall des totgeprügelten Berliners Jonny K.

Datum:

Ein Kommentar von Alexander Benesch

Sechs volljährige Männer „mit Migrationshintergrund“ prügelten laut Darstellung der Staatsanwaltschaft in der Nacht zum 14. Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz den 20-jährigen Jonny K. – ebenfalls mit Migrationshintergrund – besinnungslos, der am Tag darauf an Hirnblutungen starb. Willkommen in der Hauptstadt!

Manche der Täter mit Migrationshintergrund hatten auch noch die doppelte Staatsbürgerschaft, zwei Tatverdächtige flohen einfach in die Türkei.

Die Berliner Jugendgerichtshilfe empfahl dem Gericht unverbindlich, drei der sechs angeklagten Männer wegen „Reifeverzögerungen“ nur nach dem Jugendstrafrecht zu „Arrest, Verwarnung und Arbeitsleistungen“ zu verurteilen. Der 20-jährige Sozialhilfeempfänger Onur U., der als einer der Haupttäter gilt und nach seiner Flucht in die Türkei wieder nach Deutschland zurückkehrte, soll mit einer Haftstrafe auf Bewährung praktisch einen Freispruch zweiter Klasse erhalten. Warum nicht gleich eine Einstellung der Verfahren gegen Geldbuße? Hatten die Täter überhaupt Jobs um eine Geldbuße zu zahlen? Wenn die Türkei nicht den politischen Fallout gefürchtet hätte, vor allem in Bezug auf den EU-Beitritt, wären die Täter einfach für immer in Richtung Türkei verschwunden.

Jemanden grundlos totzuschlagen und zu treten heißt in dem Fall lediglich „Körperverletzung“ sowie Körperverletzung mit Todesfolge“. Die Staatsanwaltschaft forderte nun für den vermuteten Haupttäter Onur U. ein Strafmaß von fünfeinhalb Jahren, praktisch die Mitte des Möglichen. Der Rest soll wegen gefährlicher Körperverletzung zweienhalb bis drei Jahre Haft bekommen. Sowas Dummes aber auch für die Täter, dass Jonny nicht als Pflegefall geendet ist, dann wäre es nämlich nur Körperverletzung gewesen. Wenn sechs junge Männer gemeinsam Nachts losziehen und am Ende jemand stirbt, ist das dann nur halt einfach so passiert?

Wenn jemand einem anderen einen mäßigen Schlag verpasst und das Opfer dann dummerweise mit dem Kopf auf eine scharfe Kante fällt oder vor Schreck einen Herzinfarkt bekommt oder wegen einer nicht vom Täter erkennbaren schweren Vorschädigung stirbt, wäre „Körperverletzung mit Todesfolge“ noch nachvollziehbar, aber doch um Himmels Willen nicht bei dem Berliner Schlägertrupp, der solange eindrischt bis das Opfer soweit verletzt ist, dass die Ärzte es nicht mehr retten können!

Ist es jetzt eine „Reifeverzögerung“ wenn eine Gruppe von sechs jungen Männern nicht in der Lage ist, sich zu beherrschen und nicht begreift, dass Schläge und Tritte schnell Hirnschäden verursachen können? Kann man in diesem Land gar nicht mehr wegen Totschlag oder Mord angeklagt werden, wenn man einen Fremden auf offener Straße totprügelt und hinterher sagt, ich wollte gar nicht dass der krepiert? Wieviele andere Jonnys hatten schon das Pech, solchen Typen über den Weg zu laufen?

Hätte die Staatsanwaltschaft nicht mit der maximalen Forderung kommen müssen, mit Totschlag oder sogar Mord? Wenn das Gericht die nun geforderten geringen Strafen auch noch unterbietet und die Täter auch noch vorzeitig raus kommen, macht sich der deutsche Staat lächerlich und kann es gleich bleiben lassen. Sind die Behörden eingeschüchtert wegen möglicher Unruhen, wäre das die staatliche Bankrotterklärung und wir könnten diesen Staat erst recht vergessen.

Das türkische Strafrecht interessiert sich übrigens einen Dreck für sogenannte „Entwicklungsverzögerungen“:

„Die strafrechtliche Verantwortung beginnt mit dem 12. Lebensjahr und mit 18 Jahren ist die volle Straffähigkeit erreicht. Personen zwischen 12 und 15 Jahren sowie zwischen 15 und 18 Jahren werden bestraft und gleichzeitig einer Sicherheitsmaßnahme unterzogen. Falls ein Täter zwischen 12 und 15 Jahren nicht in der Lage ist, die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns zu erkennen oder unfähig ist, seine Handlungen zu kontrollieren, wird er nicht bestraft. Statt dessen werden Maßnahmen der Besserung und Sicherung angewendet. Alle Personen dieser Gruppen werden als Kinder bezeichnet. Der Begriff „Jugendliche“ wird nicht verwendet, und mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird sofort die volle Straffähigkeit angenommen. Es gibt keine Sondergruppe für Personen zwischen 18 und 21 Jahren.“

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150100/IWAS/Materialien/Dtt_UEnver.pdf

Hätte Onur U. nach dem türkischen Strafrecht eine Verurteilung wegen Totschlag oder sogar wegen Mord nach Artikel 82 b (Merkmal Brutalität) erhalten, hieße es zwischen 10 Jahren Haft und lebenslang!

Die Zahlen sprechen für sich:

„Die Statistik weist aus, dass ausländische – insbesondere türkische und libanesische – Jugendliche in Berlin bei Delikten schwerer Körperverletzung weit stärker in Erscheinung treten als ihre deutschen Altersgenossen. Was die Opfer angeht, so zeigen die Erfahrungen der Polizei, dass sich ausländische Jugendgruppen bevorzugt deutsche Jugendliche als Opfer aussuchen, da sie von ihnen weniger oder gar keine Gegenwehr erwarten. Auch sehen sie keine Gefahr, dass sich die Opfer durch Verwandte (Brüder, Väter) oder durch Freunde später rächen.“

– Ausländerpolitik in Deutschland, Stefan Luft

Wir Deutschen, die nach den Regeln spielen, sind also die Dummen. Es sei denn, der Fall wird ausnahmsweise mal nicht unter den Teppich gekehrt, wird zum Politikum und die Angehörigen bekommen eine von Buddhisten entworfene Trauerfeier mit Wowereit, ein Mahnmal, Auftritte bei Maybritt Illner und den Medienpreis Bambi. Es sollte klar sein, dass nicht viele Taten zu solchen Staatsakten führen und diese Staatsakte auch nur heiße Luft sind um die Politiker abzuschirmen.

Je mehr Bürger spüren, dass ihr Staat sie nicht beschützen kann, umso schneller verbreitet sich auch leider unter den Deutschen ein illegales Faustrecht. Ein Abwarten auf Nachreifen und besseres Integrieren der Täter ist zumeist ein Schuss in den Ofen:

„Je länger die Aufenthaltsdauer, desto größer die Gewaltbelastung:

Je länger die Aufenthaltsdauer in Deutschland währt, desto häufiger gaben die befragten türkischen Jugendlichen an, im Zeitraum der zurückliegenden zwölf Monate Gewalttaten begangen zu haben – am Häufigsten wenn sie in Deutschland geboren waren.“

Opfer sind natürlich nicht nur Deutsche:

„Je länger die Aufenthaltsdauer, desto häufiger werden Konflikte innerhalb der Familien angegeben. Bei türkischen Familien zeigt sich eine außerordentlich hohe Gewalt- und Misshandlungsrate.“

„Das kriminologische Forschungsinstitut Nidersachsen bekam im Jahr 2000 deutliche Ergebnisse. Die Autoren messen dabei „gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen“ im Rahmen einer „Kultur der Ehre“, bei denen Jugendliche türkischer Herkunft die höchsten, die einheimischen Deutsche die niedrigsten Werte aufweisen, besondere Bedeutung zu.“

Die deutsche Politik hat uns die Misere eingebrockt mit der selbstmörderischen Idee aus den 60er Jahren, im Laufe der Zeit Millionen Türken zu integrieren. Nicht Briten, nicht Franzosen oder Neuseeländer, sondern Türken.

AlexBenesch
AlexBenesch
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