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Das "bedingungslose Grundeinkommen" ist eine Beruhigungs-Fantasie

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Von Markus Bechtel

Auch bei dem Thema des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) wird ganz gezielt mit Existenzängsten in der Bevölkerung gespielt. In der Diskussion wird oft ganz geschickt das Thema der Finanzkrise mit der dem Thema des BGEs verknüpft. Schuld ist dann natürlich wieder der ach so böse Kapitalismus. Dabei wird dann ganz geflissentlich unter den Teppich gekehrt, daß es sich dabei tatsächlich um einen Finanz-Sozialismus handelt: die Bänker wollen die Gewinne in die eigene Tasche privatisieren, die Verluste aber auf dem Rücken der Allgemeinheit sozialisieren. Der BGE-Sozialismus würde diesem Finanz-Sozialismus nur noch die Krone aufsetzen.

Als jüngstes Beispiel dieser Desinformation kann die Sendung eines Schweizer Fernsehmoderators dienen. In seiner Sendung vom 10.7.13 sollen dem arglosen Zuschauer wieder einmal die blühenden BGE-Landschaften nahe gebracht werden. Mit der Verlesung einer Rund-Mail eines bekannten Schweizer BGE-Propagandisten wird dabei der Eindruck vermittelt, das BGE sei völlig problemlos zu finanzieren und daher die Lösung der Existenzängste schlechthin. Doch ist das wirklich so? Schauen wir uns daher diese timetodo.ch-Sendung ab der 30. Minute einmal näher an: http://www.youtube.com/watch?v=qtNoLxgqTBE

In einer Rund-Mail des Schweizer BGE-Propagandisten Oswald Sigg heißt es da wörtlich:

„Mit der Hälfte der bestehenden Sozialversicherungen wären 35 Prozent des Grundeinkommen-Volumens abgedeckt“.

Merkt hier eigentlich keiner der BGEler, was das bedeutet? Hier werden erarbeitete Sozialversicherungsansprüche sozialisiert, um sie dann über das BGE nach dem Gießkannen-Prinzip umverteilen zu können. Genau das geschieht gerade in Portugal. Die bisher separaten Sozialkassen, die Versorgungswerke der berufsständischen Kammern und privaten Lebensversicherungen sollen vollständig verstaatlicht werden. Diese Mittel sollen dann zur Finanzierung der Bankenrettungen frei werden. Dasselbe steht uns in Deutschland, in Österreich und letztlich auch in der Schweiz noch bevor. Stichwort Banken- und Haftungsunion. Die europäische Bankenaufsicht war erst der Einstieg dazu.

Der Einzelne soll dann als Trostpflaster einen völlig ungedeckten Anspruch gegen die ohnehin leeren Sozialkassen des Staates erhalten. Das Ganze wird dem arglosen Volk dann noch als soziale Wohltat verkauft. Bei dem BGE läuft es insofern auf genau dasselbe hinaus. Es zeigt sich wieder einmal, daß man das BGE nur geschickt genug verpacken muß. Dann frißt das gehirngewaschene BGE-Volk auch diese Giftkröte. Es drängt sich wieder einmal mehr der Verdacht auf, daß genau das der tiefere Sinn und Zweck der ganzen BGE-Propaganda ist. Honi soit qui mal y pense?

„Heutige Lohn-Einkommen würden nochmals mindestens 60 Prozent des Grundeinkommens decken.“

Hier wird deutlich, daß das ganze BGE nur ein Hütchenspiel ist. Dies bedeutet im Klartext, daß der Lohn der bisherigen Lohneinkommensbezieher sozialisiert und umverteilt wird. Die Mehrzahl der Lohneinkommensbezieher werden also nach dem BGE-Hütchenspiel schlechter dastehen als vorher. Denn sie müssen ja ein Teil ihres Lohnes an diejenigen abgeben, die bisher keinen Lohn-Einkommen beziehen. Diesen „Lohn“ des BGE-Empfängers kann der ursprüngliche Lohnempfänger ja nicht mehr ausgeben. Man kann Lohn bekanntlich nur einmal ausgeben. Alles andere wäre die Quadratur des Kreises. Und die gibt es in einem begrenzten Wirtschaftssystem bekanntlich nicht. Sehr zum Leidwesen aller BGE-Schwundgeld-Sozialisten.

„Dieser (zur Deckung des BGE fehlende) Betrag soll … über eine Kapitaltransaktionssteuer finanziert werden, …“

Leider fehlt auch hier eine klare Definition dessen, was diese BGE-Sozialisten unter einer Kapitaltransaktion verstehen. Wenn man das wörtlich nimmt, dann ist unter einer Kapitaltransaktion jegliche Veräußerung von Kapital zu verstehen. Das kann dann eine Überweisung der Wohnungsmiete genauso sein, wie die Übertragung eines Unternehmensanteils, etwa an der Novatis-AG.

Bei der Übertragung eines Unternehmensanteils mag das ja noch einen Sinn ergeben. Zum Vermögen z. B. der Novatis-AG gehört nämlich auch deren Grundvermögen. Würde dieses Grundvermögen separat veräußert, dann müßte der Erwerber Grunderwerbssteuer entrichten. Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen fällt dagegen gerade keine Grunderwerbssteuer an. Trotzdem wird bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen immer auch ein entsprechender Anteil an dem Grundvermögen des Unternehmens mitveräußert. Bei einer normalen AG mag die Übertragung des Grundvermögens von untergeordneter Bedeutung sein. Im Gegensatz dazu ist es bei einer börsennotierten Immobilien-Aktiengesellschaft (Real-Estate-Investment-Trust, kurz REIT genannt) geradezu der Sinn und Zweck, bei der Veräußerung des Unternehmensanteils die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Wenn die Transaktionssteuer also dazu dienen würde, diesen ungerechtfertigten Steuervorteil auszugleichen, dann wäre das rechtlich legitim und verfassungsrechtlich sogar geboten. Sonst müßte der Otto Normalverbraucher beim Erwerb eines Grundstücks Grunderwerbsteuer zahlen, beim Aktienerwerb einer AG, insbesondere eines REITs dagegen nicht.

Bei der Übertragung von sonstigem Kapital (Sachen und Rechten) macht das jedoch überhaupt keinen Sinn. Weshalb sollte etwa ein Mieter bei der Überweisung seiner monatlichen Wohnungsmiete eine Kapitaltransaktionssteuer von etwa 30 % – soviel müßten es zur Finanzierung des BGE schon sein – zahlen? Warum sollte der Mieter also neben seinen 500 Euro Miete noch „Abgaben auf fließendes Geld“ – so die Wissensmanufaktur im „Plan B“ – in Höhe von 150 Euro zahlen? Für ein solches sozialistisches Schwundgeldsystem besteht nicht die geringste Legitimation.

„… über eine Kapitaltransaktionssteuer, deren Erträge für das Grundeinkommen zweckgebunden wären.“

Zur Finanzierung des BGE wollen die BGEler also eine zweckgebundene Kapitaltransaktionssteuer einführen. Eine Steuer kann jedoch niemals zweckgebunden sein. Nach § 3 Absatz 1 der deutschen Abgabenordnung (AO) sind Steuern nämlich „Geldleistungen, die NICHT eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“ Daraus folgt zwingend, daß es eine zweckgebundene Kapitaltransaktionssteuer per definitionem nicht geben kann. Si tacuisses, philosophus mansisses!

Wenn die BGE-Befürworter eine solche Zweckbindung erreichen wollten, dann müßten sie von Sonderabgaben sprechen. Die Erhebung einer Sonderabgabe setzt aber eine spezifische Beziehung (Sachnähe) zwischen dem Kreis der Abgabepflichtigen und dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck voraus. Die mit der Abgabe belastete Gruppe muß dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck evident näher stehen, als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler. Aus dieser Sachnähe muß eine besondere Gruppenverantwortung für die Erfüllung der mit der außersteuerlichen Abgabe zu finanzierenden Aufgabe entspringen. Wer und weshalb soll denn jemand für ein BGE eines anderen aufkommen? Warum sollte ich aus meinem Vermögen BGE-Abgaben zahlen? Damit der Schweizer Fernsehmoderator in der BGE-Hängematte liegt und seiner Existenzängste entledigt ist? Hat der Schweizer Fernsehmoderator schon mal an meine Existenzängste gedacht? Wer soll denn für meine Existenzängste aufkommen? Dieser arme Trottel müßte dann ja schon für 3 Existenzängste aufkommen. Und so weiter und so fort. Eine solche Gruppenverantwortlichkeit läßt sich einfach nicht darstellen. Abgabenrechtlich nicht. Sozialrechtlich nicht. Und verfassungsrechtlich sowieso nicht.

An dieser Stelle wird wieder einmal sehr schön deutlich, daß die BGEler regelmäßig mit Begriffen um sich werfen, die sie selbst nicht verstanden haben. Denn hätten sie diese Begriffe verstanden, dann würden sie diese althergebrachten Rechtsbegriffe ja vorsätzlich falsch verwenden. Die vorsätzliche falsche Verwendung althergebrachter Rechtsbegriffe wäre dann aber als Betrug oder als Volksverhetzung zu bewerten. Auf Symposien zum Thema Geld merkt man daher sehr schnell, ob jemand sein Handwerk wirklich versteht.

„.. auch eine progressiven Einkommens- und/oder Vermögenssteuer käme für die Restfinanzierung in Frage.“

Bei der Einkommensteuer handelt sich um sog. Personalsteuern. Das sind Steuern, die alle natürlichen Personen belasten. Natürliche Personen sind Sie und ich. Diese Personalsteuern sind jedoch gerade das Problem. Wir ersticken doch förmlich an diesen „progressiven Einkommensteuern“! Auf diese Weise wird jegliches unternehmerische Handeln im Keim erstickt. Deshalb sind doch gerade die Arbeitsleistungen so teuer. Gerade deshalb werden doch Arbeitsplätze nach Osteuropa bzw. nach Fernost verlagert! Wenn also das BGE durch „progressive Einkommensteuern“ finanziert werden soll, dann ist das BGE geradezu der wirtschaftliche Brandbeschleuniger schlechthin. Dann fliegen die Arbeitsplätze geradezu mit Nachbrenner nach Osteuropa bzw. nach Fernost.

Sehr aufschlußreich ist an dieser Stelle auch wieder der Hinweis auf die Vermögensteuer. Dabei wird offensichtlich mit den altbekannten Neidkomplexen gespielt. Natürlich ist dabei keine Rede davon, daß die Vermögensteuer in Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr erhoben wird. Eine Vermögensteuer, die nicht ganz massiv in die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG eingreifen würde, ist praktisch nicht darstellbar. Soweit die Grünen, Die Linke, die Piratenpartei und die sog. „Neue Mitte“ eine Finanzierung eines BGE durch eine Vermögensteuer anstreben, kann man diese mit Fug und Recht als sozialistische und damit als grundgesetzfeindliche Parteien einstufen.

Bei dieser Betrachtung fällt auch wieder einmal auf, daß die Körperschaftsteuern – das sind die „Einkommensteuern“ der juristischen Personen (GmbHs, AGs, Stiftungen) – völlig außen vor gelassen werden. Im Gegensatz zu dem Spitzensteuersatz von in Deutschland 45 % bei den Personalsteuern beträgt die Abgeltungssteuer in Deutschland nämlich „nur“ 25%. Da dieses Problem von den BGElern fast vollständig ausgeblendet wird, stellt sich die berechtigte Frage, vor welchen Karren sich die BGEler hier haben spannen lassen. Es drängt sich hier wieder einmal der Verdacht auf, daß die BGE-Sozialisten die trojanischen Pferde des internationalsozialistischen Großkapitals sind.

Sehr interessant war dann die folgende Frage an Oswald Sigg:

„Mit rund 200 Mrd. Franken beträgt das Grundeinkommen-Volumen für ein Jahr rund ein Drittel des gesamten Jahresbudgets (gemeint: Bruttosozialprodukt, deckt sich mit meinen Berechnungen für Deutschland). Über welchen Weg kann diese gigantische Summe in die Grundeinkommens-Kasse kommen?“

Die Antwort des angesprochenen BGElers Oswald Sigg fiel erwartungsgemäß dürftig aus. Immer dann, wenn es um die konkrete Finanzierung, also um belastbare Zahlen geht, dann wird auch die schweizer BGE-Luft erwartungsgemäß sehr dünn! Letztlich blieb der angesprochene BGEler Oswald Sigg die Frage schuldig.

Den dann ab der 33. Minute folgenden Ausführungen des Schweizer Fernsehmoderators lassen einem dann vollständig die Haare zu den schweizerischen Bergen stehen.

Zins und Zinseszinsen sollen nach seinen Ausführungen dann ebenfalls zur Finanzierung des BGE sozialisiert werden. Hier zeigt sich wieder einmal, daß der Schweizer Fernsehmoderator eine der wichtigsten Grundlagen der Wirtschaft nicht verstanden hat. Zinsen sind kein Selbstzweck. Zinsen müssen zur Finanzierung der wirtschaftlichen Abnutzung (Abschreibung) erwirtschaftet werden. Eine Maschine muß gewartet werden. Es müssen also Rücklagen für Reparaturen und Neuanschaffungen gebildet werden. Andernfalls passiert genau das, was wir in der „Ostzone“ gesehen haben. Maschinen laufen dann solange, bis sie eben auseinanderfallen. Und dann fehlen die Mittel für Neuanschaffungen. Das ist dann eben die Konsequenz, wenn das ach so böse Kapital schlichtweg verkonsumiert wird. Und genau darauf läuft es bei dem BGE eben hinaus.

Erste Anzeichen einer solchen sozialistischen Kapitalaufzehrung läßt sich in dem von den BGE-Sozialisten ach so hochgelobten Venezuela erkennen. Hugo Chavez hatte die Erträge der Ölindustrie fast vollständig in Sozialprogramme gepumpt. Eigentlich brauchen die Amerikaner nur abzuwarten, bis die venezolanische Wirtschaft auf diese Weise kollabiert. Dann werden die Goldmänner als „Retter in der Not“ kommen und sich alle Filetstücke unter den Nagel reißen. Wie eben damals nach der Wende in der „Ostzone“. Es ist alles schon einmal da gewesen. Es soll dann niemand jammern und sagen, er habe von nichts gewußt.

Was dagegen eine von den BGE-Sozialisten hochgelobte zinsfreie Wirtschaft bedeutet, das können wir gerade sehr anschaulich an der Geldpolitik der amerikanischen „Federal Reserve“ und der europäischen EZB sehen. Würde man diesen sozialistischen Geldtheorien folgen, dann müßte doch bei der gegenwärtigen Niedrigzinspolitik der Zentralbanken in der Wirtschaft alles in Butter sein. Das Gegenteil ist jedoch der Fall! Diese künstliche Niedrigzinspolitik führt zu vollkommen falschen Investitionsanreizen. Die in einer Marktwirtschaft unausweichlichen Marktbereinigung von Fehlinvestitionen wird verhindert. Die Börsen spielen – scheinbar – völlig verrückt. Tatsächlich sind dies nur die völlig gesunden Abwehrreaktionen der völlig unterdrückten Marktkräfte. Diese fortgesetzte sozialistische Insolvenzverschleppung ist damit nicht nur keine Lösung. Diese fortgesetzte sozialistische Insolvenzverschleppung ist geradezu das Problem. Tatsächlich sind dies die letzten Zuckungen eines Finanzsozialismus, der seinem unausweichlichen Ende zutaumelt. Wie damals in der „Ostzone“. Es ist wie gesagt alles schon einmal da gewesen.

Der Schweizer Fernsehmoderator redet dabei auch wieder einmal von dem bösen Zins und Zinseszins. Es ist dabei aber keine Rede davon, wie der Zinseszins aus dem System beseitigt werden soll. Letztlich versuchen die meisten Geld-/Kapitalismuskritiker – von Marx über Feder und Gesell bis hin zu den heutigen BGElern – dieses Problem immer nur sozialistisch zu lösen. Die einen wollen die Produktionsmittel sozialisieren. Die anderen wollen die Geldschöpfung sozialisieren. Alle diese sozialistischen Umverteilungen versuchen dieses Problem immer nur ein wenig erträglicher zu machen. Diese sozialistischen Umverteilungen lösen das Zinseszinsproblem jedoch nicht. Letztlich werden damit auch weiterhin die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert. Damit bleiben die sozialistischen BGEler in letzter Konsequenz auch nur die Handlanger des Zinseszins-Systems der Banken.

Die einzige Lösung des Zinseszinsproblems besteht jedoch darin, daß das Zinseszinsproblem erst gar nicht entsteht. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Zinseszins kein von Gott gegebenes Naturgesetz. Mit dem Zinseszins verhält es sich so, wie mit dem Unkraut im Garten. Es nützt nichts, wenn Sie immer nur mit dem Rasenmäher drüberfahren. Sie müssen das Unkraut schon mit der Wurzel, also bei seiner Entstehung herausreißen.

Die meisten Sozialisten machen an dieser Stelle einen folgenschweren Fehler. Sie können den Zinseszins nicht vom Zins unterscheiden. Deshalb reden sie über Zins und Zinseszins wie Blinde über Farbe. Da sie Zins und Zinseszins nicht unterscheiden können, wollen sie dann den ganzen Rasen herausreißen und sozialisieren. Das Ergebnis sind dann nicht blühende Landschaften, sondern sozialistische Wüsten. Dann sind Hopfen und Malz verloren. Hätten sie einerseits die Notwendigkeit des Zinses und andererseits die Entstehungsweise des Zinseszinses verstanden, dann wäre das sicherlich nicht passiert.

Das Zinseszinsproblem entsteht dann nicht, wenn im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner kein Zinseszins entsteht. Nach § 248 Abs. 1 BGB ist dies unter Privaten bereits seit über 100 Jahren der Fall: Zwischen privaten Gläubigern und Schuldnern sind Zinseszinsabreden nichtig. Ein Gläubiger kann sich daher vor Gericht auf einen Zinseszinsanspruch nicht berufen. Folglich kann er einen solchen nichtigen Anspruch auch nicht vollstrecken. Leider macht der § 248 Abs. 2 BGB für Banken davon eine grundgesetzwidrige Ausnahme. Würde dieser Absatz 2 gestrichen, dann wären Zinseszinsabreden auch im Verhältnis zu Banken nichtig. Wenn es auch im Verhältnis zu Banken keine Zinseszinsabreden mehr gäbe, dann würde es per definitionem auch keine Zinseszinsen mehr geben. Die Banken müßten sich dann – wie andere Darlehnsgeber auch – mit dem normalen linearen Darlehnszins begnügen. Sie könnten also die Zinsen des Schuldners nicht mehr dem Schuldner aufschulden, sondern müßten sich für die Zinsen am Kapitalmarkt einen neuen Schuldner suchen. Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage würde das größere Kapitalangebot dem Zinseszinseffekt zinssenkend entgegen wirken. Der Schlüssel des Zinseszins-Problems liegt also nicht in irgendwelchen sozialistischen Schwundgeldtheorien – wie etwa das sogenannte „fließende Geld“ des „Plan B“ der sog. Wissensmanufaktur -, sondern ganz trivial bei der Entstehung des Zinseszinses in der bürgerlichen Rechtsordnung. Hier entstehen Zins und Zinseszins. Und nirgends sonst.

Wenn es dem Schweizer Fernsehmoderator jedoch lediglich um irgendwelche Existenzängste und fehlende Glückhormone geht (ab 33. Minute), dann sollte er es vielleicht mit etwas Hopfen und Malz versuchen. Seine Existenzängste ließen sich auch mit Johanniskraut auf ganz natürliche Weise lösen. Sehr viel sinnvoller wäre es allerdings, sich mit diesen Existenzängsten ganz bewußt und nüchtern auseinanderzusetzen. Das wäre auch sehr viel billiger als der unsägliche BGE-Sozialismus. Unsere gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme dürften sich damit allerdings auch nicht lösen lassen. Daher sei den BGE-Sozialisten noch einmal mein Artikel „Freiheit statt Sozialismus“ empfohlen. Damit dürften sich die meisten ihrer Existenzängste als gegenstandslos erweisen.

Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn die BGE-Sozialisten endlich auf den Boden der Tatsachen zurückkehrten und diesen Tatsachen endlich realistisch ins Auge blicken lernten. Rund 100 Millionen sozialistischer Klassenkampfopfer im letzten Jahrhundert sollten uns eigentlich Lehre genug sein!

In diesem Sinne: Sapere aude! Und bleiben Sie frei!

AlexBenesch
AlexBenesch
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