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König Fitzek haut weiter auf die Tasten gegen BaFin und Gerichte

Datum:

Von Alexander Benesch

Der Berufsesoteriker aus Wittenberg, der sein eigenes Königreich gegründet hat, ist in arge Bedrängnis geraten durch Behörden der Bundesrepublik. Die Hausdurchsuchung im Auftrag der BaFin in den diversen Räumlichkeiten Peter Fitzeks, darunter auch ein abgehalftertes Krankenhaus, wegen dem Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte förderte möglicherweise noch mehr belastendes Material zu Tage als es ohnehin schon vom „Königreich“ im Internet veröffentlicht wurde:

Neben der vollmundigen Werbung für Bankkonten, Zusatz-Krankenversicherungen und Ähnlichem stellte man eine Liste online mit den Namen und Telefonnummern von Beamten des Einsatzes. Fitzek erklärte:

„Ich würde euch bitten liebe Leute, wenn ihr sie herunter ladet und sie verbreitet und uns Informationen zukommen lasst über Wohnanschrift und Bilder von diesen Leuten, so dass auch ihnen allen klar wird, so einfach mit uns machen, was man will, kann man nicht so leicht.“

Auf unerlaubte Bankentätigkeit stehen bis zu 5 Jahren Strafe, dazu kämen eventuell noch andere staatliche Anklagepunkte sowie private Klagen von ehemaligen Mitstreitern, die sich betrogen fühlen und Verträge mit Fitzek anfechten sowie Privatklagen von Beamten, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Der Leiter des Ordnungsamtes Wittenberg bekam vor Gericht Recht, dass Fitzeks Esoterikladen seit vier Jahren unerlaubt ohne Gewerbeanmeldung fungiert. Die Strafe zahlt der „oberste Souverän“ aber nicht. Auch das zuständige Finanzamt wird sich wohl für die entgangenen  Steuern interessieren.

Als eines von Fitzeks Konten gepfändet wurde, versuchte er eine Mitarbeiterin der Stadtkasse in deren Büro festzunehmen. Als er dann vor Gericht der Körperverletzung schuldig gesprochen wurde, versuchten seine Anhänger auch noch den Richter zu verhaften.

Ein Grundsatzurteil in Deutschland hat festgehalten, dass man Menschen mit abstrusen Vorstellungen über Justiz beispielsweise nicht den Führerschein entziehen und eine MPU anordnen kann. Die Behörden werden sich wegen der Publicity der Causa Fitzek und dem Skandal um Gustl Mollath wahrscheinlich nicht dazu durchringen, einfach eine Betreuung von Fitzek zu beantragen und dessen Geschäfte abzuwickeln, sondern eher die strafrechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, selbst wenn dies langwierige und komplexe Prozesse bedeutet. Entweder die Bundesrepublik wird vorgeführt oder das „Königreich“.

Ein Aussteiger und Anwalt berichtet von einem Gelände in Paraguay, dass als Fluchtort verwendet werden könnte. Haben die Behörden Informanten oder genügende Abhörmöglichkeiten in der Fitzek’schen Organisation, bestünde bei Verdunklungsgefahr die Möglichkeit, seinen Reisepass in den Datenbanken zu markieren und einen Flug ins Ausland notfalls zu unterbinden. In dem Fall bliebe noch die Flucht beispielsweise nach Spanien oder Portugal.

„Gesundheitskasse“

In seinen Briefen an die BaFin spricht er inzwischen im Plural von sich selbst, wie eine Majestät. Nur hat er keinen Staat, sondern nur ein krudes Geflecht aus Vereinen mit fragwürdigem Status, das ihm einen stetigen Strom an Geld gutgläubiger Leute einbringen soll, damit er weiterhin König spielen und seine Fantasien ausleben kann. Er, der im Polyester-Königsmantel in einem theatralischen Ritual auftrat, wehrt sich bildlich gesprochen mit einem Plastikschwert aus der Kinderabteilung.

Im Bezug auf seine NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK) schreibt er aktuell erst einmal über mehrere Seiten über Gott und die Welt, bevor er sich zur eigentlichen Sache äußert. Sämtliche zukünftige Post habe an sein „Außenministerium an Uns direkt zugestellt“ zu werden. Dazu seien „vorher diplomatische und/oder konsularische Beziehungen aufzunehmen,“ oder ggf. Klage beim „Internationalen Gerichtshof“ einzureichen. Fitzek behauptet im Ernst, diplomatische Immunität zu besitzen, über Exekutive, Judikative und Legislative zu verfügen.

Nach der Durchsuchung der Räumlichkeiten hat die BaFin Fitzek erneut deutlich erklärt, dass die absonderlichen Geschäfte erlaubnispflichtige Tätigkeiten seien, in der jetzigen Form nie und nimmer eine Erlaubnis bekommen würden und daher einzustellen seien, falls Fitzek keine strafrechtlichen Konsequenzen bis zur Haft riskieren will. Fitzek kontert, er hätte aber einen „Freistellungsbescheid des Finanzamtes“ für seine Vereine erhalten mit der Möglichkeit, „eigene staatliche Strukturen aufzubauen“. Auch dies ist Fitzeks eigene Interpretation vorläufiger Bescheide für die Vereine, die aber ausgelaufen sind.

Die Aufnahmeformulare für Kunden der NDGK sind echten Krankenkassenformularen täuschend echt nachempfunden. Der Kunde hat jedoch keinerlei Rechtsansprüche auf Leistungen unter der Gesetzgebung der BRD:

„Entgegen ihrer Annahme gewährt die Vereinbarung zur Unterstützung im Krankheitsfall (NDGK) in Sonderheit bislang auch keinen Rechtsanspruch, denn die Bestimmung ‚Ein Rechtsanspruch auf Sach- und Unterstützungsleistungen besteht nicht‘ ist unter „Einschränkungen der Unterstützungsleistungen“ in Sonderheit des Vertrages zur Aufnahme in die NDGK aufgeführt.“

Wie billig: Die Unterstützungsleistungen werden dahingehend „eingeschränkt“, dass der Kunde keinerlei Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen hat! Man soll wohl auf das Wort von Fitzek vertrauen. Unterschrieben ist der Brief an die BaFin mit „Peter“ und dem Titel „Imperator Fiduziar“.

Im Anhang mitgeliefert ist ein Schreiben der Fitzek’schen Gesndheitskasse an die Betreuerin und diplomierte Rechtspflegerin einer anscheinend psychisch erkrankten Kundin der NDGK. Die Betreuerin will Geld von der NDGK für die Begleichung offener Krankenhausrechnungen von über 20.000€. Die Patientin hatte tatsächlich Beiträge an Fitzeks Kasse im Umfang von mehreren Tausend Euro bezahlt, monatlich stolze 273,95€. Die NDGK kontert, dass Behandlungen über 1000€ vorab gemeldet und „abgesprochen“ gehört hätten und dass Psychotherapiebehandlungen der Kunden von vorneherein ausgeschlossen waren. Was aber wenn die Anwältin diese Ausschlussklausel für ungültig erklärt und ein Gericht ihr Recht gibt? Dann müsste Fitzek vielleicht zahlen. Die BaFin warnt ihn regelmäßig, dass er persönlich hafte für jeden einzelnen Vertrag. Selbst in diesem Fall müssten Gerichte die Reihenfolge klären, in der die vielen Gläubiger Geld zurückerhalten, falls überhaupt irgendetwas zum Verteilen bleibt.

Das alles erinnert an Fitzeks tolle „Bank“, wo der Kunde sein Geld an Fitzeks Frontorganisationen per Kapitalüberlassungsvertrag aushändigt, ein Anspruch auf  Rückzahlung aber unter BRD-Recht vertraglich ausgeschlossen wird, falls Fitzek halt knapp bei Kasse sein sollte.

Die „Bank“

Im neuesten Schreiben des „Souveräns“ and die BaFin über seine Bank heißt es:

Die Ordnung des Königreiches Deutschland ist höherrangig als die (Un-)Ordnung der Bundesrepublik Deutschland; 3. Sie haben die Ausübung der legitimen Hoheitsakte zu respektieren, selbst wenn es nur ein sog. „nicht eingetragener Verein“ innerhalb Ihrer Ordnung wäre.

Lesen sie folgende Aussage genau:

Noch nicht ein einziger „durchschnittlicher Anleger“ versuchte Uns zu verklagen, weil er sein Geld gerade nicht wie gewünscht zurückerhalten kann. Die Anleger wissen also genau, daß es erfolglos wäre zu klagen. Sie sind sich also völlig darüber im Klaren, was die Nachrangabrede bedeutet, was Wir ja auch auf Unserer Internetseite klar mitteilen. Ängstliche Anleger gibt es gegenwärtig noch genügend und Rückforderungen kamen schon im großen 6-stelligen Bereich. Wir haben alle bedient, die es wirklich brauchten, und die Panikhandlungen unterschieden von den Bedürftigen.

Soll das heißen, größere Anleger wurden mit ihren Forderungen, ihr Geld zurückzubekommen, von Fitzek und dessen Frontmännern mit den Worten abgespeist, das sei nur Panikhandlung und die Großanleger „brauchen“ ihr Geld doch jetzt nicht wirklich zurück? Bekamen die „bedürftigen“ Kleinanleger ein Taschengeld von Papa König Fitzek zugeteilt? Realisieren die Anleger erst jetzt so richtig, was sie da unterschrieben haben? Immerhin müssten traumhafte Renditen Jahr für Jahr von den „Volksbetrieben“ erwirtschaftet werden, um die Aussicht zu bieten, eingezahlte Anlegergelder zurückzubekommen. Landet man im Minus wegen mangelnder Kompetenz oder planwirtschaftlichem Unfugs, bräuchte Fitzek immer neue gutgläubige Anleger, die neues Geld dazuschießen, damit ältere Anleger teilweise ausbezahlt werden könnten. Das ganze wäre vielleicht am Ende noch wie ein Schneeballsystem, nur ohne Gewinn für die ersten Generationen an Anlegern. Oder wie die geschmähten staatlichen Behörden, die auch Kosten auf zukünftige Generationen abwälzen.

Auch hier besteht die Möglichkeit, dass Klauseln von einem Gericht für ungültig erklärt werden und Fitzek doch zurückzahlen muss. Auch hier gilt jedoch wieder eine Reihenfolge in der Gläubiger bedient werden. Falls überhaupt etwas bleibt zum verteilen. Was hat Fitzek mit dem Geld gemacht?

Die einzigen innerhalb Unserer Verfügungsmacht nicht vollständig abgezahlten Grundstücke können jederzeit wieder rückabgewickelt werden und Wir würden den größten Teil der eingezahlten Gelder zurückerhalten. Aus diesen Geldern könnten die Anleger wieder befriedigt werden. Zudem besteht ein Maschinenpark und andere erhebliche und verwertbare Sachwerte.

Erst vor drei Tagen haben Wir eine 5-Achs-CNC-Fräsmaschine erhalten, die vorgestern eingerichtet wurde. So wird auch dieser neue Staatsbetrieb (CNC-Drehen und -Fräsen) Geldmittel erwirtschaften, indem er für die Staatsangehörigen und Staatszugehörigen tätig sein kann, und nur für diese werden Wir tätig werden.

Fitzek, der immer die BRD als eine Firma bezeichnet, will sich ironischerweise selbst zum Firmenboss und Oligarchen aufschwingen. Das Problem ist: Selbst wenn die erzeugten Produkte nur an Mitglieder der Vereine verkauft würden, so müsste doch vielleicht wieder Mehrwertsteuer abgeführt und andere Steuern bezahlt werden. Wollen sie wissen was mit wiederholten Regelbrechern im Bezug auf die Zigarettenvorschriften im Königreich passiert? Sie müssen ins NeuDeutsche Bootcamp:

„Der Herr S. gab ihnen [den Beschuldigten] entgegen Unserer [Fitzeks]Empfehlung eine letzte Chance und bot an, daß diese beiden Herren mit ihm und einem anderen Souverän gemeinsam ein Programm durchzuführen hätten, welches zeitiges morgentliches Aufstehen, morgentliches kaltes Duschen, anschließenden Frühsport, klare Aufgabenzuweisungen, Kommunikationsschulung und den Umzug in ihre Nähe oder das Verlassen der Gemeinschaft beinhaltete.“

Verliert derjenige, der sich nicht dem Bootcamp und den Umerziehungsmaßnahmen aussetzen will, seine Einlagen? Willkommen im Fitzek’schen Paradies.

Wie man es dreht und wendet, das Finale der vorstellung rückt näher.

AlexBenesch
AlexBenesch
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