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Die Sicherheit in der Privatrechtsgesellschaft nach Hoppe unter realen Bedingungen (Teil 1)

Datum:


Von Alexander Benesch

Die Diskussion ist vehement, aber notwendig. Die eine Seite erklärt, ein Minimalstaat könne durchaus neben privaten Sicherheitsfirmen und dem tatkräftigen Bürger für Sicherheit und die Wahrung der Rechte sorgen. Die andere Seite ist überzeugt, jeder noch so geringfügige Minimalstaat öffne die Büchse der Pandora und wird unweigerlich wachsen und zum großen Rechtsbrecher werden. Es handelt sich nicht nur um eine Theoriediskussion, denn von diesen Gedanken ist abhängig, ob sich freiheitlich gesinnte Menschen nun entweder politisch organisieren oder das Feld den Sozialisten und anderen Freiheitsgegnern überlassen. Außerdem ist das Thema Sicherheit überlebensnotwenig und nicht gerade das Spezialgebiet der ganzen Sozial- und Wirtschaftstheoretiker.

Hans-Hermann Hoppe, der den Staat ablehnt und eine Privatrechtsgesellschaft vertritt, erklärt in seinem Buch „Der Wettbewerb der Gauner“:

„Private Sicherheitsanbieter müssen ihren Kunden daher Verträge anbieten…“

„[Sie] müssen Bestimmungen darüber enthalten, was im Fall eines Konflikts zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer passiert und was bei einem Konflikt zwischen verschiedenen Versicherern bzw. ihren jeweiligen Kunden. Und diese Fälle können nur dadurch einvernehmlich zwischen Versicherern und Versicherten geregelt werden, dass man hierfür eine von den jeweiligen Streitparteien unabhängige, beidseitig vertrauenswürdig erscheinende dritte Partei als Schlichter benennt. Und was diese dritte Partei angeht: Auch sie ist frei finanziert und steht im Wettbewerb mit anderen Schlichtern.“

Wie sähe aber die Realität aus?

Szenario 1 in der Privatrechtsgesellschaft:

Mann A wird von Mann B bestohlen. Mann A wendet sich an sein privates Sicherheitsunternehmen und verlangt die Rückgabe oder Ersatz des Diebesgutes plus eine abschreckende Strafe, um zukünftige Diebstähle unwahrscheinlicher zu machen.

Das Sicherheitsunternehmen von Mann A wendet sich an Mann B und verlangt eine Stellungnahme. Mann B kontaktiert sein privates Sicherheitsunternehmen und sagt, Mann A würde einfach nur lügen, hätte keine richtigen Beweise und wolle nur verunglimpfen. Mann B verlangt von seinem Sicherheitsunternehmen Schutz vor Mann A und dessen Sicherheitsunternehmen, sowie eine abschreckende Strafe um künftige Verleumdungen unwahrscheinlicher zu machen.
Das Sicherheitsunternehmen von dem bestohlenen Mann A kann nicht ohne weiteres anhand des Anfangsverdachts bei Mann B vorbeischauen und jenen vernehmen. Auch eine Durchsuchung der Räumlichkeiten geht nicht, denn damit ist das Sicherheitsunternehmen von Mann B überhaupt nicht einverstanden. Also fehlen dem Sicherheitsunternehmen von Mann A sowohl die Beweise als auch die Handhabe, an mehr Informationen zu gelangen.
Das Sicherheitsunternehmen von Mann A will nicht lockerlassen, weil bei Misserfolg die Kunden davonrennen würden. Genauso will Sicherheitsunternehmen B nicht lockerlassen, weil man um den eigenen Ruf und die Kundschaft besorgt ist. Die beiden Sicherheitsunternehmen können sich erst recht nicht auf einen unabhängigen Schlichter einigen. Der wüsste auch nicht, welcher Seite er glauben soll, denn ihm lägen zuwenige Informationen vor. Beide Sicherheitsunternehmen wollen vermeiden, es auf eine bewaffnete Konfrontation hinauslaufen zu lassen, denn keines von beiden Unternehmen weiß, wie gut das andere aufgestellt und bewaffnet ist. Diese Informationen unterliegen nämlich dem Firmengeheimnis. Außerdem würde die Kundschaft weglaufen, wenn man bei einer physischen Kraftprobe den Kürzeren zieht.

Mann A befürchtet, dass sich das Ganze teure Prozedere noch länger ergebnislos hinziehen wird, befürchtet dass Mann B eh schon längst die Beute verschachert und das Geld gewaschen hat. Sich an die Presse wenden bringt nichts, denn er hat ja nur einen begründeten Verdacht und die Presse will niemanden einfach so beschuldigen.

Mann A hat die Schnauze voll und wendet sich an ein anderes Sicherheitsunternehmen, das ihm von seinem Cousin unter vier Augen empfohlen wurde. Hier gibt es nicht unbedingt schriftliche Verträge und der Kunde will gar nicht so genau wissen, welche Methoden zum Einsatz kommen. Ob Mann A wirklich mit seinen Anschuldigungen recht hat, interessiert wiederum diese Firma nicht, hauptsache es wird gezahlt.

Bei Mann B gibt es plötzlich nachts Telefonterror, es landen Bilder von dessen eigenen Kindern mit ominösen Drohungen im Briefkasten neben Gewehrpatronen. Ihm wird zu verstehen gegeben, dass bald ein Gang höher geschaltet wird. Mann B hat die Schnauze voll, und wendet sich seinerseits an ein weiteres privates Sicherheitsunternehmen, das ihm schon einmal diskret bei schwierigen Fällen geholfen hat, und verlangt gegen Bezahlung, das Problem mit Mann A „ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen“.

Eines Morgens trifft ein Gewehrprojektil Mann A morgens auf dem Weg zur Arbeit tödlich in die Brust, vom Täter fehlt jede Spur. Sein Sicherheitsunternehmen ist machtlos. Die Angehörigen von Mann A sind eingeschüchtert, erwägen jedoch die weitere Inanspruchnahme des „speziellen“ Sicherheitsunternehmens um Mann B dranzukriegen. Der hat sich aber inzwischen eine neue Identität zugelegt und lebt woanders. Die Angehörigen von Mann A hoffen, dass Mann B doch noch aufgespürt werden kann.

Szenario 1 im Minimalstaat:

Der bestohlene Mann A kontaktiert sofort die Polizei und sein privates Sicherheitsunternehmen. Dieses hatte ein Sicherheitssystem installiert und verfügt über ein Überwachungskameravideo auf dem jemand zu sehen ist, der Mann B zumindest ähnelt. Das Video wird an die Polizei weitergeleitet. Die Polizei greift wegen dem Anfangsverdacht auf Daten von Verkehrskameras und auf Kommunikationsdaten von Mann B zu, was den begründeten Verdacht weiter erhärtet. Wegen dem begründeten Verdacht und der Gefahr im Verzug veranlasst die Polizei sofort eine vorläufige Festnahme und Durchsuchung sämlicher Räumlichkeiten von Mann B. Ein unabhängiger Richter ohne finanzielles Interesse an dem Fall prüft dieses Vorgehen der Polizei hinterher und hält es für konform zu den geltenden Gesetzen.

Mann B. leistet sich zwar einen Bodyguard und die Dienste eines privaten Sicherheitsunternehmens, muss sich aber zähneknirschend dem Durchsuchungsbeschluss beugen. Die Polizei weiß aus vergangenen Gerichtsakten, dass Mann B. kein anständiger Typ ist und komt bewaffnet. Der Bodyguard hat keine Lust auf einen Schusswechsel. Die Polizei findet die Beute und der Täter wird verhaftet. Sein Sicherheitsunternehmen kündigt ihm den Vertrag fristlos und empfiehlt ihm, sich einen guten Anwalt zu nehmen. Den er selbst bezahlen muss. Er wird wegen ähnlichen Vorstrafen schwer verurteilt.

Fortsetzung folgt…

AlexBenesch
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