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Das sogenannte "Gewaltmonopol" in einer freien Republik

Datum:

Alexander Benesch

Die Debatte zwischen freier Republik und staatenloser „Privatrechtsordnung“ gibt es zwar schon lange; aber im Gegensatz zu den scheinbaren wirtschaftlichen Boom-Zeiten der vergangen Jahrzehnte sind heute weitaus mehr Menschen im Westen soweit, dass sie radikale Änderungen wollen. Die Debatte lief erst vor wenigen Tagen vor einem Millionenpublikum zwischen Alex Jones und Adam Kokesh. Selbst Ron Paul scheint ein Anhänger der Privatrechtsordnung zu sein und informierte 2012 seine zahlreichen Spender und Unterstützer nicht darüber, dass er eigentlich gar nicht angetreten war für die Republikanische Nominierung, um auch zu gewinnen.

Hier auf Recentr, auf Freiwillig Frei, auf Peter Boehringers Blog und in den Büchern und Vorträgen von Hans Herrmann Hoppe läuft die Debatte tiefgreifender als im landesweiten US-Radio.

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Ein wichtiger Stein des Anstoßes ist das sogenannte „Gewaltmonopol“ des Staates. Die Argumentation für eine Privatrechtsordnung, wo laut Hoppe auch riesige internationale private Sicherheitsfirmen Krieg führen sollen, ist und bleibt recht simpel und dünn: Wer nicht will, dass jeder Hinz und Kunz, jeder Kommunist, Faschist, Monarchist und Kontrollfreak Richter und Polizei und Armee spielen darf, der betet angeblich den Gott namens „staatliches Gewaltmonopol“  an und würde intolerant wie religiöse Fanatiker gegen die armen Anhänger einer Privatrechtsordnung diskriminieren. Auf FreiwilligFrei, dem Ableger der Molyneux-Plattform FDR, heißt es aktuell:

„Die Vertreter der Idee des Gewaltmonopols üben sich dahingehend in Intoleranz, als dass sie die Gewalt (= Kräfte über das Leben) einzig einem Monopol zugestehen wollen, dass sich von jener Gewalt ernährt (und dabei nicht satt werden will), die es den Menschen nimmt.“

Hier sehen wir gleich das Problem. Diejenigen, die mit dem gruseligen Wort Gewaltmonopol um sich werfen, definieren es völlig unzureichend. „Kräfte über das Leben“ ist wohl die breiteste, schwammigste Definition, die man sich aus den Fingern saugen konnte. Nein, liebe AnCaps, die Regierungsorgane in einer freien Republik haben nicht das Recht zu entscheiden, wer sich mit wem wie oft fortpflanzen darf oder muss. Die Regierung darf genausowenig wahllos töten und einsperren, wie es 1000 profitorientierte Privatfirmen dürften, in denen es keine verlässliche Trennung gäbe zwischen Polizei, Militär, Geheimdiensten und Richtern und Henkern.

„Früher war das, was man Gott nannte, die Legitimation für Gewaltanwendung. Wer nicht an Gott glaubte, wer sich den göttlichen Regeln widersetzte, wer wagte, sich über ihn lustig zu machen, der bekam es mit dem Gewaltmonopol der Vertreter dieser Idee zu tun, der Kirche.“

Es hat Jahrhunderte und Jahrtausende gedauert und viele blutige Irrtümer und Experimente gebraucht, bis sich genügend herumgesprochen hat, dass es besser ist, einen wehrhaften Rechtsstaat zu haben als es zu erlauben, dass Dschihadis oder der Vatikan oder die SA oder Mafia-Clans soder sonstwer selber Rechtssprechung und Polizeiarbeit machen. Wenn die Autoren von FreiwilligFrei keine halbwegs klare Definition von dem ideologischen Kampfbegriff „Gewaltmonopol“ bieten, dann zeugt das bestenfalls von Anfängertum. Es kann keine solide Logik daraus folgen.

„Es ist seltsam. Alexander Benesch hat immer argumentiert, dass Waffenfreiheit das Recht auf Selbsteigentum unterstreiche und plötzlich gilt dieses Selbsteigentum nicht mehr bei der Frage, ob sich Menschen auch selbstbesitzend und darum in Konsequenz freiwillig für gesellschaftliche Modelle entscheiden dürfen sollten. […] Wenn aber Benesch argumentiert, dass man sich das gesellschaftliche Modell nicht freiwillig aussuchen dürfen solle, dann spricht Benesch den Menschen das Selbsteigentum ab und möchte es einem von ihm gewünschten Gewaltmonopol unterwerfen.“

Wie sieht das „Gewaltmonopol“ denn wirklich konkret aus in einer freien, minimalstaatlichen Republik? Keine staatliche Regierung (und auch keine private Justiz- und Sicherheitsfirma in einer Privatrechtsordnung!) darf einen Angriffskrieg nach außen führen oder willkürlich Gewalt nach innen anwenden. Der Staat ist aber nicht der einzige, der zur Verteidigung Gewalt anwenden darf.

Der Bürger einer freiheitlichen Republik hat ein Recht auf Waffenbesitz nicht nur zur Verteidigung seines persönlichen Besitzes und seiner Sicherheit, sondern, wie beispielsweise gemäß der US-Unabhängigkeitserklärung und Verfassung, auch um als Mitglied einer Bürgermiliz tätig zu sein. Erschießt der Bürger einen anderen in Notwehr, muss er eine Überprüfung durch Polizisten und einen Richter über sich ergehen lassen, die weder mit dem Schützen noch mit dem Erschossenen in Verbindung stehen.

Die Bürgermiliz ist weit größer als es die Bundestruppen sind und sie untersteht überhaupt nicht zwingend im Ernstfall der Bundesregierung, sondern nur Offizieren, denen die Milizionäre vertrauen. Ist die Bundesregierung kriminell geworden und ohne physische Gewalt nicht mehr zu korrigieren, darf die Bürgermiliz gemäß der Gründerväter die Bundesregierung gewaltsam stürzen. Klingt das noch nach einem unvernünftigen „Gewaltmonopol“ des Staates? Glaubt jemand im Ernst, dass in einer solchen Republik die Bundesregierung oder die anderen Regierungsebenen wie Götter sind, die machen können was sie wollen und ungebremst wachsen können „wie ein Tumor?“

Wie bereits gesagt, auch ein privates Sicherheits- und Justizunternehmen kann sehr wohl auch schmutzige Tricks anwenden, künstliche Krisen schüren, um die Nachfrage nach den eigenen Dienstleistungen und die Preise in die Höhe zu treiben.
Da wohl für jeden der lesen kann klar sein sollte, dass die Regierung einer freieheitlichen Republik beileibe kein echtes Monopol (100%) auf physische Gewalt hat, kommen wir nun zum Thema Justiz.

In einer Republik gibt es keine profitorientierten Richter und Staatsanwälte, sondern nur solche, die mit dem jeweiligen verhandelten Fall nicht verbunden sind und mit einem objektiven, unemotionalen Blick den Angeklagten beäugen. Die Angeklagten haben ein klar umrissenes Recht auf Aussageverweigerung, werden nicht gefoltert und haben ein Recht auf Vertretung durch einen privaten, profitorientierten Anwalt, den der Angeklagte sich auf dem freien Markt aussuchen darf.

Der Angeklagte kann außerdem private Ermittlungsfirmen vom freien Markt beauftragen, um ihm nützliche Informationen zu beschaffen. Kann der Angeklagte überzeugend demonstrieren, dass der Richter befangen ist, wird der Richter bei dem Fall durch einen anderen ersetzt. Fällt der Richter ein Urteil, das nicht dem geltenden Spielraum entspricht, wird das Urteil von einer höheren Instanz wieder einkassiert oder korrigiert.

Bei schweren Fällen kann auch eine Jury entscheiden statt dem staatlichen Richter, zusammengesetzt nach dem Zufallsprinzip aus Privatleuten. Klingt das wie die Hölle? Wollen sie wirklich statt einer solchen Justiz tausende Privatfirmen und ihre völlig unterschiedlichen Rechtsnormen und Polizisten ertragen? Muslimische Gerichtsbarkeit in Deutschland? Kommunistische?

Freilich gibt es bei der Justiz in der Republik Moral Hazard, freilich gibt es die auch bei den Privatjustizfirmen. In der Republik hat man es wenigstens mit einem genormten, statischen Ziel zu tun bei der Bekämpfung von Korruption und nicht mit einem privatwirtschaftlichen Flickenteppich wie in der Privatrechtsordnung. Sind Staatsanwälte beispielsweise nicht weisungsgebunden, können sie selbsttätig Ermittlungsverfahren gegen Politiker starten. Es kommt nur darauf an, wie diese Republik designt ist. Mit genügend Rotation und Überwachungsmaßnahmen haben es die schwarzen Schafe schwer.

Dann bleibt da noch der Punkt der Steuern. Ja, der Staat hätte in der Minimal-Republik als einziger das Recht, Steuern zu erheben und Sanktionen durchzusetzen gegen Verweigerer. Bei einem Steuersatz von 10% oder eher 3%, ohne staatliche Zentralbank und Planwirtschaft, würde ich garantiert nicht weinen. Eigentlich niemandem würden diese Steuern wehtun, insbesondere wenn es keine Einkommenssteuer gibt, sondern vielleicht nur eine Mehrwertsteuer, und diese auch nicht auf Lebensmittel etc. Wir wäre alle sowieso viel wohlhabender.

Klingt das wie die Hölle? Nein. Klingt das wie eine Luftschloss-Fantasie wo jeder den ganzen Tag vor Freude Luftsprünge macht? Nein.

Die Art und Weise, wie auf dem gruselig klingenden Begriff „Gewaltmonopol“ von Freiwillig Frei und anderen Staatsfeinden so emotional und schwammig herumgehackt wird, erinnert an eine Geisterbahn. Wir alle sollen so oft wie möglich da durchfahren, aber eine Geisterbahn ist leider keine ernsthafte Diskussion.

Die Molyneux-Anhänger haben es schon nicht leicht. Einerseits ist man voller kochender Wut gegen das scheinbare Ur-Böse, den Staat und dessen Unterstützer, andererseits muss man ja so tun als würde man über Wasser laufen können und darf keine Gewalt anwenden, um die eigene Idee durchzusetzen. Ein amerikanischer Patriot kann hingegen sich einfach auf die Verfassung und die zugrunde liegenden Ideen berufen und als Teil einer Bürgermiliz die Feinde der Freiheit bekämpfen. Also bleibt FreiwilligFrei nur die verbale Gewalt, die schlecht versteckten Beleidigungen und Unterstellungen und Anklagen, ich sei intolerant und ein Legitimierer von irrsinniger Gewalt gegen die armen AnCaps, die irrtümlicherweise behaupten, eine Privatrechtsgesellschaft entwerfen zu können, die in der Realität nicht in Chaos und Unfreiheit enden würde:

Alexander Benesch sollte nicht abgeschrieben werden. Jeder verdient eine Chance. Aber er sollte aufhören, gegen Ideen zu hetzen, die freiwillig gedacht sind und diese mitzumachen niemand ihn zwingen würde.

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