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Die Sicherheit in der Privatrechtsgesellschaft nach Hoppe unter realen Bedingungen (Teil 5)

Datum:

Alexander Benesch

Vorwort:

Die Diskussion ist vehement, aber notwendig. Die eine Seite erklärt, ein Minimalstaat könne durchaus neben privaten Sicherheitsfirmen und dem tatkräftigen Bürger für Sicherheit und die Wahrung der Rechte sorgen. Die andere Seite ist überzeugt, jeder noch so geringfügige Minimalstaat öffne die Büchse der Pandora und wird unweigerlich wachsen und zum großen Rechtsbrecher werden. Es handelt sich nicht nur um eine Theoriediskussion, denn von diesen Gedanken ist abhängig, ob sich freiheitlich gesinnte Menschen nun entweder politisch organisieren oder das Feld den Sozialisten und anderen Freiheitsgegnern überlassen. Außerdem ist das Thema Sicherheit überlebensnotwenig und nicht gerade das Spezialgebiet der ganzen Sozial- und Wirtschaftstheoretiker.

Das Modell namens Privatrechtsgesellschaft klingt oberflächlich betrachtet sehr attraktiv, wegen seiner scheinbaren Einfachheit, dem Anspruch auf totale Moralhoheit, der oft zirkulären Logik und natürlich dem Rache-Element. Selbstverständlich ist der Gedanke verlockend, den verhassten Staat an sich abzuschaffen und zuzusehen, wie sich die Unfähigen unter den Beamten und Politikern richtige Jobs suchen müssen. Trotzdem muss sich das Modell an der Realität messen lassen um zu analysieren, ob es nicht ein Himmelfahrtskommando wäre, das in mehreren neuen unfreien Staaten resultieren würde.

So dünn, dass es fast schon anorexisch ist

Eigentlich würde man erwarten, dass ein Volkswirtschaftler der ernsthaft vorschlägt, Justiz und Polizei dem freien Markt zu überlassen, Experten gefunden hätte wie Polizeichefs, erfahrene Richter, Geheimdienstler oder Armeegeneräle, die unter dem Schutz der Anonymität dem Modell der Privatrechtsgesellschaft zustimmen und überzeugend für dieses Modell argumentieren. So etwas kann Hoppe aber nicht bieten. Auch vermisst man Vertreter existierender privater Sicherheitskonzerne in Hoppes Buch, die solch ein Modell wünschen und dafür schlüssig und mit Datenmaterial argumentieren. Freilich ist wohl für die Befürworter der Privatrechtsgesellschaft an diesem Versäumnis natürlich der Staat wieder Schuld.

Hoppe definiert seine „Privatrechtsordnung“ als eine „Gesellschaft, in der jede Person und Institution ein und denselben (eingangs erläuterten) Rechtsregeln unterworfen ist“. Es gibt aber in dieser Gesellschaft kein „öffentliches Eigentum, kein Steuerprivileg und kein ultimatives Rechtsmonopol“. Es gäbe „nur Privateigentum und ein für jedermann gültiges Privatrecht“. Hoppe verlangt also einen grundsätzlichen verbindlichen Rechtekanon, der ironischerweise als ungeschriebene „Verfassung“ seiner Privatrechtsgesellschaft bezeichnet werden könnte. Er will aber jedem Unternehmer ermöglichen, Richter und Polizei und Geheimdienst und Armee zu spielen. Dieser Grundrechtekanon, nennen wir ihn Hoppes Verfassung, beinhaltet also das Eigentumsrecht, das heilige totale Freiwilligkeitsprinzip, Recht auf Leben und so weiter. Was aber wenn die privaten Polizeien und Richter und Soldaten diesen Grundrechtekanon gar nicht akzeptieren? Hoppe erklärt lapidar:

„Es wäre vermessen, die genaue Struktur der sich in einer Privatrechtsgesellschaft herausbildenden und entwickelnden ‚Sicherheitsindustrie‘ voraussagen zu wollen.“

Niemand verlangt ernsthaft hellseherische Fähigkeiten von Hoppe, aber dieses Statement und der ständige Verweis auf die generellen Vorteile marktwirtschaftlicher Organisation, die bei der Herstellung von Tischen und Autos und Glühlampen offensichtlich sind, hingegen aber bei der Produktion von Recht und Sicherheit alles andere als offensichtlich sind, reichen nicht für eine Folgenabschätzung des Experiments namens Privatrechtsgesellschaft. In Hoppes Wunschvorstellung gibt es möglichst riesige, untereinander konkurrierende Konzerne, deren Polizisten auf Menschen losgelassen werden, und irgendwie würden sich Streitparteien schon irgendwie dank Marktmechanismen über ihre jeweiligen Sicherheitsunternehmen und dritte kommerzielle Schlichter auf eine Lösung einigen.

Welcome to the jungle

In Wirklichkeit wollen Kunden und deren Sicherheitskonzerne doch meist nur gewünschte Urteile bekommen und nicht wirklich Gerechtigkeit. Wer sich eine drastische Vereinfachung des momentanen staatlichen Gesetzesdschungels von der Privatrechtsordnung erhofft, der wird enttäuscht werden. Bei Hoppe nennt sich das euphemistisch eine „größere Variabilität des Rechts, als es unter monopolistischen Bedingungen der Fall ist“. Halten sie sich fest:

katholische Produzenten bieten kanonisches Recht an, jüdische Produzenten mosaisches Recht, moslemische Produzenten islamisches Recht und nicht-religiöse Produzenten säkulares Recht. Niemand muss unter einem ‚fremden‘ Recht leben.

Recht findet nur auf diejenigen Personen Anwendung, die es tatsächlich gewählt haben. […]

Wir sollen ernsthaft zum Beispiel in Deutschland viele der größten Errungenschaften der Moderne aufgeben, nämlich die universelle und vor allem strikt verteidigte Säkularisierung des Rechts und die moderne republikanische Rechtsstaatlichkeit?

Wer unbedingt Scharia-Recht möchte, der soll gefälligst auswandern und ein Land finden, wo die Scharia gilt. Das wären im Moment u.a. Saudi-Arabien, Oman, der Jemen und Iran. Wer sich dem katholischen Vatikan-Recht unterwerfen möchte, der möge gefälligst um Asyl in der Vatikanstadt bitten oder Priester werden. Wer mosaisches Recht will, der emigriere nach Israel und plädiere dort für seine gewünschte Rechtsform. Wer Scientology-Recht will, der soll sich mit einer Rakete auf die angeblichen Planeten von „Sektor 9“ schießen lassen.

Außerdem würden sich diese verschiedenen Rechtssysteme weiter aufsplitten in Unter-Fraktionen und Unter-Unter-Fraktionen. Der eine will ein moderneres mosaisches Recht, der andere ein total orthodoxes. Der eine will ein reformistisches katholisches Recht, der andere ein mittelalterliches. Der eine eine schiitische, der andere eine sunnitische Scharia.  Willkommen im Justiz-Urwald! Versuchen sie da mal, eine Firma zu leiten die irgendetwas herstellt. Die angestellten Mitarbeiter haben Verträge bei unterschiedlichen Sicherheitskonzernen mit völlig unterschiedlichen Rechtsnormen. Die Zulieferer von Materialien und Bauteilen haben unterschiedliche Rechtsnormen, die Hersteller von Maschinen auch. Wer soll da noch durchblicken und vernünftig wirtschaften? Welcher Unternehmer soll die Anwaltskosten bezahlen, wenn 100 verschiedene Rechtsnormen beachtet werden müssen? Und obendrauf zu diesem Desaster gibt es keine halbwegs verlässliche Trennung mehr zwischen privater Polizei, Militär, Richtern und Geheimdiensten.

Bizarrerweise meint Hoppe, dass an Stelle eines wachsenden Chaos eine „Tendenz zur Rechtsvereinheitlichung“ auftreten würde. In seiner Vorstellung würden sich unterschiedliche Sicherheits-/Rechtsdienstleister bei Streitigkeiten und dem Aufeinanderprallen völlig unterschiedlicher Rechtssysteme auf einen dritten Schlichter einigen, der dann die juristische Letztinstanz sein soll. Wie soll das denn in der Praxis aussehen, wenn die Polizisten eines Kalifen mit den Polizisten einer völlig anderen Privatpolizei darum buhlen, wer denn jetzt als erster am Tatort erscheint. Der erste der eintrifft, kann nach Belieben die Spurensicherung manipulieren um das Verfahren letztendlich zugunsten des eigenen Mandanten zu entscheiden. Da freut sich der Kunde, da freut sich sein Unternehmen, da freut sich der Mufti.

In einem Staat dürfen Anwälte zwar natürlich auch Schwerverbrecher und Päderasten verteidigen, aber die Anwälte von solchen Abschaumtypen haben wenigstens nicht ihre eigene Polizei, ihre eigene Spurensicherung und Richter! In einem Staat gibt es Befangenheitsanträge gegen Richter und Jurys deren Mitglieder nach Zufall ausgewählt werden.

Der Realversuch

Wie absurd und gefährlich das Konzept namens Privatrechtsgesellschaft ist, merkt man erst so richtig wenn man durchdenkt, wie die Durchführung real aussehen würde, wie ein Land ins Chaos versinken würde, das seine (Rechts-)Staatlichkeit aufgibt. Wie soll der Übergang von Staat zu Privatrecht aussehen? Das Ganze ist dermaßen konfus und komplex, dass man komplette Bücher damit füllen könnte. Versuchen wir dennoch, ohne tausende Seiten zu schreiben, uns vorzustellen dass eine 51%ige Mehrheit in Deutschland per Referendum dafür abstimmt, den Staat komplett abzuschaffen und durch eine Privatrechtsgesellschaft zu ersetzen. Diese 51% würden natürlich argumentieren, sie schaffen ein für alle Mal den bösen Zwang ab und hätten die Moralhoheit: Nie wieder Regierungszwang, Steuern zu zahlen und sich mit der Staatsjustiz abfinden zu müssen! Hallelujah! Hosanna!

Ironischerweise und paradoxerweise zwingen dadurch aber diese 51% die anderen 49%, ihren säkularen, wehrhaften Staat aufzugeben. Wären diese 51% alles Wirtschaftstheoretiker, Anarchokapitalisten, Randroids, Molyneux-Anhänger und Leute die online Hasch über Silk-Road mit Bitcoins kaufen? Mitnichten. Da wären jede Menge Moslems dabei, Neonazis, Kommunisten, Faschisten, Verbrecher und Gestörte, die endlich ihre Fantasien ausleben wollen. Stellen wir uns vor, es gäbe nach dieser Volksabstimmung eine Übergangsphase, eine Frist bei deren Ablauf die deutsche Staatlichkeit zu Ende sein wird. Alle möglichen Leute, auch jede Menge Freiheitsfeinde, bereiten sich folglich auf den Moment vor, an dem die deutsche Polizei, die Justiz und die Parlamente aufhören, tätig zu sein.

Eine Unzahl privater Sicherheitsunternehmen wird gestartet, auch jede Menge sehr kleiner Betriebe. Wer will jenen denn vorschreiben, eine Mindestgröße zu haben? In vielen von den großen Sicherheitsunternehmen heuern aber sofort Leute „mit Erfahrung“ an, Leute die noch bis Fristende Staatspolitiker sind, Staatsanwälte, Agenten, Polizeichefs, Polizeibeamte, Staatsbanker, Militäroffiziere, Soldaten etc.

Bestimmt gibt es dann auch solche Sicherheitsunternehmen mit Ex-Staatsbeamten, die darauf hinarbeiten wollen, den deutschen Staat wieder zu re-etablieren. Wilkommen im Chaos. Auch Faschisten, Kommunisten, Molems, fanatische Christen und andere Sektierer machen ihre privaten Sicherheitsunternehmen auf mit ihren eigenen Rechtsordnungen. Auch ausländische Regierungen machen in Deutschland verdeckt über Frontmänner Sicherheitsunternehmen auf. Leute mit „Erfahrung“.

Tritt dann der Moment des staatlichen Endes ein, geht’s erst richtig los. Fanatische Moslems können nicht wiederstehen, Teile von Großstädten zu ihrem Staatsterritorium zu erklären und die unwilligen non-muslimischen Bürger rauszuschmeißen. Dort herrschen Khalifen und Scharia-Gerichte. Kommunisten starten den lange vorbereiteten Totalstreik und die Ausrufung der Räterepublik, wo immer sie können. Man arbeitet mit russischen Agenten zusammen. Faschisten in den ehemaligen neuen BRD-Bundesländern holen sich Gebiete und patroullieren, etablieren ihre Regierung und planen, nicht nur die nach dem zweiten Weltkrieg verlorenen Ostgebiete zurückzuerobern, sondern auch das Deutsche Reich oder das Dritte Reich wiederaufleben zu lassen. Hunderttausende Spinner ziehen in diese von Faschisten besetzten Gebiete. Jeder gegen Jeden. Sicherheitsunternehmen und neu entstandene Regierungen kämpfen gegeneinander oder schachern zumindest gegenseitig misstrauisch um Gebiete. Wer bekommt das Rheinland? Wer die Städte Hamburg, Bremen und Bremerhaven?

Willkommen in der Hölle. Ausländische Regierungen können eingreifen und diverse Gebiete zum vermeintlichen „Schutz der Bürger dort“ besetzen. Selbst wenn in Gebieten halbwegs Ordnung herrscht, kommen einfach anonyme Störkommandos von woanders her und destabilisieren, damit die Bevölkerung dort bald Staat und harte Ordnung fordert. Das Ergebnis: Anstatt einer Privatrechtsgesellschaft entstehen neue, unfreie Staaten.

Fazit

Das Dilemma, wie man dafür sorgen soll, dass keine Gauner politische Macht bekommen, braucht vielfältige Lösungen. Moderne Technologie kann dabei helfen. Die Neurologie und Psychiatrie kommen immer häufiger zusammen und entwickeln Hirn-Screening-Methoden, die laut deutschen und britischen Wissenschaftlern Soziopathen, Psychopathen und Narzissten sicher erkennen können. Der Psychologe Hans-Joachim Maaz stimmte mir zu, dass ein solches Screening eine denkbare Voraussetzung für ein staatliches Amt wäre, genauso wie ein Polizeianwärter heutzutage auch erst alle möglichen gesundheitlichen und eignungstechnsichen Prüfungen über sich ergehen lassen muss.

Auf Technik alleine zu vertrauen, wäre natürlich nicht weise. Man kann lernen, Betrüger, Psychos und Hochstapler von anständigen Leuten auch ohne High Tech zu unterscheiden. Je weiter man den Staat auf ein Mindestmaß zurückschraubt und transparenter macht, je mehr man die Kontrollfreaks zurückdrängt, umso mehr Raum gibt es für die Menschen, sich zu entfalten, ihre psychischen Mängel, ihren Ballast und Probleme zu verarbeiten. Wer immer noch meint, faul und kriminell sein zu können, wird die Konsequenzen dieses Verhaltens tragen müssen. Es gäbe die Möglichkeiten, Psychopathen  davon abzuhalten, Ämter und mehr Macht durch zu bekommen als ein normaler Bürger durch seine Rechte besitzt.
Die wahre Ursache all der Probleme steckt in den Köpfen der Menschen. Ohne Schulzwang und andere Einmischungen gäbe es Raum zum Atmen und es wird verhindert, dass neue Kinder neue Schäden davontragen. Eine reine ideologische oder rein marktwirtschaftliche  Herangehensweise für Recht und Sicherheit ist einfach viel zu kurz gedacht.

AlexBenesch
AlexBenesch
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