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Britischer SAS-Scharfschütze soll verurteilt werden wegen unerlaubtem Besitz einer Handfeuerwaffe zu Hause

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Der britische Sergeant Danny Nightingale war Jahre lang Scharfschütze der Spezialeinheit SAS mit Einsätzen im Irak und Afghanistan. Solange er für die Regierung auf Menschen schoss, war alles in Ordnung; als die Polizei bei im Zuhause jedoch eine Handfeuerwaffe fand, begann für ihn das Unheil, denn selbst an der Waffe ausgebildete Soldaten dürfen privat keine Handfeuerwaffen oder Gewehre besitzen. Das Massaker in Woolwich von 2 radikalislamischen Terroristen an einem Soldaten betonte erst kürzlich die unhaltbare Situation verteidigungsunfähiger Bürger, die tatenlos herumstanden und die unbewaffnete Polizei riefen die dann erst bewaffnee Spezialisten  herbeifunkte.

Seit Jahren kämpft Nightingale vor Gericht um eine möglichst milde Strafe, da er trotz den bizarren Gesetzen gegen privaten Schusswaffenbesitz eine Handfeuerwaffe mit eingravierter Widmung und 300 Schuss Munition bei sich zu Hause in einer Box lagerte. Im vergangenen November erhielt er 18 Monate Haft, die kurz darauf auf 12 Monate reduziert und zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dann hieß es überraschenderweise, dass  das Urteil aufgehoben und ein neuer Prozess begonnen werden solle.

Nightingale versucht es nun mit der Behauptung, dass jemand anderes ihm die Waffe untergeschoben hätte und seine frühere Aussage, es handle sich schlicht um ein Souvenir, ein Irrtum sei und auf einer Gedächtnisstörung basiere.
Beim Militärgericht lautete der Vorwurf, der ausgebildete Soldatenprofi hätte „die Öffentlichkeit gefährdet“.

Solche Fälle gibt es in Großbritannien immer wieder: Ein ehemaliger Soldat fand vor Jahren eine fremde Schusswaffe in seinem Garten, übergab sie der örtlichen Polizeistation, wurde prompt verhaftet und von einer Jury verurteilt. Den Mann erwarteten 5 Jahre Haft, da die drakonischen Waffenkontrollgesetze vorschreiben, dass ein Bürger eine Schusswaffe nicht einmal anfassen kann ohne des „Besitzes“ angeklagt zu werden.

Trotz der Tatsache, dass die Polizei von Surrey ein Flugblatt verteilte, in dem sie die Menschen dazu ermutigte „gefundene Schusswaffen zu melden“, sagte der Staatsanwalt zu Clark, dass seine ehrlichen Absichten irrelevant seien und dass der Besitz einer Schusswaffe eine Anklage wegen „Gefährdungshaftung“ nach sich ziehe.

„Einfach nur weil sich die Waffe in seinem Besitz befand, war er schuldig im Sinne der Anklage, und er hat keinerlei rechtliche Verteidigungsmöglichkeit gegen dieses Urteil,“

hieß es. Ein Englishman im Seniorenalter versuchte vor Monaten, auf seinem Grundstück marodierende Eichhörnchen abzuschießen. Er durfte aber nur legal ein Luftgewehr besitzen was dazu führte, dass ein Eichhörnchen trotz mehrerer Treffer mit dem Luftgewehr immer noch lebte und ein neugieriger Nachbar die Polizei rief. Das Vieh ging in die Notaufnahme einer Tierklinik und der Mann bekam eine Anzeige.

AlexBenesch
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