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Bund-Länder-Kommission zur NSU-Mordserie: 60 Versäumnisse und Aktenvernichtung „kein Systemversagen“

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Am zweiten Tag der Innenministerkonferenz in Hannover hat die Bund-Länder-Kommission zum Rechtsterrorismus ihren Abschlussbericht zur NSU-Mordserie vorgelegt. Die Kommission beharrt darauf, der Einsatz von V-Leuten wäre „unverzichtbar“.

Kommissionsmitglied und Strafrechtsexperte Eckhart Müller erklärte:

„Es gab kein komplettes Systemversagen.“

An rund 60 Stellen hätte es dennoch „Versäumnisse“ gegeben. Die großangelegten Aktenvernichtungen lösten vor Monaten einen Skandal aus. Die Komission möchte für V-Männer einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit Staatsanwaltschaften Verfahren wegen schwerer Straftaten wie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung einstellen können.

Geheimdienste sind nicht dem sogenannten Legalitätsprinzip verpflichtet, was bedeutet sie sind nicht verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangen. V-Personen sind keine klassischen Angestellten des Verfassungsschutzes; ihre Tätigkeit wird geregelt durch das „Verpflichtungsgesetz nichtbeamteter Personen“. Mit seiner Unterschrift schwört der Verbindungsmann, strengste Verschwiegenheit selbst gegenüber Polizei und Gerichten zu wahren und konspirative Vorschriften einzuhalten.

Ein widersprüchlicher Wust an Regelungen gibt den Geheimdiensten erheblichen Spielraum. Offiziell darf das BfV  nicht zu Handlungen verleiten und niemanden zu Handlungen nötigen, die extremistische Aktionen unterstützen. Der niedersächsische Landestag legte jedoch beispielsweise fest, was alles straffrei im Zuge des Kampfes gegen Rechts begangen werden darf:

Die Fortführung einer verfassungsfeindlichen Partei oder Vereinigung, die Verbreitung deren Propagandamittel und sogar die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Gleichzeitig darf eine V-Person aber nicht zu entscheidenden Vorgängen beitragen oder maßgeblich Einfluss auf das beobachtete Objekt nehmen. Es ist in den meisten Bundesländern sogar erlaubt, Jugendliche, Ärzte und Abgeordnete anzuwerben.

Die Prozessdauer wird auf mehr als zwei Jahre veranschlagt, die Gerichtstermine sind schon bis ins Jahr 2014 hinaus festgelegt. Beate Zschäpe werden die 10 Morde des NSU zur Last gelegt, obwohl sie an keinem der Tatorte von Zeugen gesehen wurde.

Zwischenstand Zum NSU Prozess – Vortrag Jürgen Elsässer:

AlexBenesch
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