Alex Benesch
In einer FDP-Freising-Pressemitteilung heißt es:
Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine weitere Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Mehrheit der deutschen Bundesländer sollen die Waffenbehörden in Zukunft im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) auch Informationen beim Verfassungsschutz einholen. Dies bedeutet eine weitere massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte rechtstreuer Waffenbesitzer.
Vorgeblich soll mit dieser Überprüfung durch den Verfassungsschutz der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum eingedämmt werden. Tatsächlich wird mit dieser völlig überzogenen Maßnahme vom Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei bei der Aufklärung der NSU-Morde abgelenkt. Bisher konnte für keine der nach diesen Morden sichergestellten Waffen nachgewiesen werden, dass es sich um eine legale Waffe gehandelt hat.
Auf Initiative der bayerischen FDP hat das Bundesland Bayern gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt. Die Beratung durch den Bundestag steht noch aus. Als selbstbewusste Bürger dieses Landes müssen wir eine solche nachrichtendienstliche Durchleuchtung ablehnen.Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen sind kein Fall für den Verfassungsschutz!