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Das Grundrecht auf Schusswaffenbesitz in den USA: Kein Spielzeug, kein Relikt

Datum:

Von Alexander Benesch

1.) Der zweite Verfassungszusatz – Ein politischer Football oder ein wichtiges Element des modernen Staatswesens?

Kaum ein Grundrecht in der Bill of Rights polarisiert so stark wie der zweite Verfassungszusatz. Wo das Recht auf freie Meinungsäußerung oder der Schutz vor ungerechten Verfahren sofort einleuchtend erscheint als fundamentaler Stützpfeiler einer freien Republik, wird das Recht auf privaten Waffenbesitz eher als politischer Football instrumentalisiert oder grundsätzlich missverstanden. Es handelt sich bei den Männern, die den zweiten Zusatzartikel geschaffen hatten, immerhin um einige der fähigsten und gebildetsten Staatsmänner und nicht etwa um Karikaturen, die sich die Wahlspenden einer ominösen „Waffenlobby“ zu eigen machen wollten.

Es handelt sich auch nicht um eine beliebige juristische Frage, sondern um eine Frage mit außerordentlicher Bedeutung für das moderne Staatswesen. Waffengewalt ist, unbestreitbar, aus der Politik nun einmal nicht wegzudenken, jede Regierung benützt sie in der Innenpolitik und Außenpolitik als Werkzeug. Im Folgenden soll nun untersucht werden, was die ursprünglichen Absichten hinter der Entstehung des zweiten Zusatzartikels gewesen waren und ob dem festgelegten Rahmen Rechnung getragen worden ist. Die Befürworter des Rechtes aller freien Bürger auf Waffenbesitz befinden sich in den Vereinigten Staaten von Amerika wieder stark im Aufwind. Der zweite Verfassungszusatz lautet wie folgt:

„A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.“

Verständlicherweise ist es nicht ausreichend, den Wortlaut des zweiten Verfassungszusatzes außerhalb jeglichen Kontextes zu betrachten und semantische Debatten auf Basis selbst bestimmter Interpretationen von Begriffen wie „militia“, „well regulated“ oder „to bear arms“ zu führen. Die obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten sind beauftragt, die Einhaltung der in der Verfassung festgehaltenen Rechte zu bewahren; folglich müssen sie die Ausführungen der Väter der Verfassung und der Bill of Rights berücksichtigen. Im Fall Cohens gegen Virginia im Jahr 1821 hielt der oberste Gerichtshof fest:

“Die Meinung der Federalists ist immer als von großer Authorität betrachtet worden. Es ist ein vollständiger Kommentar über unsere Verfassung und alle Parteien berufen sich bei den Fragen darauf, welche von diesem Instrument ins Leben gerufen wurden…“

The U.S. Supreme Court in Cohens v. Virginia (1821)

1.1) Das Recht auf Selbstverteidigung ist ein selbst-evidentes Naturrecht

“Widerstand gegen plötzliche Gewalt, für die Bewahrung nicht nur meiner Person, meiner Gliedmaßen und meines Lebens, sondern auch meines Besitzes, ist ein unabstreitbares Naturrecht welches ich niemals aufgegeben habe und welches ich vielleicht gar nicht aufgeben könnte.“

John Adams, Boston Gazette,  5. September 1763 [1]

Während den Gerichtverfahren um die Begriffsdefinitionen und Kommata im zweiten Zusatzartikel der US-Verfassung wird von Beobachtern und Kommentatoren bisweilen der grundlegendste Konsens vergessen. In der Unabhängigkeitserklärung wird festgehalten, dass die Bürger “mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet” sind; die Autoren hielten “diese Wahrheiten für selbst-evident”. Die Verfassung und die Bill of Rights stellten für die Gründungsväter also nicht die von der Regierung an die Bürger verliehenen Rechte dar; die Gesetze sollten hingegen die natürlichen, gottgegebenen Rechte der Menschen bewahren. Eines davon ist das Recht auf Selbstverteidigung.
Laut verschiedenen Schätzungen wurden alleine im 20. Jahrhundert bis zu 200 Millionen Menschen Opfer von Regierungen. In den allermeisten Fällen ging dem Völkermord eine systematische Entwaffnung der designierten Opfer voraus. Zum Opfer kann sowohl ein reicher Unternehmer als auch ein sparsamer Arbeiter werden, gleichermaßen ein Mensch mit “linksliberalen” oder “rechtskonservativen” Einstellungen. Die Schusswaffe ermöglicht eine Machtbalance, welche konventionelle Waffen nicht bieten.

Frauen können sich beispielsweise mit einer Handfeuerwaffe sehr wohl gegen einen physisch sehr starken Räuber, Serienkiller oder Vergewaltiger zur Wehr setzen. Notorisch schlecht ausgerüstete Kleinkriegsverbände haben sich bekanntermaßen wieder und wieder als sehr effektiv gegen stehende, konventionelle Armeen behaupten können.

Erfahrung und der gesunde Menschenverstand machen deutlich, dass die strikte Trennung zwischen Soldaten und Bürgern illusorisch, gar gefährlich ist. Leider verstecken Regierungen hinter der Trennung von militärisch und zivil meist nur unbegründete Verbote für Bürger. Zivilisten sind praktisch immer direkt von Kriegen betroffen. Regierungen zielen auf gegnerische zivile Infrastruktur ab um den gesamten Feind zu lähmen. Regierungen verpflichten auch nach eigenem Gutdünken ihre Zivilbürger in nullkommanichts für einen Kriegdienst.

Ein modernes Armeehandbuch aus der Schweiz, ein Land mit einem vergleichbaren Miliz-System wie die USA, erklärt dass nach einer Niederlage der regulären Armee die Reste der Soldaten zusammen mit den Bürgermilizen Kleinkriegsverbände bilden müssen um eine Besatzungsmacht letztendlich doch noch zu besiegen.

Heute liegt Israels Armeehaushalt bei jährlich umgerechnet 18.7 Milliarden Dollar pro Jahr (9.4 Prozent des Brutttoinlandsproduktes) und alle Männer über 18 Jahren müssen einen Militärdienst ableisten. Die Geschichte des Aufstandes im Warschauer Ghetto war eine Geschichte von Juden mit Schusswaffen. Aaron Zelman, Direktor der amerikanischen Organisation Jews for the Preservation of Firearms Ownership (JPFO) betont, dass jeder Genozid im 20. Jahrhundert, beginnend in Armenien und zum Ende hin in Ruanda, nach einer Entwaffnung der zur Auslöschung bestimmten Bevölkerungsgruppe geschehen war. Laut den Schätzungen die im Buch “Black Book of Communism” veröffentlicht wurden, liquidierten die Sowjets über 30 Millionen Menschen aus ihrer eigenen Bevölkerung, die kommunistischen Chinesen über 60 Millionen. Auch wenn akkurate Schätzungen notorisch schwierig zu erstellen sind, werden die generellen Dimensionen zweifellos anerkannt. [4] In beiden Regimen fanden sich Schusswaffen, wie anderswo auch, fast ausschließlich in den Händen der Regierungstruppen und Polizeieinheiten.

Die amerikanischen Gründungsväter erkannten als zentralen Grund für den Waffenbesitz offensichtlich nicht das Abschießen von angreifenden Wildtieren oder das persönliche Vergnügen am Schießstand, sondern die Verteidigung gegen innere und äußere Feinde gleichermaßen; gegen jeden der die natürlichen, gottgegebenen und unter anderem in der Verfassung und Bill of Rights niedergeschriebenen Rechte und Freiheiten aufzuheben versucht.

1.2) Entstehung des zweiten Verfassungszusatzes – Ein individuelles Recht für einen kollektiven Zweck

1.2.1) Die Bill of Rights

Auch nachdem die Verfassung ausgearbeitet und vorgeschlagen worden war, wurde um ihre Ratifizierung in der bestehenden Form gerungen. Die sogenannten Anti-Federalisten fürchteten, dass die Verfassung nicht ausreichen würde um die Rechte der Bürger zu schützen. Robert Yates erklärte unter dem Pseudonym Brutus im Anti-Federalist Nummer 84, dass eine Regierung ohne expliziten Grundrechtekatalog sich zu leicht in eine Tyrannei verwandeln könne. Die Federalisten waren den Bürgerrechten nicht abgeneigt, hielten jedoch eine solche Bill of Rights schlicht für unnötig angesichts der Existenz der Bürgermiliz. Alexander Hamilton, der Autor des Federalist Nummer 84, fürchtete dass eine derartige Auflistung im Nachhinein als die einzigen Rechte der Bürger aufgefasst werden könnte. Letztendlich wurde dieser Einwurf durch einen neunten Zusatzartikel adressiert:

“Die Aufzählung in der Verfassung von bestimmten Rechten soll nicht benutzt werden um andere Rechte des Volkes vorzuenthalten oder herabzusetzen.”

Zwar wurde die Verfassung dennoch verabschiedet, aber durch den Massachusetts-Kompromiss wurde der Grundstein für die Bill of Rights gelegt. Beide Gruppen sahen in der Miliz eine Bürgerarmee, welche immer mächtiger als eine Bundesarmee der Regierung sein würde.

1.2.2) Der zweite Zusatzartikel

Der zweite Zusatzartikel der Bill of Rights durchlief mehrere Revisionen; am 17. August 1789 wurde folgende Version im Journal des Repräsentantenhauses festgehalten:

“Eine wohlregulierte Miliz, bestehend aus dem Volke, die beste Sicherheit eines freien Staates darstellend, das Recht der Bürger Waffen zu besitzen und zu führen soll nicht verletzt werden; aber keine Person mit religiösem Skrupel soll gezwungen werden, Waffen zu führen.”

Der zweite Zusatzartikel wurde modifiziert als Resultat von Debatten über die Gefahren für die Miliz durch den Missbrauch der Klausel über religiösen Skrupel. Großbritannien hatte versucht, die Miliz zu Beginn der amerikanischen Revolution mit einer vorgeschobenen Argumentation über “religiösen Skrupel” zu zerstören. Am 4. September stimmte der Senat für eine größere Änderung des zweiten Zusatzartikels; sowohl die Definition der Miliz als auch der religiöse Vorbehalt wurde gestrichen:

“Eine wohlregulierte Miliz, die beste Sicherheit eines freien Staates darstellend, das Recht der Bürger Waffen zu besitzen und zu führen soll nicht verletzt werden.”

Folgende Version wurde letztendlich an die Bundesstaaten zur Ratifizierung übermittelt:

“Eine wohlregulierte Miliz, notwendig für die Sicherheit eines freien Staates, das Recht der Bürger Waffen zu besitzen und zu führen soll nicht verletzt werden.”

Tench Coxe, ein Freund von James Madison, kommentierte über das Recht auf Waffenbesitz wie es in Madisons erstem Entwurf für die Bill of Rights niedergeschrieben war, dass private und nicht etwa zum Staatseigentum gehörende Waffen von Bürgern besessen und geführt werden dürfen.

„Die Bürger werden von dem Artikel in ihrem Recht bestätigt, ihre privaten Waffen zu besitzen und zu führen.“

Tench Coxe, Federal Gazette, 18. Juni 1789

Die Bill of Rights die Madison am 8. Juni vorgeschlagen hatte, bestand nicht aus numerierten Zusatzartikeln für die Verfassung; die Rechte sollten hingegen in die bestehende Verfassung eingefügt werden. Das Recht auf den Besitz und das Führen von Waffen sollte nicht in Artikel 1, Absatz 8 eingefügt werden, wo die Macht des Kongresses über die Milizen festlegt wird. Der Satz der später zum zweiten Verfassungszusatz wurde, sollte ursprünglich in Absatz 9 des ersten Artikels eingefügt werden, zwischen den Klauseln 3 und 4 nach dem Verbot der Aufhebung von Habeas Corpus, dem Verbot von Parlamentsverurteilungen und dem Verbot von Verurteilungen nach rückwirkenden Strafgesetzen. Alles davon waren individuelle Bürgerrechte, die dem Individuum zugestanden wurden als eine Verteidigung gegen die Regierung. Samuel Adams zählte bei der Versammlung zur Ratifizierung der Verfassung in Massachusetts im Jahr 1788 explizit das individuelle Recht auf Waffenbesitz zu den unveräußerlichen Grundrechten:

“Jene Verfassung soll niemals in einer Weise interpretiert werden die den Kongress dazu authorisiert, die gerechte Freiheit der Presse oder die Gewissensfreiheiten (check rights of conscience) zu verletzen; oder zu verhindern dass die Bürger der vereinigten Staaten, welche friedfertige Bürger sind, ihre eigenen Waffen besitzen.”

Ebenso hatte sich Thomas Jefferson im Juni 1776 deutlich ausgesprochen:

“Keinem freien Mann soll jemals der Gebrauch von Waffen verwehrt werden.”
Vorgeschlagene Verfassung, Virginia, Juni 1776

In dem Bericht eines bipartisanen Unterausschusses des US-Senats vom Februar 1982 wurden die Ergebnisse einer Untersuchung des zweiten Verfassungszusatzes präsentiert:

“Die Schlussfolgerung ist folglich unausweichlich dass die Geschichte, das Konzept und die Formulierung des zweiten Zusatzartikels der Verfassung der vereinigten Staaten, sowie dessen Interpretation von jedem wichtigen Kommentator und Gericht innerhalb des ersten halben Jahrhunderts nach der Ratifizierung, zeigen dass was geschützt wird, das individuelle Recht eines Privatbürgers ist, Schusswaffen auf eine friedfertige Weise zu besitzen und zu führen.” [1]

Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit hielt im Jahr 2001 fest, dass sich die Formulierung “Waffen führen” keineswegs ausschließlich auf einen Dienst an der Waffe im militärischen Sinne beschränkt:

“Es gibt zahlreiche Beispiele bei denen die Phrase “Waffen führen” benutzt wird um das Tragen von Waffen durch einen Zivilisten zu beschreiben. Frühe verfassungsrechtliche Regelungen oder Erklärungen von Rechten in mindestens zehn verschiedenen Staaten sprechen von dem Recht des ‘Volkes’, ‘Waffen zu führen zu ihrer eigenen Verteidigung und zur Verteidigung des Staates’, oder gleichbedeutende Worte, dadurch wird unabstreitbar reflektiert dass bei gewöhnlicher Verwendung “Waffen führen” in keiner Weise beschränkt gewesen war auf das Führen von Waffen im Militärdienst.” [2]

In den Jahren 2001 und 2004 veröffentlichte das Justizministerium unter John Aschcroft  Memoranden, laut dem der zweite Zusatzartikel das individuelle Recht auf das Führen von Waffen garantiere. [3] [4]

1.3) Die Miliz laut Definition der Gründungsväter

In den Debatten wird häufig eine definitive Unterscheidung zwischen der Summe der freien, individuellen Privatbürger und den Mitgliedern der Milizen vorgenommen; diese Trennung war jedoch nicht von den Vätern der Verfassung und der Bill of Rights vorgesehen gewesen. James Madison definierte eine Miliz als „Bürger mit Waffen in ihren Händen, kommandiert von Männern die aus den eigenen Reihen ausgewählt wurden, kämpfend für ihre gemeinsamen Freiheiten, vereint und angeführt von Regierungen welche ihren Zuspruch und ihr Vertrauen besitzen“. [1] Eine Miliz wählt ihre Offiziere und soll sich nur von Regierungen leiten, welche das Vertrauen und den Zuspruch der Bürger haben. Am 28. Juli 1789 erhielt das Repräsentantenhaus eine Version des zweiten Verfassungszusatzes, in dem festgehalten wurde dass eine Miliz “zusammengesetzt aus der Gesamtheit des Volkes” sein solle. George Mason fragte:

„Wer ist die Miliz? Sie bestehen jetzt aus dem gesamten Volk, ausgenommen ein paar öffentliche Amtsträger.“
Versammlung zur Ratifizierung der Verfassung in Virginia, 16. Juni 1788

In seiner Erklärung der „essentiellen und unveräußerlichen Rechte des Volkes“, welche später von der Ratifizierungsversammlung in Virginia 1788 übernommen wurde, hielt Mason fest dass „das Volk ein Recht hat, Waffen zu besitzen und zu führen; dass eine wohl-regulierte Miliz, zusammengesetzt aus der Gesamtheit des Volkes, trainiert an Waffen, (..) die angemessene, natürliche und sichere Verteidigung eines freien Staates [ist].“

Melancton Smith, ein New Yorker Delegierter des Kontinentalkongresses, definierte eine Miliz, “insofern richtig gebildet”, als “das Volk selbst”. “Alle Männer die in der Lage sind, Waffen zu führen” zählen dazu. Um Freiheit zu bewahren sei es notwendig dass die “Gesamtheit des Volkes immer Waffen besitzt und gleichermaßen gelehrt wird, besonders in jungen Jahren, wie man sie benutzt.” Der “Geist der eine selektive Miliz anstrebt, muss von einem wahrhaftig anti-republikanischen Prinzip beeinflusst sein.” [2]

Neben der regulären Armee aus Voll- und Teilzeitsoldaten wie in allen anderen Ländern, sollten die freien Bürger der vereinigten Staaten also zusätzlich noch ihre eigenen Waffen besitzen um im Notfall die Union vor inneren und äußeren Feinden zu beschützen. Kein Staat kann sich eine Armee leisten, welche zu viele Ressourcen benötigt; die Bürger-Miliz kann sich jedoch selbst erhalten und versorgen. Ein Vollzeitsoldat kann nicht gleichzeitig andere wichtige Berufe ausüben, ein freier bewaffneter Staatsbürger hingegen schon. Alexander Hamilton, der die Miliz ebenfalls als die Gesamtheit der Bürger bezeichnete, betrachtete laut seinen Ausführungen im Federalist No. 29 größere Regierungskontrolle über die Milizen als schädlich:

„Das Unterfangen, die gesamte Miliz in den vereinigten Staaten zu disziplinieren, ist gleichermaßen aussichtslos wie es schädlich wäre wenn dessen Durchführung möglich wäre….
Wenig mehr kann vernünftigerweise erstrebt werden im Bezug auf die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, als dass sie anständig bewaffnet und ausgerüstet ist.“

Hier haben wir eine wichtige Aussage die uns nahelegt, welche Bedeutung dem Begriff “well-regulated” beizumessen ist. Er bezeichnet geichermaßen die essentielle Ausrüstung, die gesunde Moral und die Intaktheit einer Kommandostruktur. Tench Coxe betonte, dass die Miliz nicht als eine Zweitarmee konzipiert worden war, sondern hingegen als eine Ansammlung von eigenständige Verbänden, die beim Vorhandensein eines inneren Feindes im Land einen effektiven Kontrollmechanismus darstellen um die Machtbalance aufrecht zu erhalten:

“Die Milizen, welche der effektive Teil der Gesamtbevölkerung sind, werden viele Truppen ziemlich unnötig machen. Sie werden eine effektive Kontrolle über die regulären Truppen formen und werden generell genügen um jene zu überwältigen.”
Tench Coxe, Delegierter des Kontinentalkongresses, 21. Oktober 1787

Im Fall United States gegen Emerson wurde festgehalten, dass das individuelle Recht auf Waffenbesitz unabhängig von der Einrichtung der Miliz existiert und für selbige eine unveräußerliche Grundlage darstellt:

“Falls der Zusatzartikel tatsächlich bedeuten würde, was die Befürworter des Kollektivrechts behaupten, dann würde es im Text heißen ‘eine wohlregulierte Miliz, notwendig für die Sicherheit eines freien Staates, das Recht des Staates Waffen zu besitzen und zu führen, soll nicht beeinträchtigt werden.’ Dies ist jedoch nicht was die Gestalter des Zusatzartikels geschrieben hatten. Die deutliche Sprache des Zusatzartikels, ohne abschwächende Folgerungen, zeigt dass es nicht die Funktion des Nebensatzes gewesen war das Recht einzuschränken, sondern zu zeigen warum es geschützt werden muss. Das Recht existiert unabhängig von der Existenz der Miliz. Wenn dieses Recht nicht geschützt sein würde, dann wäre die Existenz der Miliz und folglich die Sicherheit des Staates in Gefahr.” [3]

2.) Der kollektive Zweck des zweiten Verfassungszusatzes: Schutz vor Invasion,  Aufständen, Tyrannei und Verbrechen

Der zweite Verfassungszusatz lässt sich wohl am Besten umschreiben als ein individuelles Recht für individuelle und kollektive Zwecke.

2.1) Invasion und Aufstände

Die Bundesregierung kann die Miliz laut Artikel I Sektion 8 der Verfassung für die folgenden Zwecke einsetzen

“…um die Gesetze der Union durchzusetzen, Aufstände zu unterdrücken und Invasionen abzuwehren.”

Selbstverständlich sollten bei unrechtmäßigen Aufständen im Inland und bei Invasionen durch fremde Mächte die Milizen Seite an Seite mit den Bundestruppen kämpfen. Alexander Hamilton schrieb:

“Die Macht zur Regulierung der Miliz, sowie zum Kommandieren ihrer Dienste in Zeiten von Aufständen und Invasionen, sind natürliche Begebenheiten für die Pflichten der Beaufsichtigung der allgemeinen Verteidigung und der Überwachung des inneren Friedens in der Konföderation.” [1]

Die Vormachtstellung der britischen Marine während des Revolutionskrieges konnte den Nachteil, der durch die ungenügenden Landstreitkräfte der Krone entstanden war, nicht aufwiegen. Die einzelnen Kolonien verteidigten sich durch die eigenen Milizen und jene waren trotz geringerer Ausbildung und verminderter Einsatzreichweite u.a. siegreich bei den Schlachten von Concord, Bennington und Saratoga. Die reguläre Armee wurde erst im Juni 1775 geschaffen und kämpfte Seite an Seite mit den Milizen, insgesamt bis zu 250.000 Mann.

2.Tyrannei

Federalist Noah Webster bewies einen treffenden Scharfsinn in seinen Ausführungen über das individuelle Recht auf Waffenbesitz als Kontrollmechanismus gegenüber der Tyrannei:

“Tyrannei ist die Ausübung von Macht über einen Menschen, welche nicht durch das Gesetz gerechtfertigt oder notwendig für die öffentliche Sicherheit ist. Eine Bevölkerung kann niemals seiner Freiheiten beraubt werden, wenn in ihren eigenen Händen eine Macht verbleibt, die ausreichend gegenüber jeglicher anderen Macht in dem Staate ist. Die höchste Macht in Amerika kann keine ungerechten Gesetze durch das Schwert durchsetzen; weil die Gesamtheit der Bürger bewaffnet ist und eine Macht darstellt welche jeglichen Verband an regulären Truppen übertrifft der, unter jedem Vorwand, in den vereinigten Staaten aufgestellt werden könnte.” [1]

Man beachte besonders den Hinweis darauf, dass eine Bundesregierung mit niederen Absichten durchaus leere Vorwände für die Aufstellung und den Einsatz von Bundestruppen anführen kann. Anders als viele obrigkeitshörige Staatstheoretiker seiner Zeit erklärt Noah Webster offen, dass in tyrannischen Staatsformen häufig der Zwang zum notwendigen Übel geheuchelt wird und der Zweck eben doch nicht die Mittel heiligt. Der führende Federalist James Madison schrieb seine Berechnungen über die Zahlenverhältnisse zwischen regulären Armeen und der Miliz nieder:

“Die höchste Zahl, laut der besten Berechnung, bei der eine stehende Armee in einem Land unterhalten werden kann, überschreitet nicht ein Hundertstel der gesamten Anzahl an Seelen oder den 25. Teil der Anzahl aller die in der Lage sind, Waffen zu führen. Diese Proportion würde in den vereinigten Staaten zu keiner Armee von mehr als 25 oder 30 Tausend Männern gereichen. Diesen würde eine Miliz von beinahe einer halben Million Bürgern mit Waffen in deren Händen gegenüberstehen.” [2]

Das Federalist Paper Nummer 51 ist eines der am weitesten Verbreiteten; es nimmt eine Schlüsselrolle ein bei den Ausführungen über Gewaltenteilung als Versicherung gegen Tyrannei:

“Bei der Bildung einer Regierung die von Menschen über Menschen durchgesetzt werden soll, liegt die große Schwierigkeit hierin: Du musst es zuerst der Regierung ermöglichen, die Regierten zu kontrollieren; und sie danach zwingen sich selbst zu kontrollieren. Eine Abhängigkeit von den Bürgern ist, ohne Zweifel, die primäre Kontrolle über die Regierung, aber Erfahrung hat die Menschheit die Notwendigkeit von zusätzlichen Vorkehrungen gelehrt.”
James Madison unter der Pseudonym Publius, Federalist Paper Nummer  51, 1788

Patrick Henry äußerte die Problematik einer Kontrolle aller Schusswaffen durch den Kongress:

“Sind wir am Ende zu einer solch erniedrigenden und entwertenden Herabsetzung gebracht worden, dass man uns keine Waffen für unsere Selbstverteidigung anvertrauen kann? Worin besteht der Unterschied, unsere Waffen selbst zu besitzen und zu kontrollieren oder sie unter dem Management des Kongresses zu haben? Wenn unsere Verteidigung der eigentliche Grund für den Besitz jener Waffen ist, wessen Händen können sie mit mehr Anständigkeit und Sicherheit für uns anvertraut werden, als den unseren?”

Patrick Henry nahm kein Blatt vor den Mund bei seinen Ausführungen über die Wichtigkeit von roher Gewalt:

“Bewache mit eifersüchtiger Aufmerksamkeit die öffentliche Freiheit. Verdächtige jeden der sich diesem Juwel nähert. Unglücklicherweise wird nichts außer glatter Gewalt es bewahren. Wann immer man diese Gewalt aufgibt, ist man unvermeidlich ruiniert.”

Patrick Henry, Ratifizierungsversammlung in Virginia, 5. Juni 1788

“Wo und wann existierte Freiheit wenn die Macht des Schwertes und des Geldbeutels von dem Volke aufgegeben wurden?”

Patrick Henry, Ratifizierungsversammlung in Virginia, 9. Juni,1788

Nachdem James Madisons Bill of Rights dem Kongress vorgesetzt worden war, veröffentlichte Tench Coxe seine „Anmerkungen über den ersten Teil der Zusatzartikel der Bundesverfassung“ in der Federal Gazette am 18. Juni 1789. [3] Er versicherte in seinen Ausführungen über den zweiten Zusatzartikel, dass es das Volk als Summe der Individuen mit Waffen ist, das als der ultimative Kontrollmechanismus gegen die Regierung fungiert:

„Da Herrscher, die ihre Pflicht gegenüber dem Volk nicht gebührend vor sich haben, zu tyrannisieren versuchen können und da die militärischen Kräfte die hin und wieder zur Landesverteidigung aufgeboten werden müssen, ihre Macht zum Nachteil ihrer Mitbürger pervertieren können, werden die Bürger durch den nächsten Artikel in ihrem Recht bestätigt, ihre privaten Waffen zu besitzen und zu führen.“

Alexander Hamilton schrieb im Federalist Nummer 28 nocheinmal explizit über die bewaffnete Abhilfe gegenüber kriminellen Regierungen:

“Wenn die Repräsentanten des Volkes ihre Wählerschaft hintergehen, dann bleibt keine Abhilfe übrig als die Ausübung des ursprünglichen Rechts auf Selbstverteidigung, welches von höchster Bedeutung ist für alle positiven Formen der Regierung (…) Die Bürger müssen stürmisch zu den Waffen greifen, ohne Konzertierung, ohne System, ohne Zuflucht; außer in ihrem Mut und ihrer Verzweiflung.”

2.3) Verbrechen

Nicht nur der Problematik der Tyrannei, sondern dem Verbrechen gemeinhin soll durch das individuelle Recht auf Waffenbesitz entgegengetreten werden. Thomas Jefferson argumentierte mit einer sachlichen Logik, die sich in den folgenden Jahrhunderten bewahrheiten würde:

“Gesetze die das Tragen von Waffen verbieten… entwaffnen nur jene die weder geneigt noch gewillt sind, Verbrechen zu begehen….solche Gesetze machen Dinge schlimmer für die Angegriffenen und besser für die Angreifer; sie dienen eher dazu, Morde zu fördern als sie zu verhindern; denn ein unbewaffneter Mann kann mit größerem Erfolg angegriffen werden als ein bewaffneter Mann.”
Thomas Jefferson, Commonplace Book, 1774-1776

13 Studien jüngeren Datums über die Anzahl der Fälle pro Jahr, in denen amerikanische Bürger Schusswaffen zu dem Zweck der Verteidigung einsetzen, ergaben Zahlen zwischen 800.000 und 2.5 Millionen. Gary Kleck, ein Kriminologe der Florida State University, führte auf Grund seiner Unzufriedenheit mit den zuvor angewandten Umfragemethoden im Jahr 1993 seine eigene Studie durch, welche zu einem Ergebnis von rund 2 Millionen Fälle pro Jahr führte. Das Justizministerium ließ im Folgejahr eine weitere Studie mit kleineren Prüfgruppen durchführen und schätzte 1.5 Millionen Fälle. [1]  Einer der vermuteten Hauptgründe für die Diskrepanz: Da Bürger die Sorge um ihr Wohlergehen oftmals höher bewerten als die strikte Befolgung sämtlicher Waffengesetze, wollen sich viele bei einer Umfrage der Regierung nicht selbst belasten und unterschlagen Fälle, in denen sie sich erfolgreich zur Wehr gesetzt hatten. Kleck analysierte Daten des  National Crime Victimization Survey des Justizministeriums und schlussfolgerte:

“Allgemein sind Maßnahmen zur Selbstverteidigung aller Arten effektiv; im Bezug auf die Reduzierung des Risikos des Besitzverlustes bei Raubüberfällen und Einbruchdiebstählen mit direkten Konfrontationen, verglichen mit Tatenlosigkeit oder Kooperation mit dem Täter. Die effektivste Form der Selbstverteidigung ist der Gebrauch einer Schusswaffe. Bei Raubüberfällen produzierten jene Selbstverteidigungsmaßnahmen die niedrigsten Verlustraten, bei denen die Opfer den Täter mit einer Schusswaffe angriffen und bei denen die Opfer den Täter mit einer Schusswaffe bedrohten. Bei Einbruchdiebstählen mit direkter Konfrontation produzierten Angriffe mit einer Schusswaffe die zweitniedrigste Verlustrate aus sechzehn Selbstverteidigungsmaßnahmen, nur noch übertroffen von einer anderen Art des bewaffneten Selbstschutzes: Die Bedrohung des Täters mit einer anderen Waffe als eine Schusswaffe.” [2]
Armed: New Perspectives on Gun Control, Kleck, 2001

Die Debatte um den zweiten Verfassungszusatz wird zu häufig emotional geführt; besonders nach Tragödien welche Schusswaffengebrauch beinhalten. Untersucht man diese Fälle genauer, wird jedoch klar dass die Gründungsväter gesunden Menschenverstand zeigten, als sie die Entwaffnung von potentiellen Opfern zu verhindern suchten. Die amerikanischen Gerichte haben durchweg geurteilt, dass die Polizei nicht zum Schutz von Individuen verpflichtet sei, sondern nur zum Schutz der Allgemeinheit. Im Fall Warren gegen D.C. Verlautbarte das Gericht:

“Gerichte haben ohne Ausnahme geschlussfolgert, dass wenn eine Stadtverwaltung oder eine andere Regierungsinstitution Polizeidienste bereitstellt, sie eine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit allgemein übernimmt und nicht gegenüber individuellen Mitgliedern der Gemeinschaft.” [3]

Der ehemalige Justizminister von Florida namens Jim Smith erklärte Legislatoren in Florida, dass die Polizei nur rund 200.000 von 700.000 Hilferufen an die Behörde in Dade County beantwortet hatte. Auf die Frage, warum so viele Bürger in Dade County Schusswaffen kaufen, antwortete Smith:

“Die sollten das verdammtnochmal tun, die müssen sich schützen.” [4]

Das Justizministerium hielt fest, dass im Jahr 1989 die Polizei bei insgesamt 168.881 Gewaltverbrechen nicht innerhalb von einer Stunde reagiert hatte. [5] Im Jahr 1996 befanden sich landesweit insgesamt rund 150.000 Polizeibeamte zu jedem gegebenen Zeitpunkt im Dienst um eine Bevölkerung von mehr als 260  Millionen Amerikanern zu schützen. Dies entspricht einem Verhältnis von mehr als 1700 Bürger pro Polizeibeamten. [6]

Befürworter des individuellen Rechts auf Waffenbesitz kritisieren, dass die Massenmedien Fälle, in denen Bürger erfolgreich einen Angreifer oder Amokläufer abwehren, kaum berichten und im Gegenzug bei Tragödien das Versagen der Polizei und die Entwaffnung der Opfer unter den Tisch fallen lassen.

2.3.1) Amoklauf and der Appalachian School of Law in Grundy, Virginia

Anfang des Jahres 2002 begann der Student Peter Odighizuwa an der Appalachian School of Law in Grundy, Virginia seinen Amoklauf, welcher dem Direktor, einem Professor und einer Studentin das Leben kostete. Der Grund für die vergleichsweise geringe Opferzahl war nicht etwa ein blitzschnelles Einschreiten der Polizei, sondern das  Eingreifen von vier weiteren Studenten: Tracy Bridges, Ted Besen, Todd Ross, und Mikael Gross. Als die ersten Schüsse fielen, rannten Bridges und Gross getrennt voneinander zu ihren Fahrzeugen und holten ihre Pistolen. Bridges konfrontierte mit Besens und Ross’ Hilfe den Schützen; Gross war direkt hinter ihnen. Der Täter konnte erfolgreich entwaffnet werden. Bridges, Besen, und Gross hatten zu dem Zeitpunkt bereits Erfahrungen in polizeilichem und militärischem Training gehabt. [1]

2.3.2) Amoklauf an der Virginia Tech Universität

Im Bundesstaat Virginia dürfen gesetzestreue Bürger nach ausführlichen Hintergrundprüfungen eine Handfeuerwaffe verdeckt am Körper tragen, um sich und ihre Mitmenschen zu verteidigen. Bevor Seung-Hui-Cho am 16. April an der Virginia Tech Universität 32 Menschen ermordete und viele mehr verletzte, hatte jedoch die Leitung der Universität “das Führen, Lagern und Handhaben” von Schusswaffen auf dem gesamten Universitätsgebiet verboten. Aaron Zelman von der Organisation “Jews for the preservation of firearms ownership” warf den Verantwortlichen der Universität vor, “Blut an ihren Händen” zu haben, da sie die Opfer entwaffnet hatten welche den Killer hätten stoppen können. [1] Die Polizei hatte rund drei Stunden lang das Gebiet abgeriegelt, ohne einen Zugriff zu starten. Die Reaktion der Polizei sorgte für noch mehr Kritik, da in den Tagen und Wochen zuvor auf Grund von mehreren Bombendrohungen die Präsenz am Campus sogar noch verstärkt worden war. [2] Nur drei Tage vor dem Amoklauf mussten sogar deshalb Vorlesungen abgesagt werden. Wenn bestehende Gesetze konsequent durchgesetzt worden wären, hätte Cho bereits Ende 2005 auf Grund seines Verhaltens in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden können. Ein Bezirksgericht in Montgomery County, Virginia, hielt Cho für eine “unmittelbare Gefahr für sich und für andere Menschen”; das notwendige Kriterium für einen Haftbefehl. Wieder wurde ersichtlich, dass der Schutz durch Polizei und Behörden nicht ausreicht.

2.3.3) Texas Tower Shooter

Nachdem er zuvor seine Ehefrau und seine Mutter getötet hatte, machte sich der Student Charles Joseph Whitman von der University of Texas in Austin am ersten August 1966
auf zur Observationsplattform des Hauptgebäudes der Universität und begann, wahllos auf Menschen in seinem Sichtfeld zu schießen. Ramiro Martinez, der Polizeibeamte der letztendlich der Bedrohung ein Ende setzte, erklärte später in seinem Buch dass Bürger ihre eigenen Waffen dazu verwendet hatten, um auf Whitman zu schießen, was dazu führte dass der Amokschütze kaum noch akkurat zielen konnte. [1]

2.3.4) Mordraten

Länder mit starken Beschränkungen des zivilen Waffenbesitzes, wie Russland oder Brasilien haben extrem hohe Mordraten. Washington, D.C., mit den stärksten Einschränkungen, hatte die höchste Pro-Kopf-Mordrate des Landes. Amerika Anfang des 20. Jahrhunderts hatte eine Mordrate von 1.2 per 100.000, und das fast ohne irgendwelche Waffengesetze. Die Rate im Jahr 2000 war 5.5.

U.a. die Uniform Crime Reports des FBI sowie Studien von Gary Kleck ergaben, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen, insbesondere Handfeuerwaffen, keinerlei signifikante Auswirkungen hat auf die Gesamtzahl der Morde und Selbstmorde.

In dem Buch Targeting Guns hält Kleck fest:

“Rund die Hälfte aller Anstiege bei der Gesamtzahl der Waffen waren begleitet von einem Absinken der Gewalt und die andere Hälfte von einem Anstieg der Gewalt; genau was man erwarten würde wenn die Gesamtzahl der Waffen keine Auswirkungen auf die Gewaltraten hätte.“

2.3.5) Unfälle mit Schusswaffen

Unfälle mit Schusswaffen, insbesondere wenn jenen Kinder zum Opfer fallen, erhalten traditionell eine unverhältnismäßig überproportionale Berichterstattung in den Medien. Dabei wird die tatsächliche Gefahr von u.a. Autounfällen, Stürzen und Vergiftungen um ein vielfaches übertroffen.

[1]
Abschließend bleibt zu sagen, dass die empirischen Daten die ursprüngliche Position der Gründungsväter bestätigen.

3.) Die Einschränkungen des individuellen Rechts auf Waffenbesitz – Kontroversen und Auswirkungen

Der zweite Verfassungszusatz wurde im Verlauf des 20. Jahrhunderts kontinuierlich eingeschränkt; jedes neue Gesetzespaket wurde hart bekämpft. Der juristische Dschungel und die mangelnde Klarstellung durch den obersten Gerichtshof führten zu der Situation, dass sich einzelne Bundesstaaten in ihrer Legislatur heute gewaltig unterscheiden. Selbst wenn im Allgemeinen das individuelle Recht auf privaten Waffenbesitz zuerkannt wird, können Regulierungen dieses Recht extrem stark beschneiden. Darf ein Bürger laut dem zweiten Verfassungszusatz vollautomatische Waffen besitzen oder nur halbautomatische? Darf man die Magazinkapazität einschränken? Darf man Veteranen oder ehemaligen Polizisten, bei denen irgendwann einmal posttraumatischer Stress diagnostiziert worden war, das Recht auf Waffenbesitz aberkennen?

3.1) Militia Act of 1903

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts argumentierte die US-Regierung, dass der spanisch-amerikanische Krieg eklatante Schwächen des Militärs und der Miliz offengelegt hätte. Am 3. Dezember 1901 verstieg sich Präsident Theodore Roosevelt zu einer fundamentalen Kritik an dem bestehenden Miliz-Systems:

“Unser Milizgesetz ist obsolet und wertlos. Die Organisierung und die Bewaffnung der Nationalgarde sollte identisch zu denen der regulären Streitkräfte gemacht werden. (…)  Es ist völlig unmöglich, dies während der Aufregung und der Hast eines drohenden Krieges in einer zufriedenstellenden Weise zu erledigen, wenn die  Vorkehrungen nicht lange zuvor gemacht wurden.”

Der Kongress verabschiedete den Militia Act of 1903, welcher die klassischen Milizen aushebelte und der Nationalgarde als Zweitarmee den Weg ebnete. Die Nationalgardisten
besitzen ihre Waffen nicht selbst, sondern bekommen sie von der Regierung ausgehändigt. Das vom Kongress neu geschaffene National Guard Bureau war für die Organisation zuständig. Kritiker warfen dem obersten Gerichtshof ein Versagen vor, den verfassungswidrigen Charakter der Handlungen des Kongresses und des Präsidenten festzustellen.

3.2) National Firearms Act (1934)

Der National Firearms Act, ein Bundesgesetz von 1934, verlangte bei der Herstellung und dem Transfer von bestimmten Schusswaffen über die Grenzen von Bundesstaaten hinaus  eine Registrierung sowie eine heftige Steuer. Die Transfer-Steuer lag mit 200$ so hoch, dass sie im Jahr 1934 in etwa 5 durchschnittliche Monatsgehälter darstellte. Dies zeigte,  wie die Besteuerungsbefugnis der Regierung für Einschränkungen des Waffenrechtes benutzt werden konnte. In den 1930ern entschied der United States District Court for the Western District of Arkansas im Fall United States v. Miller, dass der National Firearms Act verfassungswidrig sei. [1] Die Regierung hatte ursprünglich argumentiert, dass die doppelläufige Schrotflinte die ein Mann namens Jack Miller zwischen Claremont, Oklahoma und Siloam Springs, Arkansas transportierte, keinen gängigen militärischen Ausrüstungsgegenstand darstelle und deshalb keinen Schutz durch den zweiten Verfassungszusatz verdiene. Es verwundert angesichts dieser Begründung, dass wir später Gesetze wie den Assault Weapons Ban sahen, welcher u.a. Sturmgewehre militärischen Typs verbot. Außerdem existieren unwiderlegbare Beweise dafür, dass die kurzläufige Schrotflinte sogar bereits vor dem Revolutionskrieg eine Militärwaffe gewesen war. Die Briten benutzten 1760 eine sogenannte “flintlock blunderbuss” mit einem 16-Zoll-Lauf. Während dem amerikanischen Bürgerkrieg verwendeten sowohl Soldaten auf Seiten der Union als auch auf der der Konföderation Schrotflinten mit Läufen kürzer als 18 Zoll. [1] Auf Grund der Waffenknappheit bei der Konföderation zogen viele Freiwillige mit ihren eigenen Schrotflinten ins Gefecht. [2] Das Gericht schloss sich letztendlich Millers Position an, das Urteil wurde jedoch bei einem direkten Einspruch am obersten Gerichtshof aufgehoben. Der oberste Gerichtshof entschied, dass die Kriminalisierung von bestimmten Schusswaffen nicht den zweiten Verfassungszusatz verletzen würde.

3.3) Omnibus Crime Control and Safe Streets Act (1968)

Der Omnibus Crime Control and Safe Streets Act of 1968 verbot den Handel von Handfeuerwaffen über bundesstaatliche Grenzen hinaus, erhöhte das Mindestalter für Handfeuerwaffenkäufe auf 21 und schuf ein landesweites Lizenzsystem. [1]

3.4) Gun Control Act (1968)

Dieses Gesetz verbot generell Schusswaffenhandel über bundesstaatliche Grenzen hinweg, mit Ausnahme von lizensierten Herstellern, Händlern und Importeuren. Folgenden Personen wurde das Recht auf Waffenbesitz völlig aberkannt:

  • Jeder der von einem Bundesstrafgericht zu wegen einem Verbrechen verurteilt worden ist, welches mit Haft von mehr als einem Jahr bestraft werden kann.
  • Jeder der von dem Strafgericht eines Bundesstaates wegen einem Verbrechen verurteilt worden ist, welches mit Haft von mehr als zwei Jahren bestraft werden kann.
  • Jeder Flüchtige vor der Justiz.
  • Jeder der kontrollierte Substanzen ungesetzlich konsumiert oder von ihnen abhängig ist.
  • Jeder der als geistig beeinträchtigt beurteilt worden ist oder in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurde.
  • Jeder illegale Einwanderer.
  • Jeder der von den militärischen Einheiten unter unehrenhaften Umständen entlassen worden ist.
  • Jeder den eine gerichtliche Verfügung davon abhält, einen Partner zu belästigen, zu verfolgen oder zu bedrohen.
  • Jeder der seine Staatsbürgerschaft niedergelegt hat.
  • Jeder der wegen einer Ordnungwidrigkeit bezüglich häuslicher Gewalt verurteilt worden ist.

Erst der Brady Handgun Violence Prevention Act of 1993 schuf das nationale System für  Hintergrundprüfungen, um den Verkauf von Schusswaffen an solche Personen zu verhindern. Eine einheitliche Bundeslizenz war für Individuen und Unternehmen vorgeschrieben, die geschäftsmäßig mit Schusswaffen handelten. Individuen ohne Lizenz wurden davon abgehalten, Handfeuerwaffen außerhalb des heimischen Bundesstaates zu erwerben. Gewehre und Schrotflinten waren nicht betroffen, solange der Verkäufer eine Lizenz besaß und der Verkauf in beiden Bundesstaaten gesetzeskonform war. Privatverkäufe erforderten je nach Bundesstaat entweder einen lizensierten Händler als Mittelsmann oder auch nicht.

3.5) Firearms Owner’s Protection Act (1986)

Viele Statuten des Gun Control Act gestatteten laut Kritikern Missbrauch von Lizenzhaltern durch das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (BATFE); jene Behörde ist immer wieder das Thema von Untersuchungen des Kongresses gewesen und war laut Kongressabgeordneten “außer Kontrolle” geraten. [1] Als Gegenmaßnahme wurde Lobbyarbeit von Aktivisten betrieben, um den Firearms Owner’s Protection Act im Kongress durchzusetzen. Dem BATFE war u.a. vorgeworfen worden, Lizenzhalter durch übertriebene Inspektionen und inakkurate Berichte aus dem Geschäft treiben zu wollen.

Untersuchungen legten massenweise gravierende Fehler offen und der Bericht des  Subcommittee on the Constitution of the Committee on the Judiciary vom Februar 1982 erklärte 75 Prozent aller Fälle, die das BATFE angestrengt hatte, „verfassungsrechtlich unzulässig“. [2] [3] Der Firearms Owner’s Protection Act limitierte die gültige Anzahl von Inspektionen auf eine pro Jahr; ausgenommen in Fällen bei denen während der vergangenen Inspektion mehrere Verstöße angetroffen wurden. Der sachgemäße Transport von Schusswaffen durch einen Bundesstaat mit restriktiven Bestimmungen wurde geschützt. Waffen die nicht unter den National Firearms Act fielen, durften von der Regierung nicht in einer Datenbank den jeweiligen Besitzern zugeordnet werden. Die Kriterien für Personen, die kein Schusswaffen erwerben dürfen, wurden ebenfalls leicht modifiziert. Nun war jeder betroffen, der von irgendeinem Gericht wegen einem Verbrechen verurteilt worden ist, welches mit Haft von mehr als einem Jahr bestraft werden kann.

Im Jahr 1999 urteilte der Richter eines U.S. District Courts, dass die Provision zum Waffenverbot bei Delikten im Bereich häusliche Gewalt den zweiten und fünften Verfassungszusatz verletzt. Zwei Jahre später entschied sich der U.S. Court of Appeals anders und der oberste Gerichtshof weigerte sich, selbst den Fall aufzunehmen.

3.6) Brady Handgun Violence Prevention Act (1993)

Der Brady Act schrieb beim Handfeuerwaffenkauf einer Privatperson von einem lizensierten Händler eine Wartezeit von höchstens fünf Tagen für die Durchführung einer Hintergrundprüfung vor. Privatverkäufe waren nicht betroffen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Gesetzeshüter vor Ort die Prüfung durchführen müssen. Dies wurde jedoch vom obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Ein Jahr später war die Wartezeitbestimmung obsolet, da das National Instant Criminal Background Check System (NICS) der Bundespolizei FBI online abrufbar wurde. Normalerweise liegt das  Ergebnis der Prüfung innerhalb von Minuten vor; in Einzelfällen kann es aber bis zu drei Tage lang dauern. Manche Bundesstaaten haben Alternativen zu dem NICS.

Ironischerweise erstand Sarah Brady, nach deren Ehemann der Brady Act benannt worden war, im Jahr 2000 ein Springfield-Gewehr samt Zielfernrohr in Delaware für ihren Sohn ohne Prüfung durch das NICS. [1]

Handfeuerwaffen sind leicht verdeckt am Körper zu tragen und Kritiker betonen die daraus resultierenden potentiellen Gefahren. Die Kompaktheit einer Handfeuerwaffe kann jedoch genauso einem möglichen Opfer oder Helfer zu Nutze sein und es ändert nichts an dem Status einer durch den zweiten Verfassungszusatz geschützten Waffe.

Natürlich muss auch an dieser Stelle wieder angeführt werden, dass Menschen mit kriminellen Absichten sich sowieso nicht an Gesetze über Handfeuerwaffen halten werden.
Kriminologische Studien zeigen darüberhinaus dass “zwischen 54 Prozent und 80 Prozent von Morden unter Bedingungen geschehen, welche leicht den Einsatz einer längeren Waffe gestatten würden”. [2] Experte Gary Kleck erklärt, dass Langwaffen mindestens anderthalb bis dreimal tödlicher als Handfeuerwaffen sind. [3] Manche Politiker und Befürworter einer Einschränkung des Rechts auf Waffenbesitzes führen den Brady Act als Ursache für eine deutliche Reduzierung der Mordrate und der Gewaltverbrechen in den vergangenen Jahren an. Bill Clinton sagte:

“…die Brady Bill hat superb funktioniert. Sie hat uns eine Reduzierung um 35 Prozent in Verbrechen mit Schusswaffen gegeben und einen Tiefststand in 31 Jahren in der Mordrate und sie hat eine halbe Million Leute, Kriminelle, Flüchtlinge und Stalker davon abgehalten, an Handfeuerwaffen zu gelangen.”

Tom Brokaw von NBC spricht mit dem Präsidenten, 12. April 2000

Eine statistische Analyse die im Journal der American Medical Association veröffentlicht wurde, ergab Folgendes:

“Unsere Analysen liefern keine Beweise dafür dass die Implementierung des Brady Acts zu einer Reduktion der Mordraten führte. Insbesondere finden wir keine Unterschiede bei den Mordraten mit erwachsenen Opfern in den 32 Bundesstaaten die direkt von den Bestimmungen des Brady Acts betroffen sind im Vergleich zu den verbleibenden Bundesstaaten.“ [4]

Laut einem FBI-Bericht wurde in den ersten sieben Monaten des Brady-Systems verhindert, dass “über 310.000 Kriminelle, Flüchtige und andere unzuläsige Leute” eine Handfeuerwaffe erhielten. Natürlich bedeutet dies nicht, dass die betreffenden Individuen sich nicht Handfeuerwaffen anderweitig beschaffen konnten oder Verbrechen mit anderen Waffen verübten. [5]

3.7) Federal Assault Weapons Ban (1994)

Der zehn Jahre gültige Federal Assault Weapons Ban war Teil des Violent Crime Control and Law Enforcement Act of 1994 und machte den Verkauf bestimmter halbautomatischer Schusswaffen, welche nach Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt wurden, zwischen dem 13. September 1994 und dem 13. September 2004 illegal. Modelle wie das Colt AR-15, die TEC-9, Varianten der AK-47 sowie Uzis wurden namentlich aufgeführt; desweiteren wurden generelle definierende Merkmale festgehalten wie u.a. Klappschafte, Teleskopschafte, Pistolengriffe, Bayonetthalterungen und Mündungsfeuerdämpfer.

Auch Magazine mit einer Kapazität vonmehr als 10 Schuss wurden verboten. Diese Bestimmungen stellten laut den Kritikern eine der deutlichsten Verletzungen des zweiten Verfassungszusatzes dar. Die Gründungsväter schufen das Milizsystem auf Basis der Annahme, dass kriegstaugliche Schusswaffen davon betroffen sind. Wenn der technologische Fortschritt automatische Gasdrucklader für die reguläre Armee verfügbar macht, so die Argumentation, dann darf den freien Bürgern dieselbe Technologie nicht verwehrt werden. Die sogenannten Assault Weapons unterscheiden sich wenig von halbautomatischen Schusswaffen, die nicht dem militärischen Bereich zuzuordnen sind und besitzen auch keine höhere Durchschlagskraft. Die meisten Jagdgewehre sind sogar für größere Kaliber ausgerichtet als gängige Sturmgewehre wie das M16.

Die als Assault Weapons definierten Modelle werden in rund 0.20 Prozent  aller Gewaltverbrechen und in rund 1 Prozent aller Verbrechen mit Schusswaffen eingesetzt.

Schätzungen besagen, dass zwischen einem und sieben Prozent aller Morde mit Assault Weapons begangen werden. Die vier Millionen Assault Weapons in den USA stellen nur etwa 1.7 Prozent aller Schusswaffen dar. [1] David B. Kopel fasste mehrere Studien über den Einsatz von Assault Weapons bei Verbrechen zu einer Übersicht zusammen: Laut einem Bericht des Justizministeriums von Kalifornien stellten die Assault Weapons im Jahr 1990 nur 36 der insgesamt 963 Schusswaffen dar, welche bei Morden oder Gewaltverbrechen im Bundesstaat eingesetzt wurden. Laut dem Bericht “spielen Assault Weapons nur eine sehr kleine Rolle bei Körperverletzung und Mord mit Schusswaffen”.  Von 1985 bis 1989 wurde in der berüchtigten Problemstadt Chicago nur ein einziger Mord mit einem Gewehr begangen welches für ein militärisches Kaliber ausgerichtet war. Von den 17.144 von der Polizei Chicagos beschlagnahmten Schusswaffen waren nur 175 “vom militärischen Typ.” Von den mehr als 4000 im Brennpunkt Los Angeles polizeilich beschlagnahmten Schuswaffen waren nur rund 3% Assault Weapons. Landesweit werden in weniger als vier Prozent aller Morde in den vereinigten Staaten Gewehre verwendet. [2] 47 solcher Studien ergaben zusammengefasst, dass weniger als 2% der für Verbrechen  verwendeten Schusswaffen Assault Weapons gewesen sind. [3]

3.8) HR 2640: Veteran Disarmament Act 2007

Am 19. Dezember 2007, als viele Kongressabgeordneten bereits Washington D.C. verlassen hatten, wurde das Gesetzespaket HR 2640 verabschiedet. Befürworter des individuellen Rechtes auf Waffenbesitz tauften es den Veteran Disarmament Act. Man kann nun als ungeeignete Person gelten, wenn u.a. posttraumatisches Stresssyndrom in der Vergangenheit diagnostiziert worden war. Bis zu 140.000 Kriegsveteranen sind davon betroffen und laut der Definition unter dem Gun Control Act nun geistig ungeeignet. [1] Laut dem neuen Gesetz ist es nicht vorgeschrieben, dass eine Person sich über die Auswirkungen der Diagnose bewusst sein muss. Es wird befürchtet, dass viele Veteranen sich in Zukunft nicht wegen posttraumatischen Stresses in Behandlung begeben werden, um nicht durch das neue Gesetz entwaffnet zu werden. Das Gesetz schreibt außerdem  den Behörden nicht vor, die betroffenen Personen darüber in Kenntnis zu setzen dass sie ihre Diagnose anfechten können. Viele Veteranen sind auf die finanzielle Hilfe angewiesen, die ihnen durch die Diagnose vom Veteranenamt zuerkannt wird. Der Wortlaut der Legislatur könnte auch Erwachsene entwaffnen, welche als Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndrom diagnostiziert worden waren.

4. Schlussfolgerung

In Anbetracht der Geschichte und der politischen Auswirkungen des zweiten Verfassungszusatzes ist zu erkennen, dass die Gründungsväter ein sehr fortgeschrittenes Verständnis vom Staatswesen für ihre Zeit besaßen und bewusst das individuelle Recht auf Waffenbesitz als essentielle Säule einer freien und unabhängigen Nation betrachteten. Datenbanken und Institutionen zur Verhinderung des Waffenbesitzes durch Kriminelle, illegale Einwanderer und anderweitig ungeeignete Personen, sind zwar noch mit der Verfassung und Bill of Rights vereinbar, können aber Verbrechen mit Schusswaffen nicht effektiv verhindern und bringen die Gefahr von Missbrauch durch die Bundesregierung mit sich. Viele der gesetzlichen Einschränkungen des Handels mit Schusswaffen und des Führens von Schusswaffen sind nicht von der Verfassung gedeckt. Sicherlich sollten wir nicht bewaffnete Aufstände befürworten wann immer eine bestimmte Gruppe sich im politischen Prozess benachteiligt fühlt. Es ist völlig legitim für eine verfassungskonforme Regierung, einen unrechtmäßen Aufstand niederzuschlagen. Analog dazu ist es legitim für einen rechtmäßigen Aufstand, eine Regierung zu stürzen welche eine verfassungsfeindliche Agenda verfolgt. Selbst wenn wir uns nicht einmal langfristig eine Situation vorstellen können in der die amerikanischen Staatsbürger sich einer ernsten Bedrohung durch ihre eigene Regierung oder durch eine Invasion auf ihrem eigenen Boden erwehren müssen; so verbleibt der von den Gründungsvätern vorgesehene Schutzmechanismus ungeachtet dessen als Versicherung gegen Tyrannei und Verbrechen. In der Unabhängigkeitserklärung heißt es:

“Besonnenheit, in der Tat, wird diktieren dass langfristig etablierte Regierungen nicht ausgetauscht werden sollten für mindere und kurzlebige Gründe.”

Quellenverzeichnis:

1.1) Das Recht auf Selbstverteidigung ist ein selbst-evidentes Naturrecht

[1] John Adams, Boston Gazette, Sept. 5, 1763, reprinted in 3 The Works of John Adams 438
(Charles F. Adams ed., 1851).
[2] The Defiant: A True Story, Shalom Yoran, 1st ed edition
[3] Der totale Widerstand; Major H. von Dach; 5. Auflage 1984; S. 9, 10, 14
[4] The Black Book of Communism. Crimes, Terror, Repression
Stephane Courtois, Nicolas Werth, Jean-Louis Panne
1.2.2) Der zweite Zusatzartikel

[1] Right to Keep and Bear Arms, U.S. Senate. 2001 Paladin Press
[2] Court of Appeals  REVISED NOVEMBER 2, 2001 IN THE UNITED STATES COURT OF APPEALS FOR THE FIFTH CIRCUIT No. 99-10331 http://caselaw.lp.findlaw.com/scripts/…
[3] Office of the Attorney General Washington, D.C. 20530 November 9, 2001
MEMORANDUM TO ALL UNITED STATES’ ATTORNEYS
http://www.usdoj.gov/ag/readingroom/emerson.htm
[4] “Whether the Second Amendment Secures an Individual Right”
http://www.usdoj.gov/olc/secondamendment2.pdf
1.3) Die Miliz laut Definition der Gründungsväter

[1] http://quotes.liberty-tree.ca/…
[2] Melancton Smith, Additional Letters From The Federal Farmer, 1788
[3] UNITED STATES OF AMERICA v. TIMOTHY JOE EMERSON,
Opinion by SAM R. CUMMINGS http://www.law.umkc.edu/faculty/…

2.1) Invasion und Aufstände

[1] Federalist No. 29 by Alexander Hamilton
http://en.wikisource.org/wiki/….

2.2) Tyrannei

[1] Examination of the Leading Principles of the Federal Constitution, 1787, Noah Webster http://www.potowmack.org/2noahweb.html

[2] Federalist No. 46, James Madison
http://en.wikisource.org/wiki/
The_Federalist_Papers/No._46
[3] Tench Coxe and the Right to Keep and Bear Arms, 1787-1823

2.3) Verbrechen

[1] (Guns in America: National Survey on Private Ownership and Use of Firearms http://www.ncjrs.gov/pdffiles/165476.pdf
[2] Armed: New Perspectives on Gun Control, New York:Prometheus Books, 2001, S. 291
[3] Fall Warren v. District of Columbia, D.C. App., 444 A. 2d 1, 1981, zitiert in Dial 911 and Die, Richard W. Stevens, 1999
[4] Statement of Representative Ron Johnson in U.S. Senate, “Handgun
Violence Prevention Act of 1987,” Hearing before the Subcommittee on
the Constitution of the Committee on the Judiciary (16 June 1987)
[5] Bureau of Justice Statistics, Sourcebook of Criminal Justice Statistics — 1990 (1991)
[6] Interview with Brian A. Reaves, Ph.D., Statistiker für das Bureau of Justice Statistics in Washington, D.C. (January 11, 2001)
Point Blank, Kleck, S. 132.

2.3.1) Amoklauf and der Appalachian School of Law in Grundy, Virginia

[1] “Helping to Stop a Killer: Students Went After Law School Gunman” von Rex Bowman, Richmond Times Dispatch, 5/5/2002
2.3.2) Amoklauf an der Virginia Tech Universität

[1] Campus Gun Ban Disarmed Virginia Victims; Prison Planet | April 16, 2007
Paul Joseph Watson & Alex Jones http://www.infowars.com/articles/2nd…
[2] Inaction of Officials “Unfathomable” JonesReport | April 19, 2007 http://www.infowars.com/articles/us/va_tech…

2.3.3) Texas Tower Shooter

[1] They Call Me Ranger Ray
The autobiography of Ray Martinez

2.3.4) Mordraten

[1] Gary Kleck, Targeting Guns: Firearms and Their Control, Walter de Gruyter, Inc., New York 1997
(pp. 96-7)
FBI Uniform Crime Reports
http://www.fbi.gov/ucr/ucr.htm
2.3.5) Unfälle mit Schusswaffen

[1] National Safety Council, Injury Facts, 2001 Edition, pp. 8-9, 84)
3.2) National Firearms Act (1934)

[1] http://en.wikipedia.org/wiki/
United_States_v._Miller
[2] Thomas F. Swearengen, The World’s Fighting Shotguns, 1978, S. 1-5

[3] Warren Moore, Weapons of the American Revolution and Accoutrements, 1967, S. 90,31

3.3) Omnibus Crime Control and Safe Streets Act (1968)

[1] (Pub.L. 90-351, June 19, 1968, 82 Stat. 197, 42 U.S.C. § 3711)
3.5) Firearms Owner’s Protection Act (1986)

[1] CONGRESSIONAL HEARINGS on the BATFE                         http://www.thegangmovie.com/hearings.html
[2] Summary of Errors in the National Firearms Registration and Transfer Record Disclosed in Results Of Audits or Reviews
http://www.thegangmovie.com/summary-NFRTR-error1.pdf

[3] Gun Law News, Firearm Owners Protection Act of 1986    http://www.gunlawnews.org/FOPA-86.html

3.6) Brady Handgun Violence Prevention Act (1993)

[1] Gun control mom buys sniper rifle in straw purchase for son             http://www.gunowners.org/pr0203.htm
[2] “Handgun-Only Gun Control: A Policy Disaster in the Making” Gary Kleck, zitiert in Firearms and Violence:Issues of Public Policy, Seiten 186-94

[3] Gary Kleck, Targeting Guns: Firearms and Their Control, 1997

[4] AMA , Vol. 284 Nummer 5, 2. August 2000

[5] National Instant Criminal Background Check System (NICS): The First Seven Months, the Interim Brady System, February 28, 1994 through November 30, 1998

3.7) Federal Assault Weapons Ban (1994)

[1] Institute for Research on Small Arms in International Security, Assault Rifle Fact Sheet #2, 1989
[2] Kopel, David B, Rational Basis Analysis of “Assault Weapon” Prohibition

[3] Guns: Firearms and Their Control (Walter de Gruyter, Inc., New York 1997)

3.8) HR 2640: Veteran Disarmament Act 2007

[1] Veterans Disarmament Act to Bar Vets from Owning Guns, Larry Pratt
The Conservative Voice http://www.theconservativevoice.com/
article/28189.html

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