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Untersuchung über die Strahlenbelastung in der VAG Nürnberg

Datum:

Widerstand in Aktion

ASR Stammtisch Nürnberg

Am Sonntag den 02.10.2011 haben wir wie schon angekündigt eine Messung in der Nürnberger U-Bahn und z.T. auch oberirdisch an den Hauptverkehrsadern wie dem Nürnberger Hauptbahnhof und dem Plärrer durchgeführt.

Die folgenden Messergebnisse sind keine exakten Werte da während der Messung in näherer Umgebung z.T. telefoniert wurde was durchaus auch einen Einfluss auf die Messung hatte. Wir haben bei den jeweiligen Bahnhöfen immer einen ungefähren Mittelwert notiert da der tatsächliche Wert durchaus Schwankungen von gut 300 Mykrowatt aufwies bei manchen Standorten. Folgende Haltestellen haben wir besucht:

(In Klammer steht immer der Messwert in Mykrowatt pro Quadratmeter)

Fürth Hauptbahnhof : (10-20)
Jakobinenstrasse: (10-20)
Stadtgrenze: (30-40)
Muggenhof: (30-50)
Eberhardshof: (40-50)
Maximilianstrasse: (40-50)
Bärenschanzstrasse: (20-30)
Gostenhof: (100-200)
Plärrer 2.UG (40)
Plärrer 3.UG (20)
Plärrer EG: ( 500-1700)
Weisser Turm: (60-80)
Lorenzkirche: (200)
Zwischen Lorenzkirche & Hauptbahnhof (200-400)
Hauptbahnhof EG: (200-800)
2. UG:  (20)
3. UG:  (10)
Aufseßplatz: (300-400)
Maffeiplatz: (300-800)
Frankenstraße: (100-200)
Hasenbuck: (2000-3000)
Bauernfeindstraße: (100-150)
Messezentrum: (30-60)
Langwasser Nord: (30)
Scharfreiterring: (20-30)
Langwasser Mitte: (10-20)

Im Betriebshof der VAG Schweinau von wo die Busse parken bzw. wo die aktuellen Daten in die Bordcomputer der Busse übertragen werden, besteht eine Strahlung von knapp 100 Mykrowatt. Nachfolgend noch einige extrem wichtige Hintergrundinfos zu Grenzwerten und wie diese zustande kommen bzw. wer diese erstellt hat: Vielleicht geht hier manchem nach dem Lesen das allseits bekannte Licht auf. 😉

Das „Grenzwert-Lügen-Gebäude“

Das „gemeine Volk“ denkt, dass unterhalb gesetzlicher Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestehen kann, da diese Werte von „hochangesehenen Wissenschaftlern und Experten“ festgelegt wurden. Der wichtigste Grenzwert für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk in Deutschland beträgt: 10.000.000 ?W/m2 Grenzwert für die UMTS-Netze in Deutschland2 (Die natürliche Strahlung beträgt: 0,000001 ?W/m²)

1. Ein privater Verein legt die Grenzwerte fest

Die in Deutschland gültigen Grenzwerte wurden von einem privaten (!) 16-köpfigen Verein (ICNIRP) empfohlen und von der Bundesregierung als Gesetz (26. BImSchV) übernommen. Der damalige Vorsitzende des industrienahen Gremiums der ICNIRP, Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, sagte:

„Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“3

Prof. Dr. Neil Cherry, der im Auftrag der neuseeländischen Regierung die Vorgaben des ICNIRP überprüfte, kam zu dem Ergebnis:

„ernsthaft fehlerhaft“, „ein Muster von Voreingenommenheit“, „absichtliche Verdrehungen.“

2. Der Grenzwert schützt nur vor Hitze

Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen (!) Körper um 1°C erwärmt (thermische Wirkung). Dieser Wert wird um den Faktor 50 reduziert. Langzeitwirkungen (über 30 Minuten) bleiben unberücksichtigt! Prof. Bernhardt:

„Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den Funkwellen nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.

Obwohl es (zahlreiche) Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen gibt, werden diese Hinweise bei der Festlegung der Grenzwerte vollständig ignoriert und nur thermische Wirkungen (Hitze) zu Grunde gelegt! Die ICNIRP-Richtlinien selbst sagen aus, dass uns der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dass (z. B.) von WLAN keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Bei der Grenzwertfestlegung wurden die nichtthermischen, biologischen Effekte nicht berücksichtigt!“

Wirkungen, z. B. auf Nerven oder Hormone, kennt der Gesetzgeber nicht.

Das Fundament des Grenzwertgebäudes:

Dieses Fundament beruht auf der Annahme, dass es keinerlei athermische (nicht auf Wärme basierende) Wirkungen (z. B. krebsfördernde Wirkung durch Störung der Zellmembran) durch Mobilfunkstrahlung gibt. Diese werden vehement bestritten, da ansonsten den gesetzlichen Grenzwerten jede wissenschaftliche Grundlage entzogen wäre. Der Grenzwert bezieht sich auf einen leblosen Körper (s. o.) und berücksichtigt die athermischen Wirkungen in unserem lebenden Körper in keiner Weise!
Die Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlamentes STOA kommt zu dem Ergebnis:

„Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet. An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 ?W/m² nicht überschritten werden. „

Haben sich unsere „hoch angesehenen Wissenschaftler und Experten“ bei der Grenzwertfestlegung in Deutschland um fünf (!) Zehnerpotenzen geirrt? Dann steht uns ein „MOBILFUNK-GAU“ bevor! Es wäre nicht der erste Grenzwert-Irrtum: 1973 betrug der Grenzwert für Asbest drei Millionen Faser/m³, heute beträgt er 400 Faser/m³ (EU).

Daher ist es nicht verwunderlich, dass keine Versicherungsgesellschaft bereit ist, die Mobilfunkkonzerne gegen das Risiko von Strahlungsschäden zu versichern. Den Versicherungsschutz verweigern die Versicherungen ansonsten nur für Kernkraftwerke und Agro-Gentechnik!

AlexBenesch
AlexBenesch
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