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Verfassungsgericht wird illegalen „Euro-Rettungsschirm“ am 7. September abnicken

Datum:

Foto: Evilboy

Hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht bereits im Juli die offensichtlich gerechtfertigte Klage von Schachtschneider, Nöllig, Starbatty und Hankel untergraben und durchscheinen lassen, dass das Urteil längst feststeht und die EU samt EZB praktisch alle Gesetze und Grundrechte ignorieren dürfen um die verheerende Papierwährung Euro mit einem illusionären “Rettungsschirm” gegen alle Realität zu verteidigen, wird nun der Termin genannt wann offiziell der Segen aus Karlsruhe erteilt wird. Tagesschau.de berichtet:

Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zur Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm am 7. September.
[…]
Allgemein wird erwartet, dass das Gericht eine stärkere Einbindung des Bundestags einfordern wird. Das könnte etwa eine gesonderte Zustimmung vor jeder einzelnen Kreditvergabe sein. Mit einem generellen Nein wird nicht gerechnet.

Die derzeit diskutierten weiteren Hilfsmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Klagen.

Peter Boehringer (Goldseitenblog.com) kommentiert dazu heute:

=> Nun wissen wir also, wann (mit 90%iger Sicherheit) das neue „Ja, aber“ aus Karlsruhe kommt. Noch in der Sommerpause, in der der Michel anderweitig beschäftigt ist. Wobei ich nach wie vor nicht ausschließe, dass der Teil der Rettungspakete, der eindeutig gegen Artikel 125 AEUV verstößt („No Bailouts!“), nach Luxemburg zum EuGH weitergereicht wird. Das wäre aus Karlsruher Sicht zwar ein Novum (noch nie wurde ein Fall nach LUX abgegeben…) und ein gefährlicher Präzedenzfall (Gerichtshierarchie D vs. EU…) – aber eben auch ein Zeitgewinn der Regierungs-Junta von vorauss. mind. 2 Jahren bis zum Urteil in LUX. Bis 2013 aber werden entscheidende deutsche Billionen auf Nimmerwiedersehen verbürgt, garantiert und gezahlt worden sein!

Noch wahrscheinlicher ist aber wohl das schon berühmt-berüchtigte „Ja, aber“ aus Karlsruhe – also ein „Ja“ mit einigen kosmetischen – aber letzlich nicht substanziellen Einschränkungen. Ein „Ja“, das letztlich nichts am Dauerputsch gegen Volk und Staatshaushalt und Demokratie und Recht ändert! Wohlgemerkt: es geht in diesem Urteil am 7. September wegen der über 12-monatigen Untätigkeit des BVerfG noch immer um den ersten GR-Bailout sowie um den ersten EFSF-Schirm von Mai 2010 – natürlich noch nicht um die inzwischen ja weitergehenden Putschversuche der EU-Junta in Berlin und Brüssel (EFSF neu und größer, GR II-Bailout, ESM, Änderung Lissabon-Vertrag, ggf. Eurobonds). Die entscheidende parlamentarische, ökonomische und 2012 dann auch wieder verfassungsrechtliche Schlacht wird die um die Supraregierung namens ESM sein – vorauss. im November 2011 im Bundestag (die wilde Eurobond-Debatte im Mainstream ist aktuell eine Ablenkungs- und Scheindebatte). Das Urteil hat aber schon Signalwirkung auch für weitere Klagen. Und Voßkuhle hat ja schon verkündet, dass ihn wirtschaftliche Aspekte dieser Billionen-schweren Bailouts nicht interessieren… [Kommentar selbst-zensiert]

Demohinweis 17.9. Stuttgart: http://eurodemostuttgart.wordpress.com/2011/08/11/esm-am-23-9-im-bundestag-wer-sich-jetzt-nicht-erhebt/

Peter Boehringer schrieb am 7. Juli:

Man kann nun nur noch Wetten annehmen, ob Voßkuhle die berühmte “Naturkatastrophe” aus dem AEUV oder gar einen “Übergesetzlichen Notstand” für´s Abnicken der Bailouts bemühen muss (vulgo: “Wenn wir diesen sehr klaren Rechtsbruch der Bailouts nicht durchgehen lassen, dann bricht alles zusammen und mein Gehalt und meine Privilegien als ‘hervorragender’ Vertreter dieser sogenannten Republik gleich dazu”), so wie er es bereits im Mai 2010 bei der Ablehnung der Einstweiligen Verfügungen gegen den EFSF getan hat (“Unabsehbarer Schaden für D möglich, falls KEINE (!) Bailouts”…). Oder ob er das gar nicht tun muss – und die Argumentation der Kläger über den eindeutigen und einschlägigen Art. 125 der europäischen Verfassung / AEUV (“No Bailouts”) einfach per skandalöser Delegierung an den EuGH zwecks dortiger Verschleppung um mindestens 2 Jahre und nachfolgender Ablehnung in Luxemburg ohne ernsthafte Begründung ins Leere laufen lassen wird.

=> Die gestern von Schachtschneider & Co neben dem AEUV zusätzlich auch noch vorgebrachten Argumentationen aus dem GG heraus (Eigentumsrecht, Sozialstaatsprinzip, HaushaltsR, Demokratieprinzip / Artikel 14, 20, 109, 110 GG sowie herrschende Meinungen dazu) werden absehbar per Rechtsbeugung sowie aus formalen Gründen und vor allem eben (s.o.) durch apodiktische Verweigerung jeder ökonomischen Würdigung der Verfassungsbrüche qua Bailout von Voßkuhle hinweggefegt bzw. gar nicht erst behandelt werden! Das im Urteil zu erwartende Placebo der Einzelfall-Zustimmungsverfügung durch den BT bei jeder EFSF-Tranche wird in der Praxis irrelevant sein, weil die kommende RotGrüne Bundestagsmehrheit mindestens bis 2016 halten und alle Bailouts bedingungs- und alternativlos durch den BT winken wird. Eine Ablösung der Blockparteien steht vor 2016/18 nicht zu erwarten – dazu ist der Michel zu behäbig und die im BT noch auszutestenden Farb-Kombinationen (GrünSchwarz, DunkelrotGelb, RotIslamGrün usw.) sind noch zu zahlreich. Und bis 2016 werden über EFSF/ESM mehr als 3 Billionen EUR deutscher Substanz nach EUropa und an die Banken umverteilt sein.

Am 11. Juli berichteten wir in der IKTV-Livesendung, dass das Urteil im Voraus bereits feststand:

Der Ökonom Murray Newton Rothbard erklärte, warum selbst die düstere offizielle Schuldenstatistik noch zu harmlos ist: Vieles wird einfach gar nicht miteinberechnet. Wann immer es um die Rechte der Bürger geht, da tun es Versprechungen und dünne Phrasen, wann immer der Bürger für die Finanzverbrechen anderer haften soll, da wird alles ganz genau geregelt.

“Realistischerweise muß die Verschuldung der deutschen Gebietskörperschaften daher mit 300% bis 400% des Bruttosozialprodukts veranschlagt werden, und in den meisten anderen Staaten sieht es nicht viel schlimmer aus.”

“EZB und Euro wurden geschaffen, weil das alte System im Begriff war, unter dem Druck der Verschuldung der Nationalstaaten zusammenzubrechen. Doch EZB und Euro schaffen weder die Schulden noch die Abhängigkeit der Staaten von der ständigen Zufuhr neuer Kredite aus der Welt.”

“Der Euro ermöglicht neue Kredite, doch er diszipliniert nicht die Staaten. Er wird daher die Staatsverschuldung in Europa neuen Höhen entgegenführen, bis sie an ihre natürliche Grenze stößt.“

AlexBenesch
AlexBenesch
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