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Petitionen

Datum:

Ganz oben auf der Infokrieg-Hauptseite oder direkt unter diesem Link finden sie eine Seite in der aktuelle Petitionen gelistet sind.

Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – – Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen – betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetzt ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.

Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Vielzahl anderer Staaten – Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen. Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom 30.04.1964 genannt.

Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können. Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.

Petition: Volkszählung – Unterbindung der registergestützten Volkszählung 2011 vom 25.10.2010

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die geplante Ausführung der registergestüzten Volkszählung 2011 zu unterbinden.

Begründung

Die Volkszählung 2011 und die damit verbundene Ansammlung personenbezogener Daten aller Bundesbürger kann den Anforderungen eines freiheitlich demokratischen Rechtstaates und insbesondere dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur unzureichend gerecht werden. Das Erstellen von Personenprofilen, die eine registergestützte Volkszählung in Verbindung mit den gespeicherten Daten aller Bundesbürger zwangsläufig mit sich bringt, birgt große Gefahren des Missbrauchs bzw. der Zweckentfremdung der Angaben mit sich. Da hierbei auch mehrere Quellen zur Datengewinnung herangezogen werden und müssen ist die Anonymität des einzelnen nicht mehr gewährleistet.

Hierzu ein Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung von 1983:

„Eine Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde zudem die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens voraussetzen. Dies allerdings wäre ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Aus der Sicht des Datenschutzes und des mit ihm beabsichtigten Persönlichkeitsschutzes sei es deshalb unabweisbar, dass Volkszählungen und andere Statistiken unabhängig von vorhandenen Verwaltungsunterlagen selbständig durchgeführt würden und nicht auf der Verknüpfung von Verwaltungsdateien basierten.“

In Ermangelung der Anonymität als Folge der Katalogosierung eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland kann darüber hinaus Artikel 3 der Verfassung nicht oder nur unzureichend Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Gleichstellung aller Menschen ist die Unkenntnis von Unterscheidungsmerkmalen, sofern diese nicht zwingend notwendig sind. Da der Begriff der Volkszählung allerdings das Ermitteln der Anzahl von Menschen eines Volkes suggeriert, erschliesst sich die Notwendigkeit der Kenntnis von personenbezogenen Daten nicht, denn zum Zählen bedarf es grundsätzlich weder der Namen, noch der Adressen oder weiterer Daten.

Da grundsätzlich alle im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland genannten Grundrechte auf Artikel 1 und somit auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde zurückgeführt werden können, sind Sie hiermit eindringlich dazu aufgewordert die geplante Volkszählung in geplanter Art, Form und Umfang zu unterbinden.

Petition: Ausweise – Verbot des Einsatzes/der Nutzung von RFID-Chips vom 15.09.2010

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Einsatz und die Nutzung des RFID-Chips (z.B. im Personalausweis) in Deutschland verboten wird, da jene Technik zu unsicher ist.

Begründung:

Der RFID-Chip weist mehr Gefahren als Vorteile für die Bürger/innen Deutschlands auf:

1. Die Technik zur Gewinnung der biometrischen Daten ist äußerst fehleranfällig. Gezielte Manipulation, oder unabsichtlich herbeigeführte geringe körperliche Veränderungen können bei der Erhebung der Daten Messfehler verursachen und damit die Ergebnisse erheblich verfälschen und unbrauchbar machen. Dies kann dazu führen, dass Menschen bei Kontrollen unberechtigt zurückgewiesen werden, fälschlich einer Verdächtigengruppe zuordnet werden oder ihnen der Zugang zu Dienstleistungen verwehrt wird.

2. Die erhöhte Ansammlung von auf eine Person beziehbaren Daten birgt die Gefahr eines kriminellen oder staatlichen Missbrauchs jener. So können aus den Daten und durch die Registrierung der Benutzung einzelner Funktionen umfassende Profile einer Person erstellt werden. Werden z.B. die auf dem Perso gespeicherten Daten Objekt der Vorratsdatenspeicherung, liegt eine gravierende Verletzung der Privatssphäre vor. Ebenso ist eine Rasterfahndung, bei der die öffentlichen und privaten Datenbestände erschlossen werden, denkbar, was ebenso die Privatssphäre und Würde des Menschens verletzt.

3. Da der RFID-Chip drahtlos aus der Distanz ausgelesen werden kann, ist ein unbefugtes Auslesen, Speichern und Manipulieren der Daten nicht auszuschließen. Vorallem in der öffentlichen alltäglichen Nutzung verliert der Bürger die Kontrolle darüber, welche Daten tatsächlich ausgelesen werden, wo diese gespeichert werden, und ob dies zuverlässig und sicher geschieht. Erhalten unbefugte kriminelle Personen Zugriff auf Daten, wie Signatur, Passwörter, etc, sind sie damit (oder mit einer Vollkopie des Persos) in der Lage eine andere Identität vorzutäuschen, und dem Nutzer erheblichen Schaden zu zufügen. Ebenso ist das heimliche Auslesen der Personalausweisdaten im Rahmen polizeilicher oder geheimdienstlicher Tätigkeit technisch möglich. Dies macht die Bürger/innen gläsern und würde zu DDR-ähnlichen Verhältnissen führen. Dies sollte nicht Ziel der Bundesregierung sein. Ziel der Bundesregierung ist es im Sinne und zum Wohle des Volkes zu agieren.

4. Es ist nicht gewährleistet, dass das Sicherheitssystem des Personalausweises in naher Zukunft (innerhalb des nächstens Jahres) gehackt wird. In der Regel werden als sicher eingestufte digitale Systeme nach weniger als einem halben Jahr gehackt. Geschieht dies ebenso beim Personalausweis, bedeutet das eine akute Gefährdung von höchstem Ausmaß aller Bürger/innen der BRD bzgl ihrer Identität und vertraulichen Daten. Dies würde zu einer neuen kriminellen Ära expandieren und Schäden in Milliarden Höhe verursachen.

Die von Landesdatenschutzbeauftragten bei den Meldbehörden festgestellten Mängel im Umgang mit den für Reisepässe erhobenen Daten zeigen, dass hier noch weitere unbewältigte Risiken bestehen. Wie schon beim biometrischen Reisepass fehlt auch für den biometrischen Personalausweis jeder Beleg dafür, dass tatsächlich die versprochenen Sicherheitsgewinne erreichbar sind.

Petition: Energiewirtschaft – Keine Fördergelder für Großprojekt DESERTEC vom 06.09.2010

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … dass k e i n e öffentlichen Forschungs- und /oder Fördergelder in die Unterstützung des geplanten Großprojektes DESERTEC investiert werden.

Begründung:

Allein in NRW sollen zwei- bis dreistellige Millionenbeträge in die begleitende Forschung des Solarenergie- DESERTEC-Projektes investiert werden, also Steuergeld an Großkonzerne wie RWE, Eon, Vattenfall und Co. gegeben werden, die es wahrlich nicht nötig haben (=> siehe Laufzeitverlängerung der AKW). Mittleständische Betriebe sind kaum vertreten bei dem typischen “gigantomanischen” Großindustrieprojekt, profitieren somit kaum von begleitenden Fördergeldern. DESERETEC bedeutet Solarthermische Stromerzeugung aus Anlagen, die in der Sahara, also politisch instabilen nordafrikanischen Staaten, stehen sollen. Wasser gibt es auch nicht in der Wüste und der Wasserverbrauch dürfte immens sein, denn Strom soll ganz konventionell aus Heißwassergeneratoren erzeugt werden. Außerdem sind extrem teuere Gleichstrom-Transportstrecken quer durchs Mittelmeer zum europäischen Festland neu zu installieren und größere Transportverluste sind zu erwarten.

Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU
ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Begründung:

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben. Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal. Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.
Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.

AlexBenesch
AlexBenesch
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